Ihre Rechte als Fluggast sind durch die EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004 seit dem Jahr 2005 festgelegt. Sie regelt die Entschädigung von Passagieren, die von Flugverspätungen, Flugannullierungen oder Überbuchungen betroffen sind. . Die Verordnung gilt für alle Flüge mit Abflug aus der EU sowie für alle Flüge europäischer Fluggesellschaften – unabhängig davon, ob es sich um renommierte Airlines wie Lufthansa, KLM oder Air France handelt oder um Billigfluggesellschaften wie EasyJet, Ryanair, Wizz Air oder Vueling.
Die Fluggastrechteverordnung regelt die Entschädigung in folgenden Fällen:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, sodass Sie Ihre Fluggastrechte geltend machen können:
✅Sie haben eine bestätigte Buchung
✅Pünktlicher Check-In und gültiges Ticket
✅Ihr Flug wird von einer europäischen Airline ausgeführt (Abflug oder Landung in der EU)
✅Ihr Flug startet in der EU, wenn er von einer nicht-europäischen Airline ausgeführt wird
✅Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor
Fluggesellschaften lehnen oft Entschädigungsforderungen privater Verbraucher ab und verweisen dabei auf außergewöhnliche Umstände als Ursache für die Flugannullierungen oder Verspätungen. In vielen Fällen sind diese Aussagen jedoch unbegründet, und Sie können Ihre Fluggastrechte geltend machen.
Grundsätzlich sind außergewöhnliche Umstände von drei Faktoren gekennzeichnet: Sie sind zum einen unvorhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
In diesen Fällen darf die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigern:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Besonders im Sommer und während der Urlaubszeit kommt es häufig zu Flugverspätungen oder Flugausfällen durch Streiks im Luftverkehr. Verständlicherweise möchten die Streikenden mit ihren Aktionen größtmögliches Aufsehen erregen, aus diesem Grund finden Streiks häufig an verkehrsreichen Tagen statt.
Auch bei einem Streik gilt: Die Fluggesellschaft muss Sie rechtzeitig darüber informieren, wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks annulliert wird und einen alternativen Flug bereitstellen oder die Ticketkosten erstatten. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Flugstatus auf der Website der Airline. In der Regel werden Sie dort am schnellsten über Änderungen der Flugzeiten informiert. Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich telefonisch an die Fluggesellschaft.
✅Streik des Airline Personals - Bei einem Streik des eigenen Flughafenpersonals, z.B. der PilotInnen, haben Sie laut Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung. Ein Streik des eigenen Personals tritt häufig auf, um auf unangemessene Arbeitsverhältnisse aufmerksam zu machen und diese zu verbessern. Da die Airline darauf einen direkten Einfluss hat und dies somit verhindert werden kann, handelt es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand.
❌Streik des Bodenpersonals - Wenn das Bodenpersonal des Flughafens streikt, können Sie im Regelfall keine Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen, da sie keinen Einfluss darauf haben. Zum Bodenpersonal gehören u.a. alle MitarbeiterInnen, die z.B. in der Sicherheitskontrolle tätig sind, für die Abfertigung und Betreuung der Flugzeuge zuständig sind oder mit den Besatzungen der Passagiere oder des Gepäcks zu tun haben.
❌Streik der Flugsicherung - Fluggesellschaften möchten sich bei Streiks der Flugsicherung regelmäßig aus der Verantwortung ziehen und lehnen Entschädigungszahlungen für Flugannullierungen oder -verspätungen ab. In einigen Sonderfällen besteht dennoch ein Anspruch auf Entschädigung, beispielsweise wenn Ihr Flug lediglich über das bestreikte Gebiet hinwegfliegt. Je nach Dauer der Verspätung am Ankunftsort und/oder des Angebots der Ersatzbeförderung kann Ihr Entschädigungsanspruch jedoch verfallen. Verspätungen und Flugausfälle aufgrund von Streiks der Flugsicherung sind daher stets im Einzelfall zu überprüfen.
Erfahren Sie hier mehr über die außergewöhnlichen Umstände und Ihre Auswirkungen.
Machen Sie Ihre Fluggastrechte geltend und prüfen Sie Ihre Flugausfall Entschädigung
Die Fluggastrechte Entschädigung bei Flugannullierungen, Flugverspätungen, Überbuchungen oder einem verpassten Anschlussflug sind deutlich durch die EU Verordnung geregelt und unabhängig vom gezahlten Ticketpreis. Die Höhe der Fluggastrechte Entschädigung richtet sich nach der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung, also vom Abflughafen bis zum Zielflughafen.
Bei einer Flugdistanz von bis zu 1500 km haben Sie Anspruch auf 250 € pro Passagier. Für eine Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Erfahren Sie hier, wie hoch Ihre Entschädigung abzüglich unserer Provision (35 % inklusive Mehrwertsteuer) ist, wenn Ihr Flug annulliert wurde, verspätet war oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde.
Entschädigung per Entfernung | 1 Passagier | 2 Passagiere | 3 Passagiere | 4 Passagiere |
---|---|---|---|---|
Kurzstrecke bis 1500 km | 162,50 € | 325 € | 487,50 € | 650 € |
Mittelstrecke bis 3500 km | 260 € | 520 € | 780 € | 1040 € |
Langstrecke >3500 km | 390 € | 780 € | 1170 € | 1560 € |
Wenn Ihr Flug annulliert wird und Sie nicht rechtzeitig informiert werden oder Ihnen keine alternative Beförderung angeboten wird, können Sie ebenfalls Ihre Fluggastrechte geltend machen. Diese hängen sowohl von dem Zeitpunkt ab, an dem Sie von dem Flugausfall erfahren haben, als auch von dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihr gebuchtes Ziel erreicht haben.
Die EU Fluggastrechteverordnung sieht eine Kompensation vor wenn:
✅ Sie 7-14 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung erfahren und Ihr Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später landet.
✅ Sie weniger als 7 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung erfahren und der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später landet.
Die Fluggastrechteverordnung entbindet dabei jedoch Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht, wenn:
❌ Sie mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Flugannullierung informiert wurden
Gemäß der EU Fluggastrechte haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung oder die Erstattung der Ticketkosten. Kontaktieren Sie in jedem Fall die Fluggesellschaft für eine alternative Beförderung, bevor Sie eigenständig einen neuen Flug buchen.
Wichtig: Die Entschädigung gilt auch für Kinder und Babys, solange für das Kind ebenfalls bezahlt wurde und es nicht kostenlos auf dem Schoß mitfliegen durfte.
Entschädigungsansprüche für Flugverspätungen sind ebenfalls in Ihren Fluggastrechten festgelegt. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden an Ihrem Zielort landet.
Die wichtigsten EU Fluggastrechte bei Flugverspätungen im Überblick:
✅ Ab 2 Stunden Verspätung: Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen
✅ Ab 3 Stunden Verspätung: Anspruch auf Entschädigung
✅ Ab 5 Stunden Verspätung: Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Häufig verkaufen Airlines mehr Tickets als es verfügbare Sitzplätze im Flugzeug gibt, da sie mit Stornierungen und No-Shows rechnen. Wenn jedoch alle Passagiere Ihren Flug antreten möchten, können nicht alle Fluggäste befördert werden. Die EU Fluggastrechteverordnung schützt überbuchte Passagiere auch in solchen Fällen, solange Sie ein gültiges Ticket haben, rechtzeitig eingecheckt haben und flugtauglich sind:
✅Anspruch auf Entschädigung
✅Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises
✅Anspruch auf Betreuungsleistungen
- Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke)
- Zwei Telefongespräche oder E-Mails
- Übernachtung im Hotel, sowie Transfer zwischen Hotel und Flughafen, sollte Ihr Ersatzflug erst am darauffolgenden Tag stattfinden
Beachten Sie jedoch, dass Ihre Rechte bei einer Überbuchung variieren, wenn Sie sich dazu entscheiden, vom Flug zurücktreten oder unfreiwillig auf den Mitflug verzichten.
Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, weil Ihr Zubringerflug annulliert wurde oder verspätet war? Auch dann gelten Ihre Fluggastrechte.
Je nach Distanz der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung können Sie bis zu 600€ Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Flugverspätung des Zubringerfluges weniger als 3 Stunden beträgt. Als entscheidende Verspätung gibt die EU Verordnung 261/2004 an, dass die Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden betragen muss, um Ihr Recht auf Entschädigung geltend zu machen.
Viele Reisende buchen ihren Urlaub im Rahmen von Pauschalreisen. Dabei greifen Reiseveranstalter häufig auf spezialisierte Ferienfluggesellschaften wie Condor, Eurowings, SunExpress, Tailwind Airlines oder TUIfly zurück. Entscheiden sich Urlauber für eine Fernreise, werden oftmals internationale Fluggesellschaften wie Turkish Airlines, Emirates oder Qatar Airways gebucht. Bei einer Annullierung oder Verspätung des Fluges Ihrer Pauschalreise gelten die Fluggastrechte gleichermaßen und Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung.
✅Sie erfahren 7-14 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung und Ihr Ersatzflug startet mehr als 2 Stunden früher oder landet mehr als 4 Stunden später.
✅ Sie erfahren weniger als 7 Tage vor Ihrem Abflug von der Annullierung und Ihr Ersatzflug startet mehr als 1 Stunde früher oder landet mehr als 2 Stunden später.
✅ Ab 2 Stunden Verspätung: Recht auf Betreuungsleistungen
✅ Ab 3 Stunden Verspätung: Recht auf Entschädigung
✅ Ab 5 Stunden Verspätung: Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Wichtig: Eine Verschiebung der Abflugzeit reicht nicht aus. Erst nach Ablauf der 5 Stunden Verspätung können Fluggäste von diesem Recht Gebrauch machen.
In Ihren EU-Fluggastrechten der Verordnung 261/2004 ist festgelegt, dass Flugreisende bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft haben.
Ab einer Verspätung von 2 Stunden:
✅Verpflegung: Mahlzeiten und Getränke
✅Zwei Telefongespräche oder E-Mails
Ihr Ersatzflug findet am nächsten Tag statt:
✅Übernachtungsmöglichkeit
✅Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
Wenn die Airline Ihnen diese Versorgungsleistungen nicht anbietet und Sie in Vorkasse treten müssen, ist es wichtig, dass Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren. Es sollte deutlich zu erkennen sein, wann und was Sie bezahlt haben. Somit können Sie sich auch diese Kosten von der Airline erstatten lassen.
Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung bei einer Flugannullierung, einer Flugverspätung oder Überbuchung schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre EU Fluggastrechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern.
Aviclaim hat sich auf den Bereich Fluggastrecht spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu Ihrem Recht auf Entschädigung verhelfen.
Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Airlines. Wir wissen genau, wie sie arbeiten und kennen die juristischen Taktiken der Fluggesellschaften. Wir prüfen jede Forderung sorgfältig und helfen Ihnen, Ihre zustehende Entschädigung und Erstattung zu erhalten.
Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welche Probleme bei Ihrer Flugreise auftreten, ob bei einer Flugannullierung, Flugverspätung oder Überbuchung und egal um welche Fluglinie es sich handelt - Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.
Der europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt mit diesem Urteil erneut die Fluggastrechte der Passagiere und nimmt Airlines auch bei Personalstreiks in die Pflicht.
Unser Tipp: Stellen Sie sich lieber in die Schlange und warten, bevor Sie eigenmächtig einen Ersatzflug buchen.
Schlechte Sicht nimmt häufig Airlines aus der Zahlungspflicht. Dass es trotzdem Entschädigung geben kann, zeigt dieser Fall.