Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Brussels Airlines Flugverspätung ab 3 Stunden Recht auf Kompensation haben. Doch auch bereits am Flughafen haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen von Brussels Airlines. Dies gilt auch für weitere Mitglieder der Star Alliance wie Austrian Airlines, SWISS und TAP Air Portugal.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Brussels Airlines Entschädigung bei einer Verspätung zu haben:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden:
✅ Ihnen stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu
✅ Bis zu zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails
✅ Für Flüge, die erst am nächsten Tag stattfinden, muss Ihnen ein Hotel oder Ähnliches angeboten werden, sowie der Transport zwischen Unterkunft und Flughafen.
Bei einer Verspätung ab 5 Stunden haben Sie zudem folgende Rechte:
✅ Stornierung des Tickets und Rückerstattung der Kosten
✅ Bei verpasstem Anschlussflug Rücktransport zum ersten Abflugort
Wichtig: Wenn Sie eigenständig ein Hotel oder Transport buchen müssen, da Ihnen dies nicht von der Airline angeboten wird, sollten Sie alle Belege aufbewahren, da Fluggesellschaften reine Banktransaktionen nicht als Beleg akzeptieren. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten im Nachhinein erstatten lassen.
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.