Air France Verspätung

Entschädigung bei Air France Verspätung 

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Flugverspätung ab 3 Stunden Recht auf Kompensation haben. Doch auch bereits am Flughafen haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen von Air France. 

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Air France Entschädigung bei einer Verspätung zu haben:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung 

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden:

✅ Ihnen stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu

✅ Bis zu zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails

✅ Für Flüge, die erst am nächsten Tag stattfinden, muss Ihnen ein Hotel oder Ähnliches angeboten werden, sowie der Transport zwischen Unterkunft und Flughafen. 

 

Bei einer Air France Verspätung ab 5 Stunden haben Sie zudem folgende Rechte:

✅ Stornierung des Tickets und Rückerstattung der Kosten

✅ Bei verpasstem Anschlussflug Rücktransport zum ersten Abflugort

 

Wichtig: Wenn Air France Ihnen hiervon etwas nicht anbietet und Sie eigenständig ein Hotel oder Transport buchen, sollten Sie alle Belege aufbewahren, da Fluggesellschaften reine Banktransaktionen nicht als Beleg akzeptieren. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten von Air France im Nachhinein erstatten lassen. 

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Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.

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