Auch internationale Airlines nutzen, wie in der Luftfahrtbranche üblich, das Prinzip der Überbuchung. Besonders ärgerlich wird dies, wenn Sie beispielsweise eine Fernreise mit bekannten Fluggesellschaften wie Turkish Airlines, Emirates oder Qatar antreten und dadurch etwa Ihren Anschlussflug verpassen oder bereits geplante Aktivitäten vor Ort nicht wahrnehmen können.
Wenn Sie trotz eines gültigen Tickets nicht von Turkish Airlines befördert wurden, weil Ihr Flug überbucht war, wird von einer Nichtbeförderung gesprochen. Fluggesellschaften verkaufen oft mehr Tickets als Plätze verfügbar sind und hoffen, dass nicht alle Passagiere zum Boarding erscheinen. Sollte dies dennoch geschehen, muss einzelnen Gästen die Beförderung verweigert werden.
Voraussetzung für eine Entschädigung bei Nichtbeförderung ist, dass Sie pünktlich am Gate waren und flugtauglich erschienen sind. Außerdem muss Ihr Turkish Airlines Flug innerhalb der Europäischen Union gestartet sein. Trifft dies zu, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung für die Nichtbeförderung.
Wichtig: Lassen Sie sich unbedingt ein Dokument ausstellen, das belegt, dass Sie überbucht wurden und nicht befördert werden konnten.
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bei allen Airlines & bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.