Die EU-Verordnung 261/2004 legt fest, dass Passagiere im Falle einer Lufthansa Verspätung Entschädigung geltend machen können, solange diese mindestens drei Stunden beträgt. Doch bereits während der Wartezeit am Flughafen haben Sie als Fluggast bestimmte Rechte. Lufthansa ist verpflichtet, Ihnen Betreuungsleistungen bereitzustellen. Diese variieren je nach Dauer der Flugverspätung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Lufthansa Entschädigung bei einer Verspätung zu haben:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden:
✅ Ihnen stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu
✅ Bis zu zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails
✅ Für Flüge, die erst am nächsten Tag stattfinden, muss Ihnen ein Hotel oder Ähnliches angeboten werden, sowie der Transport zwischen Unterkunft und Flughafen.
Bei einer Flugverspätung ab 5 Stunden haben Sie zudem folgende Rechte:
✅ Stornierung des Tickets und Rückerstattung der Kosten
✅ Bei verpasstem Anschlussflug Rücktransport zum ersten Abflugort
Wichtig: Wenn Lufthansa Ihnen hiervon etwas nicht anbietet und Sie eigenständig ein Hotel oder einen Transport buchen, sollten Sie alle Belege aufbewahren, da Fluggesellschaften reine Banktransaktionen nicht als Beleg akzeptieren. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten im Nachhinein erstatten lassen.
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bei allen Airlines & bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.