Einige Fakten über den Flughafen Hamburg zusammengefasst:
Waren Sie von einer Flugverspätung am Hamburg Flughafen betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug.
Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die vom Flughafen Hamburg abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Flughafen Hamburg landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug vom oder zum Hamburger Flughafen mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.
Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit.
Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:
Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:
Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.
Generell gelten Streiks am Hamburg Flughafen als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.
Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Flughafen Hamburg zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu.
Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Hamburg Flughafen betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.