Eine Flugreise sollte stets angenehm und reibungslos verlaufen, doch auch bei einer großen Fluggesellschaft wie British Airways kann es gelegentlich zu unerwarteten Problemen wie Verspätungen oder Annullierungen kommen. Solche Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch wertvolle Zeit kosten – sei es während eines spontanen Citytrips, einer wichtigen Geschäftsreise oder eines lang ersehnten Urlaubs. Doch als Passagier von British Airways haben Sie Fluggastrechte, von denen Sie Gebrauch machen können.
Dank der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 genießen Fluggäste besondere Rechte. Demnach steht Ihnen eine festgelegte Entschädigung bei Flugverspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflug zu. Prüfen Sie hier, welche Air France Entschädigung Ihnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug zusteht:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Um Anspruch auf eine British Airways Entschädigung zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen gelten sowohl für Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen und einem verpassten Anschlussflug:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate
✅ Ihr Flug startet innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei British Airways. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann Air France nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.
Ausnahmen gibt es dennoch für British Airways Streiks, die durch das Airline-Personal verursacht werden (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und die Fluggesellschaft nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann Anspruch auf eine Entschädigung von British Airways.
Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre British Airways Flüge wegen eines Streiks annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.
Alle wichtigen Informationen zu einem British Airways Streik finden Sie hier.
British Airways ist die nationale Fluggesellschaft des Vereinigten Königreichs und zählt zu den größten Airlines der Welt. Seit über 100 Jahren verbindet die Airline das Vereinigte Königreich mit der Welt. Zudem ist British Airways Gründungsmitglied der Luftfahrtallianz Oneworld. Die Airline verfügt über ein ausgebreitetes Streckennetz mit Reisezielen auf allen Kontinenten. Außerdem arbeitet British Airways eng mit Aer Lingus zusammen, um attraktive Vorteile, ein erweitertes Streckennetz und komfortablere Reiseerlebnisse für Fluggäste zu ermöglichen.
Finden Sie hier die British Airways Handgepäck und Abgabebestimmungen:
Handgepäck:
Aufgegebenes Gepäck:
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bei allen Airlines & bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.