Ihr Flug wurde annulliert und Sie wurden weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug darüber informiert? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Ihre Fluggastrechte sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt und definieren, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf eine Flug annulliert Entschädigung haben und wann Ihnen Betreuungsleistungen am Flughafen zustehen.
Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob Sie mit bekannten europäischen Airlines wie Air France, Lufthansa, KLM oder EasyJet reisen – oder ob Sie von einer Flugannullierung bei kleineren Fluggesellschaften wie Eurowings, Austrian Airlines oder Brussels Airlines betroffen sind.
Folgende Ansprüche stehen Ihnen zu, wenn Ihr Flug annulliert wird:
✅ Ein Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises
✅ Eine Entschädigung für Ihren Flugausfall
✅ Verpflegung am Flughafen
Wenn Ihr Flug gecancelt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft haben.
Die Frist, in der Ihr Flug annulliert wurde, ist entscheidend. Zudem muss der Ersatzflug, der Ihnen von der Airline angeboten wird, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie eine Flugausfall Entschädigung geltend machen können.
Ihr Flug wurde weniger als 7 Tage vor Abflug annulliert:
✅ Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher gestartet oder mehr als 2 Stunden verspätet am Zielort gelandet ist.
Ihr Flug wurde 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert:
✅ Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher gestartet oder mehr als 4 Stunden verspätet gelandet ist.
Ihr Flug wurde mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert:
❌ Sie haben keinen Anspruch auf eine Flug gecancelt Entschädigung
Damit Sie Ihre Fluggastrechte der EU-Verordnung 261/2004 geltend machen können, wenn Ihr Flug gecancelt wird, müssen zudem folgende Voraussetzungen zutreffen:
✅ Wenn der Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU einfliegt, muss der Hauptsitz der durchführenden Airline in der EU liegen
✅ Der Flug startet oder landet in einem EU-Land
✅ Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor (u.a. extremes Wetter, Terrorgefahr, Notlandung)
Oft lehnen Fluggesellschaften Entschädigungsforderungen privater Verbraucher ab und verweisen dabei auf außergewöhnliche Umstände als Ursache für die Annullierungen. In vielen Fällen sind diese Aussagen jedoch unbegründet, und Sie haben Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung.
Doch was genau ist ein außergewöhnlicher Umstand? Ab wann gelten starke Gewitter oder kräftige Winde tatsächlich als legitimer Grund für eine Flugverspätung oder Flugausfälle? Die nationalen Aufsichtsbehörden, die den Flugverkehr regulieren, spielen eine entscheidende Rolle bei der korrekten Anwendung der Fluggastrechteverordnung.
Grundsätzlich sind außergewöhnliche Umstände von drei Faktoren gekennzeichnet: Sie sind zum einen unverhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Krieg oder politische Instabilität, Terrorismus, Bombenwarnung, Sicherheitsrisiken, Streik des Flughafenpersonals, Bird Strike und schlechte Wetterbedingungen.
Erfahren Sie hier mehr über die außergewöhnlichen Umstände und Ihre Auswirkungen.
Ihre Flugannullierung erfüllt diese Voraussetzungen? Prüfen Sie jetzt Ihre Entschädigung für Ihren Flugausfall.
Ihre Reise ist geplant, dringende Termine erledigt und Ihre Koffer sind gepackt. Sie freuen Sich auf Ihre Reise, und erhalten dann am Flughafen die Nachricht, dass Ihr Flug annulliert ist. Dank der Fluggastrechteverordnung 261/2004 der Europäischen Union stehen Ihnen jedoch Entschädigungsansprüche zu. Daher sollten Sie in einem solchen Fall folgendes beachten:
Am Flughafen haben Sie grundsätzlich und unabhängig vom Grund für den Flugausfall Anspruch auf verschiedene Versorgungsleistungen von der Fluggesellschaft:
Ab einer Wartezeit von 2 Stunden am Flughafen
Bei längeren Wartezeiten über Nacht haben Sie zudem ein Recht auf:
Sollten Ihnen diese Rechte nicht gewährt werden, bewahren Sie unbedingt alle Belege auf. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten von der Airline erstatten lassen. Banktransaktionen werden jedoch nicht akzeptiert.
Wenn Ihr Flug gecancelt wird, stehen Ihnen folgende Rechte zu:
✅ Sie können eine Ersatzbeförderung von der Airline fordern.
✅ Sollte die Airline Ihnen keinen Ersatzflug anbieten, können Sie eigenständig einen neuen Flug buchen und die Ticketkosten zurückfordern
✅ Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bezüglich einer Ersatzbeförderung, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben
Sie möchten Ihre Reise nach Ihrer Flugannullierung nicht mehr antreten?
✅ Sie haben ein Recht auf die Erstattung der Ticketkosten
Die Höhe für eine Entschädigung, wenn Ihr Flug gecancelt wird, richtet sich nach der Distanz der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung. Bei einer Flugdistanz von bis zu 1500 km haben Sie Anspruch auf 250 € pro Passagier. Beträgt die Flugstrecke bis zu 3500 km, steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € zu. Für Flüge über 3500 km haben Sie Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Erfahren Sie hier, wie hoch Ihre Entschädigung für Ihren Flugausfall abzüglich unserer Provision (35 % inklusive Mehrwertsteuer) ist:
Entschädigung per Entfernung | 1 Passagier | 2 Passagiere | 3 Passagiere | 4 Passagiere |
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Kurzstrecke bis 1500 km | 162,50 € | 325 € | 487,50 € | 650 € |
Mittelstrecke bis 3500 km | 260 € | 520 € | 780 € | 1040 € |
Langstrecke >3500 km | 390 € | 780 € | 1170 € | 1560 € |
Viele Reisende entscheiden sich bei der Urlaubsbuchung für Pauschalreisen. Oftmals wählen die Veranstalter dafür Ferienfluggesellschaften wie Condor, SunExpress, Tailwind Airlines und TUIfly. Bei Fernreisen hingegen setzen die Reiseveranstalter oft auf internationale Airlines wie Emirates, Turkish Airlines oder Qatar Airways.
Was geschieht jedoch, wenn Ihr Flug annulliert wird? In einem solchen Fall können Sie die Erstattung Ihres Flugtickets beim Reiseveranstalter einfordern. Sollte Ihre Reise durch die Flugannullierung erheblich beeinträchtigt werden, wenn Sie beispielsweise eine Kreuzfahrt verpassen, ist auch ein Rücktritt von der Pauschalreise möglich. Dabei ist zu beachten, dass verpasste Urlaubstage oder bereits gebuchte Aktivitäten nicht erstattungsfähig sind. Aus diesem Grund haben Sie bei Flugannullierungen Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung kann jedoch geringer ausfallen, da sich Reiseveranstalter auf die sogenannte "Veranstaltungsgewährleistung" berufen können. Diese richtet sich nach der „Frankfurter Tabelle“, einer Sammlung gerichtlicher Entscheidungen, in der verschiedene Rechtsprechungen zusammengefasst sind. Es ist eine Übersicht der unterschiedlichen Preisminderungen im Rahmen des Reiserechtes §§651 a-m im BGB.
Die Fluggesellschaften müssen sich an die EU-Verordnung 261/2004 richten, die vorschreibt, dass Fluggäste bei Annullierungen je nach Flugdistanz eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier erhalten. Airlines könnten die Entschädigung um die bereits vom Reiseveranstalter erhaltene Summe verringern.
Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit dem Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände" auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Flugausfall Entschädigung schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre Rechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern.
Aviclaim hat sich auf den Bereich Fluggastrecht spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, wenn Sie bei Ihrer Flugreise Probleme hatten. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu Ihrem Recht auf Entschädigung für einen Flugausfall verhelfen.
Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Airlines. Wir wissen genau, wie sie arbeiten und kennen die juristischen Taktiken der Fluggesellschaften. Wir prüfen jede Forderung sorgfältig und helfen Ihnen, Ihre zustehende Entschädigung und Erstattung für Ihre Flugannullierung zu erhalten. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Flugproblemen.
Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welche Probleme bei Ihrer Flugreise auftreten, ob bei einer Flugannullierung, Flugverspätung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug und egal um welche Fluglinie es sich handelt - Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.
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