KLM Verspätung

KLM Flugverspätung Entschädigung

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Flugverspätung ab 3 Stunden Anspruch auf Kompensation haben. Doch bereits am Flughafen stehen Ihnen Betreuungsleistungen von KLM zu, ebenso wie bei Air France, mit der KLM als Teil der Air France-KLM Group eng zusammenarbeitet.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine KLM Entschädigung bei einer Verspätung zu haben:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung 

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden:

✅ Ihnen stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu

✅ Bis zu zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails

✅ Für Flüge, die erst am nächsten Tag stattfinden, muss Ihnen ein Hotel oder Ähnliches angeboten werden, sowie der Transport zwischen Unterkunft und Flughafen. 

 

Bei einer Verspätung ab 5 Stunden haben Sie zudem folgende Rechte:

✅ Stornierung des Tickets und Rückerstattung der Kosten

✅ Bei verpasstem Anschlussflug Rücktransport zum ersten Abflugort

Wichtig: Wenn die Airline Ihnen hiervon etwas nicht anbietet und Sie eigenständig ein Hotel oder Transport buchen, sollten Sie alle Belege aufbewahren, da Fluggesellschaften reine Banktransaktionen nicht als Beleg akzeptieren. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten von KLM im Nachhinein erstatten lassen. 

  

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Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.

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