Wurden Sie trotz gültigem Ticket nicht von Brussels Airlines befördert, weil Ihr Flug überbucht war? Wenn Brussels Airlines Ihnen das Boarding verweigert, wird von einer Nichtbeförderung gesprochen. Wichtig ist, dass Sie pünktlich am Gate waren und flugtauglich erschienen sind. Trifft dies zu, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung für die Nichtbeförderung. Lassen Sie sich unbedingt ein Dokument ausstellen, das belegt, dass Sie überbucht wurden und nicht befördert werden können.
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.