Von einem Brussels Airlines Streik betroffene Passagiere werden oft über Annullierungen und alternative Buchungsoptionen per E-Mail oder über die App informiert. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie, neben der Erstattung der Ticketkosten, ein Recht auf Kompensation. Lassen Sie sich nicht auf Vouchers oder falsche Angebote ein und überprüfen Sie Ihre Rechte in unserem Flugrechner.
Gut zu wissen: Fluggesellschaften bieten gerne kleinere Beträge an, ohne Sie korrekt über Ihre Rechte aufzuklären. Prüfen Sie Ihren Flug und starten Sie Ihre Forderung mit Aviclaim:
Ein plötzlicher Streik kann eine unerwartete Herausforderung darstellen. Insbesondere wenn Sie sich am Flughafen befinden und Ihr Brussels Airlines Flug eine Verspätung von mehr als 2 Stunden aufweist, haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls eine Unterkunft. Unter Umständen stellt die Fluggesellschaft auch Gutscheine für Mahlzeiten und Getränke bereit. Bewahren Sie alle Belege und Gutscheine sorgfältig auf oder fotografieren Sie sie direkt ab.
Wenn das Personal der Brussels Airlines, wie beispielsweise Piloten, Flugbegleiter oder Bodenpersonal streikt, kann Brussels Airlines für die daraus resultierenden Folgen haftbar gemacht werden. In diesem Fall liegt gemäß EU-Verordnung 261/2004 kein außergewöhnlicher Umstand vor. Sie haben daher Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihre Ankunft mehr als 3 Stunden verspätet ist oder wenn Ihr Flug mehr als 1 Stunde früher ankommt als geplant. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Reisedistanz und davon ab, ob die Annullierung Ihres Fluges weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug mitgeteilt wurde.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Brussels Airlines Streik Entschädigung zu haben:
✅ Sie fliegen aus der EU in ein nicht EU-land oder fliegen außerhalb der EU in ein EU-Land mit einer europäischen Airline
✅Sie haben eine bestätigte Buchung
✅ Zum selben Zeitpunkt findet kein anderer Streik statt (z.B. Sicherheitspersonal Streik)
✅ Sie erreichen Ihren Zielort mit mehr als 3h Verspätung)
Ihr Anspruch wird nach der Flugentfernung Ihrer gesamten Buchung berechnet. Lesen Sie hier Ihren Anspruch pro Passagier:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Christina B. wurde auf einen 7 Stunden späteren Flug umgebucht. Demnach hat sie sich an die Airline gewandt, um Ihre Entschädigung zu erhalten. Diese weigerte sich jedoch, ihr die Entschädigung zu zahlen, und somit sah sie sich gezwungen, einen teuren Anwalt einzuschalten, um Ihr Recht durchzusetzen.
Stefan K. hatte einen Flug von Düsseldorf nach Paris mit Brussels Airlines gebucht. Allerdings wurde dieser Flug aufgrund eines Streiks des Brussels Airlines Personals 24 Stunden vor Abflug annulliert. Er wurde umgebucht und kam erst einen Tag später in Paris an. Als er sich an die Fluggesellschaft wandte, wurde er mit dem Argument "außergewöhnlicher Umstände" abgewiesen. Stefan suchte online nach Möglichkeiten, um eine Brussels Airlines Entschädigung zu erhalten und stieß auf Aviclaim. Auch auf unsere Mahnungen reagierte Brussels Airlines zuerst nicht. Erst nach mehreren Monaten der Zahlungsaufforderung konnten wir die Entschädigung in Höhe von 250€ durchsetzen, die Stefan zustand.
Netz der Europäischen Verbraucherzentren: Bietet Beratung und Unterstützung für Verbraucher bei grenzüberschreitenden Problemen.
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Geben Sie Ihren Flug in unseren Flugchecker ein und erfahren Sie sofort, ob und wieviel Ihnen zusteht! Wir prüfen Ihren Fall und gehen gegen die Airline vor. Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung und wir eine Provision.
Neben Ticketerstattungen kann Ihnen bei Annullierungen, Überbuchungen und Verspätungen auch eine Entschädigung zustehen. Erfahren Sie hier mehr.