Flug überbucht? Fordern Sie Ihre Entschädigung!

Wurde Ihnen trotz eines gültigen Tickets das Boarding verweigert, weil Ihr Flug überbucht war? In solchen Fällen spricht man von einer sogenannten Nichtbeförderung. Laut der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sind Fluggesellschaften wie LufthansaKLM, Ryanair, EasyJet oder Finnair dazu verpflichtet, Ihnen als Passagier bei einer Überbuchung eine Entschädigung zu zahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Flug überbucht Rechte

Fluggesellschaften kalkulieren bewusst mit der Wahrscheinlichkeit, dass einige Passagiere ihren Flug nicht antreten oder kurzfristig stornieren. Um Einnahmen zu maximieren, verkaufen Airlines wie TAP Portugal, Eurowings, VuelingWizz Air oder Condor daher mehr Tickets, als tatsächlich Sitzplätze verfügbar sind. Dieses Vorgehen der Überbuchung ist eine gängige Praxis in der Luftfahrtindustrie.

Die Fluggesellschaften gehen davon aus, dass auf solchen Flügen tatsächlich einige Passagiere nicht zum Boarding erscheinen. Besonders durch günstige Ticketpreise und Spontanbuchungen ist der Anteil der ist die “No-show” Quote in den letzten Jahren gestiegen. 

Obwohl diese Strategie für die Airlines wirtschaftlich sinnvoll ist, führt sie oft zu Nachteilen für die Fluggäste, besonders, wenn alle Fluggaäste zum pünktlichen Check-in erscheinen. In solchen Fällen kann es zu einer Nichtbeförderung kommen, bei der Passagieren trotz gültigem Ticket der Zugang zum Flugzeug verweigert wird. 

Für die betroffenen Personen ist dies besonders ärgerlich. Deshalb regelt die EU-Fluggastrechteverordnung auch Ihre Rechte bei Überbuchung. Fluggesellschaften wie Air France, SASAer Lingus und Turkish Airlines sind daher dazu verpflichtet, eine angemessene Lösung für die Passagiere anzubieten.

 

Folgende Rechte stehen Ihnen bei Flug überbucht zu: 

✅Anspruch auf Entschädigung

✅Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises

✅Anspruch auf Betreuungsleistungen

     - Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke)

     - Zwei Telefongespräche oder E-Mails

     - Übernachtung im Hotel, sowie Transfer zwischen Hotel und Flughafen, sollte Ihr Ersatzflug erst am darauffolgenden Tag stattfinden 

Beachten Sie, dass Ihre Rechte bei einer Überbuchung davon abhängen, ob Sie sich entscheiden, freiwillig vom Flug zurückzutreten, oder ob Ihnen der Mitflug unfreiwillig verweigert wird.

 

Überbuchung Flug - Was sind die Voraussetzungen?

Wenn Ihr Flug überbucht wurde, und Ihnen der Mitflug verweigert wurde, sind Sie grundsätzlich zu einer Entschädigung berechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

✅ Sie sind pünktlich zum Check-In erschienen 

✅ Sie haben eine Buchungsbestätigung

✅ Ihr Flug startet innerhalb der EU

✅ Ihr Flug startet außerhalb der EU, landet in der EU und wird von einer europäischen Airline ausgeführt 

✅ Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor

Um welche Art von Buchung es sich bei Ihrem Flug handelt, ist nicht relevant. Sie haben ebenso Anspruch auf Entschädigung bei Einzelbuchung sowie bei Pauschalreisen oder Geschäftsreisen

 

Nur unter einigen wenigen Umständen hat die Fluggesellschaft das Recht dazu, die Beförderung zu verweigern und Sie können die Fluggastrechte nicht geltend machen. 

In folgenden Fällen darf die Airline Passagieren den Mitflug verweigern:

❌ Sicherheitsrisiken - Wenn das Verhalten eines Passagiers die Sicherheit anderer gefährdet oder wenn ein Gepäckstück ein Sicherheitsrisiko darstellt

❌ Gültige und unzureichende Dokumente - Wenn Passagiere über keine gültigen Ausweisdokumente verfügen oder gegen die Visa- oder Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes verstoßen  

❌ Nichtbeachtung von Kontrollen - Wenn Passagiere gegen die Regeln der Fluggesellschaft Verstoßen oder Sicherheitskontrollen verweigern 

❌ Gesundheitszustand - Wenn ein Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht oder der Zustand eines Passagiers die Sicherheit anderer Mitfliegenden beeintrachtigt 

❌ Alkohol und Drogen - Wenn Passagiere unter Einfluss von Drogen oder starkem Alkohleinfluss stehen 

 

Flug überbucht Entschädigung

Wenn Ihr Flug überbucht und Ihnen das Boarding verweigert wurde, richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der zurückgelegten Strecke vom Start- bis zum Zielflughafen. Dabei ist der Ticketpreis nicht entscheidend. 

Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie somit einen Anspruch auf 250 € pro Person. Für eine gesamte Flugstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Person zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar einen Anspruch auf 600 € pro Person.

 

Tipps bei einer Überbuchung des Fluges 

Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet, Sie über Ihre Fluggastrechte aufzuklären, wenn Ihr Flug überbucht wurde und Ihnen somit der Mitflug verweigert wurde. Beachten Sie in einem solchen Vorfall folgende Tipps: 

  • Beantragen Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung von der Airline (Überbuchungsbeweis), im besten Fall bereits am Flughafen 
  • Fragen Sie direkt bei der Airline nach, welche Alternativen Ihnen zustehen   
  • Bewahren Sie alle Belege auf, die Sie für Ausgaben von Verpflegung, Unterkunft und/oder Transportkosten haben 

 

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