Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Flug annulliert Entschädigung von Iberia zu haben:
✅ Ihr Flug wurde 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert, der Abflug verfrüht sich um mehr als 2 Stunden oder die Landung verspätet sich mehr als 4 Stunden
✅ Sie wurden weniger als 7 Tage vor Abflug informiert und der Abflug verfrüht sich mehr als 1 Stunde oder die Landung verspätet sich mehr als 2 Stunden
❌ Sie haben keinen Anspruch auf eine Flug gecancelt Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei Iberia. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Bei einer Iberia Flugannullierung muss die Airline Ihnen den Ticketpreis erstatten, wenn Ihnen kein Ersatzflug angeboten wurde. Wenn Ihnen eine alternative Beförderung angeboten wird, spielen auch die Zeiten Ihres Ersatzfluges im Falle einer Flugannullierung eine entscheidende Rolle. Auch dann haben Sie ggf. weiterhin Recht auf eine Iberia Entschädigung.
Zudem haben Sie bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Gründe für den Flugausfall sind dabei nicht wichtig. Somit ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.
Wenn Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden, sind sie zusätzlich berechtigt zu:
✅ Einer Unterbringung in einem Hotel
✅ Transport zwischen der Unterkunft und dem Flughafen
Wurden Ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verwehrt? Keine Sorge, Sie können die Kosten auch im Nachhinein als Unkosten mit Aviclaim geltend machen. Wichtig ist nur, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren.
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.