Finnair Fluggastrechte

Ihr Finnair Flug hatte eine erhebliche Verspätung oder wurde kurzfristig annulliert? Solche Flugprobleme sind ärgerlich und kosten oft wertvolle Zeit. Doch als Passagier haben Sie Rechte. Erfahren Sie hier, welche Entschädigung Ihnen bei einer Finnair Verspätung, Annullierung oder Überbuchung zusteht.

Ihr Anspruch bei Finnair Flügen

Seit 2004 gibt es die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die besagt, dass Passagiere bei einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung haben. Prüfen Sie hier, welche Finnair Entschädigung Ihnen zusteht:  

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.

 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Finnair Entschädigung zu haben bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpassten Anschlussflug:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate 

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann Finnair nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung  

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen  

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Finnair Streik 

Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.

Ausnahmen gibt es dennoch für Streiks, die durch das Finnair Airline-Personal verursacht werden (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und die Fluggesellschaft nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann einen Anspruch auf eine Entschädigung von Finnair. 

Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre Finnair Flüge wegen eines Streiks annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.

Wissenswertes über Finnair

Finnair ist die nationale Fluggesellschaft Finnlands mit Hauptsitz in Helsinki. Sie wurde im Jahr 1923 gegründet und zählt somit zu den ältesten Fluggesellschaften der Welt. Finnair ist Mitglied der Luftfahrtallianz Oneworld und bedient ein Streckennetz von rund 120 Zielen in Europa, Asien und Nordamerika. Außerdem ist Finnair, gemeinsam mit Scandinavian Airlines (SAS), eine der führenden Fluggesellschaften in Nordeuropa.

Finnair Gepäck

Economy Class & Premium Economy

  • Handgepäck: 1 Stück, max. 55 x 40 x 23 cm, plus 1 persönlicher Gegenstand (z. B. Laptoptasche oder Handtasche, max. 40 x 30 x 10 cm), Gesamtgewicht bis 8 kg

  • Aufgabegepäck: 1 Gepäckstück bis 23 kg (abhängig vom gebuchten Tarif)

Business Class

  • Handgepäck: 2 Stücke, jeweils max. 55 x 40 x 23 cm, plus 1 persönlicher Gegenstand (max. 40 x 30 x 10 cm), Gesamtgewicht bis 16 kg

  • Aufgabegepäck: 2 Gepäckstücke, jeweils max. 32 kg

First Class

  • Handgepäck: 2 Stücke, jeweils max. 55 x 40 x 23 cm, plus 1 persönlicher Gegenstand (max. 40 x 30 x 10 cm), Gesamtgewicht bis 16 kg

  • Aufgabegepäck: 3 Gepäckstücke, jeweils max. 32 kg

 

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