Anschlussflug verpasst wegen Verspätung?

Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst wegen Verspätung? Das ist das Horrorszenario auf einer langen Reise. Oft wissen Passagiere nicht, wie sie sich dann verhalten sollen und welche Fluggastrechte ihnen zustehen. Lesen Sie hier, wie Sie sich eine Anschlussflug verpasst Entschädigung sichern und wie Sie sich am Flughafen verhalten sollten. Fordern Sie bis zu 600 € Entschädigung (abzgl. Provision) pro Passagier. 

 

Anschlussflug verpasst? Voraussetzungen für Ihre Entschädigung

Sie haben Recht auf Entschädigung, wenn Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Zielflughafen ankommen. Dabei ist es unwichtig, ob die Verspätung des ersten Fluges beispielsweise nur eine Stunde betragen hat. Entscheidend ist, dass die Flugverspätung oder Flugannullierung es unmöglich gemacht haben, die Mindestumsteigezeit einzuhalten und Ihren Anschlussflug zu erreichen. 

Dies kommt häufig bei größeren Umsteigeverbindungen vor, beispielsweise bei Flügen mit Lufthansa, Air FranceSAS, Eurowings oder Austrian Airlines. Auch internationale Airlines wie Emirates, Qatar Airways oder Turkish Airlines, die weltweit operieren, sind regelmäßig betroffen. Wenn Passagiere ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpassen, entsteht oft zusätzlicher Stress und Unsicherheit, wie es weitergeht.

Um Ihre Anschlussflug verpasst Entschädigung zu erhalten, ist es wichtig, dass alle Flüge Teil einer zusammenhängenden Buchung sind. Die Flüge müssen dabei nicht zwingend von derselben Airline durchgeführt werden. Oft gibt es auch Codesharing-Verbindungen zwischen verschiedenen Airlines (z. B. Brussels Airlines und SWISSFinnair und IberiaBritish Airways und Aer Lingus). Sie erkennen zusammenhängende Buchungen daran, dass Ihnen nur eine Buchungsbestätigung für alle Flüge vorliegt. Die Mindestumsteigezeit (MCT) ist in den Buchungssystemen berücksichtigt, sodass nur Verbindungen angeboten werden, die innerhalb der MCT liegen. Somit haben Sie ausreichend Zeit, um das Gate zu wechseln. 

Mindestumsteigezeit an Flughäfen 

Die Mindestumsteigezeit (Minimum Connecting Time, MCT bezeichnet) ist von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich. Dies hängt u.A. mit den Gegebenheiten des Flughafens und den Flugverbindungen zusammen. Beeinflusst wird die MCT von folgenden Faktoren:

  • Die Größe und das Layout des Flughafens 
  • Verfügbarkeit der Transportsysteme innerhalb der Flughäfen (Shuttles, Züge, Laufbänder, etc.)
  • Art des Anschlusses und die damit verbundenen Umsteigezeiten, Pass- und Sicherheitskontrollen. Unterschieden wird zwischen:  
    • Domestic -  domestic
    • Domestic - international
    • International - international 
  • Sicherheits- und Zollkontrollen 
  • Erneutes Einchecken von Gepäck (wenn Passagiere ihr Gepäck abholen und erneut einchecken müssen, dauert es länger)
  • Codesharing- oder Allianzen zwischen Fluggesellschaften oder nicht kooperierenden Fluggesellschaften 

Die Flughäfen und Fluggesellschaften legen die Mindestumsteigezeiten individuell fest, um sicherzugehen, dass Fluggäste ihren Anschlussflug erreichen können. 

 

Voraussetzungen im Überblick

✅ Die Verspätung am Zielflughafen beträgt mehr als 3 Stunden

✅ Alle Flüge sind Teil einer Buchung

✅ Der erste Flug startet in der EU oder

✅ Der erste Flug startet außerhalb der EU und landet in der EU und wird durch eine europäische Airline ausgeführt.

✅ Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor

 

Anschlussflug verpasst Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug ist abhängig von der Gesamtstrecke der Flüge, und unabhängig davon, mit welcher Airline Sie fliegen. Ob mit einer klassischen Linienfluggesellschaft wie KLM oder TAP Portugal fliegen, mit einer Ferienfluggesellschaft wie TUIfly oder SunExpress oder mit einer Billigfluggesellschaft wie Ryanair oder Wizz Air: Die Entschädigungsansprüche gelten für alle Airlines, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Nehmen wir an, Sie haben Ihren Anschlussflug von Frankfurt nach New York verpasst, weil der Zubringerflug von Hamburg nach Frankfurt (<1.500 km) eine Verspätung hatte. Die gesamte Flugstrecke ist in diesem Fall Hamburg - New York (>3.500 km) und ermöglicht Ihnen eine Entschädigung von 600 € pro Passagier. Bei einer Flugdistanz von 1.500 km bis 3.500 km erhalten Sie 400 € Entschädigung pro Passagier. Beträgt die Strecke Ihrer Flüge weniger als 1.500 km, haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier.

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person


 

Ansprüche am Flughafen wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben

Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst wegen Verspätung und diese beträgt mindestens 2 Stunden? Dann haben Sie bereits am Flughafen einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Unabhängig vom Grund für Verspätung oder Annullierung muss die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen.

Ab einer Verspätung von 5 Stunden haben Sie außerdem Anspruch auf:

✅ Stornierung des Fluges und Erstattung der Ticketkosten

✅ Rücktransport zum ersten Abflugort

Findet Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, haben Sie Anspruch auf:

✅ Unterbringung in einem Hotel

✅ Transport zwischen Unterkunft und Flughafen

 

Wichtig: Werden Ihnen die Betreuungsleistungen nicht geboten und Sie treten in Vorkasse, bewahren Sie unbedingt alle Belege auf. Diese Kosten können Sie zurückfordern.

Warum mit Aviclaim fordern?

Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre Rechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern. 

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