SWISS Flug überbucht

SWISS Air Entschädigung bei Überbuchung

Wurden Sie trotz gültigem Ticket nicht von SWISS Air befördert, weil Ihr Flug überbucht war? Wenn die Airline Ihnen das Boarding verweigert, wird von einer Nichtbeförderung gesprochen. Airlines verkaufen oft mehr Plätze als verfügbar und hoffen, dass nicht alle Passagiere zum Boarding erscheinen. Sollte dies dennoch geschehen, muss einzelnen Gästen die Beförderung verweigert werden. Grundvoraussetzung für die Entschädigung bei Nichtbeförderung ist, dass Sie pünktlich am Gate waren und flugtauglich erschienen sind. Trifft dies zu, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung für die Nichtbeförderung. Lassen Sie sich unbedingt ein Dokument ausstellen, das belegt, dass Sie überbucht wurden und nicht befördert werden konnten.

 

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Risikofreie Forderung

Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.

Auch vor Gericht

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