Wurden Sie trotz gültigem Ticket nicht von Finnair befördert, weil Ihr Flug überbucht war? In solchen Fällen spricht man von einer sogenannten Nichtbeförderung. Airlines wie Finnair, Iberia und British Airways – alle Mitglieder der Luftfahrtallianz Oneworld – arbeiten eng zusammen und machen Gebrauch von dem in der Luftfahrtbranche üblichen Prinzip der Überbuchung. Dabei verkaufen die Fluggesellschaften mehr Tickets, als Sitzplätze verfügbar sind, in der Hoffnung, dass einige Passagiere nicht erscheinen. Wenn jedoch alle Fluggäste pünktlich zum Boarding antreten, muss einzelnen Passagieren die Beförderung verweigert werden.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie rechtzeitig am Gate waren und flugtauglich erschienen sind. Trifft dies zu, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung für die Nichtbeförderung.
Wichtig: Lassen Sie sich unbedingt ein Dokument ausstellen, das belegt, dass Sie überbucht wurden und nicht befördert werden konnten.
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.