Ryanair Fluggastrechte

 Wurde Ihr Ryanair-Flug oder ein Flug der Tochtergesellschaft Malta Air annulliert oder hatte er eine Verspätung von mehr als drei Stunden? Das kann besonders ärgerlich sein, da Ihnen dadurch wertvolle Zeit verloren geht. Erfahren Sie hier, welche Entschädigung Ihnen bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen zusteht.

 

Ihr Anspruch bei Ryanair Flügen

Seit 2004 haben Passagiere dank der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Recht auf eine Entschädigungszahlung. Lesen Sie hier, wann Ihnen eine Entschädigung bei einer Ryanair Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug zusteht. Nach geltendem EU-Recht ist die Entschädigungssumme unabhängig vom Ticketpreis und berechnet sich nach der Flugdistanz: 

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

Bei einer gesamten Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Distanz von bis zu 3.500 km steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.

 

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Ryanair  Entschädigung zu haben bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpasstem Anschlussflug:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich und flugtauglich am Gate

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung 

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Ryanair Streik 

Streiks, die nicht von der Airline beeinflusst werden können, wie z.B. ein Streik der Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungszahlungen entfallen.

Es gibt jedoch Ausnahmen für einen Ryanair Streik, die durch das Airline-Personal verursacht werden, wie beispielsweise von Piloten oder vom Bordpersonal, und die Airline nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Passagiere zu reduzieren. In solchen Fällen haben Sie gemäß Ihrer Fluggastrechte Anspruch auf Entschädigung. 

Wenn Ihre Ryanair Flüge aufgrund von einem Streik annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.

Hier finden Sie alle Informationen zu einem Ryanair Streik.

 

Wissenswertes über Ryanair 

Die irische Billigfluglinie Ryanair ist mit über 180 Mio. Passagieren pro Jahr eine der größten und bekanntesten Airlines Europas. Ryanair fliegt mehr als 240 Destinationen in 40 Ländern an. Kein Wunder also, dass bei den rund 3.500 täglichen Flügen immer wieder Verspätungen und Annullierungen auftreten. Zur Ryanair-Gruppe gehören zudem die Tochtergesellschaften Buzz, Lauda Europe und Malta Air.

Ryanair Handgepäck

Neben dem Aufgabegepäck sind die Bestimmungen für das Ryanair Handgepäck wie folgt:

  • Standard-Tarif: 1 persönlicher Gegenstand (max. 40 x 20 x 25 cm)
  • Priority & 2 Handgepäckstücke: 1 persönlicher Gegenstand (40 x 20 x 25 cm) + 1 zusätzliches Handgepäckstück (55 x 40 x 20 cm, max. 10 kg)

     

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Risikofreie Forderung

Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.

Auch vor Gericht

Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.