EU-Fluggastrechte: Streik

Erfahren Sie hier mehr über Ihre Fluggastrechte bei Streiks. Prüfen Sie gleich in nur wenigen Minuten Ihren Flug!




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Die aktuellen Fluggastrechte existieren bereits seit dem Jahr 2005 als die EU-Fluggastrechteverordnung unter dem Namen EG 261/2004 des europäischen Parlaments und Rates in Kraft trat. Sinn und Zweck dieser Verordnung war und ist es, “ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen”. Für die Fluggesellschaft folgenlose Flugverspätungen, Flugausfälle und Nichtbeförderungen sollten durch diese Verordnung vermieden werden und betroffene Passagiere entschädigen. Große Verspätungen bringen ebenfalls große Unannehmlichkeiten mit sich, welcher Passagiere ohne diese Fluggastrechte ansonsten hilflos ausgesetzt wären.

Besonders zum Sommerflugplan und somit während der Urlaubszeit kommt es häufig zu Flugverspätungen oder Flugausfällen durch Streiks im Luftverkehr. Verständlicherweise möchten die Streikenden mit ihren Aktionen größtmögliches Aufsehen erregen, aus diesem Grund finden Streiks häufig an verkehrsreichen Tagen statt.


Ihre Fluggastrechte bei Streiks

Auch während eines Streiks haben Sie gewisse Fluggastrechte. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Flugstatus auf der Webseite der Airline. In der Regel werden Sie dort am schnellsten über Änderungen der Flugzeiten informiert. Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich telefonisch an die Fluggesellschaft.

Es gilt auch bei Streiks: Die Fluggesellschaft muss Sie rechtzeitig darüber informieren, wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks storniert wird und einen alternativen Flug bereitstellen oder die Ticketkosten erstatten.


Streik des Bodenpersonals

Im Falle eines Streiks des Bodenpersonals eines Flughafens können Sie im Regelfall keine Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Zum Bodenpersonal gehört zum Beispiel die Sicherheitskontrolle, sowie die Gepäckabfertigung, die MitarbeiterInnen in diesen Bereichen arbeiten nämlich mit allen Airlines gemeinsam, was bedeutet, das die Airlines keinen Einfluss auf diese Streiks haben. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Flug aufgrund eines Streiks des Bodenpersonals verzögert wurde oder die Verspätung doch andere Hintergründe hatte, können Sie mit Hilfe unseres Flugcheckers kostenlos Ihren Flug prüfen.


Streik der Flugsicherung

Fluggesellschaften möchten sich bei Streiks der Flugsicherung regelmäßig aus der Verantwortung ziehen und lehnen Entschädigungszahlungen für Flugausfälle oder Verspätungen ab. In der Tat kann ein Streik ein außerordentlicher Umstand sein und Airlines von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung entbinden. Pauschale Urteile und Entscheidungen darüber lassen sich allerdings nicht treffen. Insbesondere für Flüge, die lediglich die bestreikten Gebiete passieren sollen auf ihrem Weg in ein anderes Land, können Sie eine Entschädigung erhalten. Je nach Dauer der Verspätung am Ankunftsort und/oder eines Angebots zur Ersatzbeförderung kann Ihr Entschädigungsanspruch jedoch verfallen.

Aviclaim ist der Überzeugung, dass Verspätungen und Flugausfälle aufgrund von Streiks der Flugsicherung stets im Einzelfall zu überprüfen sind und die Forderung nach finanzieller Entschädigung nicht pauschal abgewiesen werden kann. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Flug zu überprüfen und bewerten zu lassen. Sie erreichen uns im Live-Chat, per E-Mail oder telefonisch.


Streik des Airlinepersonals

Bei einem Streik des eigenen Personals der Airline wie zum Beispiel der PilotInnen besteht unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.

Ein Streik des eigenen Personals ist generell ein Zeichen, ein Protest, um auf unangemessene Arbeitsverhältnisse aufmerksam zu machen und diese zu verbessern. Die Arbeitsbedingungen des eigenen Personals ist durchaus ein Aspekt, auf welchen die Airline direkten Einfluss hat und aus diesem Grund kann ein Streik des eigenen Personals nicht als außergewöhnlicher Umstand bezeichnet werden. Außergewöhnliche Umstände müssen nämlich drei Kriterien erfüllen, sie müssen unvorhersehbar, unvermeidlich und von externen Faktoren verursacht worden sein. Ein Streik der PilotInnen einer Airline zum Beispiel ist weder unvermeidlich, noch von einer dritten Partei verursacht.

Die Airlines wehren sich jedoch weiterhin stark gegen diese Ansicht, weswegen jeder Streikfall einzeln betrachtet und bewertet werden muss und in den meisten Fällen vor Gericht entschieden wird.


Aviclaim als kompetenter Partner

Streiks sind in Sachen Entschädigungsanspruch immer Einzelfälle, jede Forderung muss separat betrachtet und individuell ausgewertet werden. Mit Aviclaim haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Unsere Anwälte haben gemeinsam über 25 Jahre Erfahrung im Reiserecht und wissen genau, auf welche Art und Weise sie vor Gericht argumentieren müssen. Der große Vorteil für Sie ist zudem, dass für Sie keinerlei Kosten für Gerichtsverfahren anfällen und Sie keinerlei Risiko tragen. Aviclaim verhandelt in Ihrem Namen Ihren Fall vor Gericht und nur im Erfolgsfall behalten wir 25 % (zzgl. USt NL.) der Entschädigungssumme ein.

Ihr Entschädigungsanspruch richtet sich nach zurückgelegter Flugstrecke, somit können Sie für Kurzstrecken bis 1.500 km eine Entschädigung von 250 € pro Person, bei einer Distanz von bis zu 3.500 km 400 € p. P. und bei Langstrecken über 3.500 km 600 € p. P. erhalten. 

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Ihre Fluggastrechte

EU-Fluggastrechte Verordnung

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Außergewöhnliche Umstände

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wilder Streik

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