Eine Brussels Airlines Flugannullierung ist immer ärgerlich. Prüfen Sie deswegen direkt, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Dabei spielen der Zeitpunkt der Stornierung sowie die Zeiten Ihres Ersatzfluges eine entscheidende Rolle.
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Flug annulliert Entschädigung von Brussels Airlines zu haben:
✅ Ihr Flug wurde 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert, der Abflug verfrüht sich um mehr als 2 Stunden oder die Landung verspätet sich mehr als 4 Stunden
✅ Sie wurden weniger als 7 Tage vor Abflug informiert und der Abflug verfrüht sich mehr als 1 Stunde oder die Landung verspätet sich mehr als 2 Stunden
❌ Sie haben keinen Anspruch auf eine Flug gecancelt Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei Brussels Airlines. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Wenn Ihr Flug annulliert wird und Ihnen keine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wird, haben Sie außerdem Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten.
Zudem haben Sie bei einem Flugausfall bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Ungeachtet der Gründe für den Flugausfall ist Brussels Airlines dazu verpflichtet, Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.
Sollte Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden sind sie zusätzlich berechtigt zu:
✅ Unterbringung in einem Hotel
✅ Transport zwischen der Unterkunft und dem Flughafen
Wurden Ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verwehrt? Keine Sorge, Sie können die Kosten auch im Nachhinein als Unkosten mit Aviclaim geltend machen. Wichtig ist nur, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren.
Prüfen Sie jetzt, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht, wenn Ihre Austrian Airlines Flüge gestrichen wurde. Je nach Flugdistanz können es bis zu 600 € pro Person sein.
Durften Sie aufgrund einer Überbuchung trotz gültigem Ticket nicht mitfliegen? Überprüfen Sie jetzt Ihre Flugdaten in unseren Flugchecker und sichern Sie sich Ihren Anspruch.