Flugverspätung? Entschädigung auch bei Pauschalreisen!

All-inclusive gebucht? Finden Sie hier Ihre Fluggastrechte für Pauschalreisen. Und sichern Sie sich bis zu 600 € Entschädigung bei Flugproblemen.




In wenigen Minuten erledigt Kein Kostenrisiko Erfolgsquote über 97 %
Flugverspätung Pauschalreise Entschädigung

Pauschalreise gebucht und der Urlaub kann beginnen. Eine Buchung und alles ist inkludiert. Das klingt einfach und unkompliziert, ist es auch. Pauschalreisen sind darauf ausgelegt, so wenig Aufwand für die Reisenden, wie nur möglich zu verursachen. Individualreisende bevorzugen die Qual der Wahl und bauen sich ihre Reise gerne selbst zusammen, buchen Flüge, Hotel und Aktivitäten separat. Im Gegenzug dazu favorisieren Pauschalreisende die Einfachheit einer Buchung und möchten in vielen Fällen einfach zu einem annehmbaren Preis Urlaub machen. Da viele Reisende heutzutage während ihres Urlaubes schlicht abschalten und entspannen möchten sind Pauschalreisen in den letzten Jahren wieder beliebter geworden. Viele Menschen genießen das Reisen als Komplett-Wohlfühl-Paket. Bei Pauschalreisen werden nämlich mehrere Reiseleistungen wie Flüge, Unterbringungen, Verpflegung und ähnliches zu einem Gesamtpreis gebucht. Diese Angebote sind häufig unkompliziert, bequem und günstig.


Durch die enge Verknüpfung der Reiseleistungen können Flugverspätungen oder gar Flugausfälle bei Pauschalreisen jedoch häufig die gesamte Planung über Bord werfen. Unterkunft und Aktivitäten sind beispielsweise bereits gebucht und auch bezahlt, diese Leistungen können in manchen Fällen jedoch nicht wahrgenommen werden, sollten Passagiere ihr Ziel erheblich verspätet erreichen. Solche Situationen sind natürlich besonders ärgerlich, jedoch raten wir Ihren, einen kühlen Kopf zu bewahren und bei einer Flugverspätung Entschädigung von bis zu 600€ abzgl. Erfolgsprovision einzufordern. Erhalten Sie hier alle Informationen rund um Flugprobleme bei Pauschalreisen und wie Sie bei beispielsweiser einer Flugverspätung Entschädigung für Ihre Pauschalreise erhalten.

Bei Flugverspätung: Recht auf Entschädigung auch für Pauschalreisen

Da bei Pauschalreisen nur der Reiseveranstalter oder das Reisebüro als Vertragspartner zur Verfügung stehen, sind viele Kunden bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall während ihrer Pauschalreise zunächst einmal verunsichert, da zum Beispiel vorher nie ein Austausch mit der Airline direkt stattgefunden hat. In vielen Fällen sind auch weder die Reiseveranstalter noch die Fluggesellschaften eine große Hilfe und die meisten Passagiere stehen vor vielen offenen Fragen.
Wer muss zum Beispiel bei einer Flugverspätungen Entschädigung zahlen? Wie läuft die Forderung einer Entschädigung ab und wie hoch wird diese ausfallen? Aviclaim informiert Sie bezüglich aller offenen Fragen, gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder per Email.

Im Allgemeinen lässt sich zunächst jedoch sagen, dass bei Flugproblemen mit europäischen Airlines oder wenn sich der Startflughafen in der EU befindet, gelten dieselben Fluggastrechte laut EU Verordnung Nr. 261/2004, wie auch bei einzeln gebuchten Flügen.


Ihr Flug hatte Verspätung? Fordern Sie Ihre Entschädigung

Es ist schnell passiert, die Freude auf den Urlaub ist groß, doch am Flughafen angekommen und pünktlich eingecheckt, schlägt die Stimmung um. Durch Flugverspätungen verzögert sich der hart verdiente Urlaub. Besonders bei Pauschalreisen ist ein gewisser Zeitplan unbedingt einzuhalten, vor allem, wenn noch auf andere Verkehrsmittel, wie z. B. ein Kreuzfahrtschiff umgestiegen werden muss. Sollte die Flugverspätung auf Ihrer Pauschalreise mindestens drei Stunden betragen, haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung, diese richtet sich, entgegen der Meinung vieler, nicht nach dem gezahlten Ticketpreis, sondern nach der zurückgelegten Flugstrecke. So erhalten Sie bei einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km, 250 € Entschädigung pro Passagier. Beläuft sich die Strecke von Startflughafen bis Zielflughafen auf bis zu 3.500 km, stehen Ihnen 400 € Entschädigung pro Person zu. Bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500 km Flugstrecke, können Sie 600 € Entschädigung pro Fluggast fordern. 
Bei einer Flugdistanz von über 3.500 km und einer Flugverspätung von mehr als drei, aber weniger als vier Stunden, darf die Fluggesellschaft die Entschädigung um 50% kürzen, was Sie zu einer Entschädigung von 300€ befähigt.

flugverspaetung entschaedigung pauschalreise betraege


Ihre Ansprüche bei Flugannullierung oder geänderten Flugzeiten

Häufig wird eine Pauschalreise sehr lange im Voraus gründlich geplant. Flüge, Unterkunft, Aktivitäten, alles ist miteinander verknüpft und ein gewisser Zeitplan gesetzt. Sollte nun ein Flug gestrichen werden, ist der Ärger natürlich groß. Vor allem wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder gar mehrere Tage später stattfindet. Jedoch heißt es auch im Falle von annullierten Flügen, Ruhe bewahren und Ihre rechtmäßige Entschädigung fordern.
Hinsichtlich gestrichener Flüge bzw. verändertet Zeiten spielt auch der Zeitpunkt zu dem Sie informiert wurden und die Zeiten Ihres Ersatzfluges eine wichtige Rolle. Sollten Sie einen Entschädigungsanspruch haben, richtet sich die Summe wieder nach der Flugstrecke und sie erhalten eine Entschädigung für Ihre Pauschalreise von bis zu 600€. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sollten Sie weniger als 14 Tage vorab über den Flugausfall unterrichtet worden sein.

Flugverspätung entschädigung pauschalereise

Sollte Ihr Flug gestrichen worden sein, können Sie die Erstattung für das Flugticket beim Reiseveranstalter fordern, bei dem Sie Ihre Pauschalreise gebucht haben. 
Bei starker Beeinträchtigung der Reiseleistung durch Flugausfall oder Verspätung ist auch ein Rücktritt von der Pauschalreise möglich.
Zum Beispiel, wenn Sie durch einen verspäteten Flug Ihren Anschluss auf ein Kreuzfahrtschiff verpassen.

Die Kosten für verpasste Tage in der Unterkunft oder verpasste bereits gebuchte Aktivitäten können leider nicht eingefordert werden. Diese Kosten werden als sogenannter Frustrationsschaden bezeichnet. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für beispielsweise ein Hotel auch angefallen wären, wenn der Flug planmäßig stattgefunden hätte, weswegen die Airline für diese Aufwendungen nicht haftbar gemacht werden kann.


Während Ihrer Pauschalreise wurde ein Flug überbucht?

Fluggesellschaften planen, dass es stets Passagiere gibt, die nicht zum Flug erscheinen oder Ihren Flug kurzfristig stornieren. Sie verkaufen daher eine bestimmte Anzahl von Sitzen doppelt, um so mehr Geld zu verdienen. Die Airlines hoffen dann, dass auf solchen Flügen tatsächlich einige Passagiere nicht zum Boarding erscheinen. Vor allem durch die günstigen Ticketpreise wird die No-show” Quote immer höher. Lufthansa verzeichnet jährlich ca. 3 Millionen Kunden, die ihre Flüge nicht antreten.

Erscheinen wider Erwarten alle Passagiere pünktlich zum Abflug, haben die Fluggesellschaften ein Problem. Sie müssen dann einigen Kunden den Mitflug verweigern. Oft bieten sie als Entschädigung eine Geldsumme an, so dass Sie auf den nächsten Flug warten. Auch wenn das Angebot attraktiv scheint, ist es durchaus möglich, dass Sie eigentlich zu einer höheren Entschädigung berechtigt sind, als die Airlines in diesem Moment anbieten.

Sie haben einen Flug im Zuge Ihrer Pauschalreise gebucht und die Fluggesellschaft möchte Sie nicht an Bord lassen? Dieser Fall wird in der Fluggastrechteverordnung als Nichtbeförderung bezeichnet. Auch hier haben Sie Anspruch auf Entschädigung sollten Sie sich pünktlich und flugtauglich zum Boarding eingefunden haben.


Sie haben unverschuldet einen Anschlussflug verpasst?

Während Ihrer Pauschalreise haben Sie aufgrund einer Flugverspätung oder eines Flugausfalles einen Anschlussflug verpasst? Das Horrorszenario auf einer langen Reise - der erste Flug ist verspätet oder fällt aus und Sie haben dadurch Ihren Anschlussflug verpasst. Je nach Situation kann das bedeuten, dass Sie vorerst irgendwo zwischen Abflug- und Zielort gestrandet sind. Die große Frage, die Sie sich wahrscheinlich stellen, ist Anschlussflug verpasst, was nun?  Auch wenn das gerade für eine Pauschalreise zunächst sehr ärgerlich ist, bewahren Sie Ruhe und freuen Sie sich auf bis zu 600 € Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug, sollten Sie dadurch mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommen. 

Nachdem Sie sich von dem ersten Schock erholt haben, kontaktieren Sie unbedingt die Airline des verspäteten bzw. annullierten Fluges. Diese hat verursacht, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben und muss Ihnen nun einen Ersatzflug zur Verfügung stellen, um Sie an Ihr gebuchtes Ziel zu transportieren.

Beachten Sie: Um unnötige Kosten zu vermeiden, buchen Sie bitte nicht selbstständig einen Ersatzflug, ohne mit der Fluggesellschaft Rücksprache zu halten.


Diese Ansprüche haben Sie bereits am Flughafen

Wurde Ihr Flug gestrichen oder beträgt die Verspätung mindestens 2 Stunden können Sie bereits am Flughafen einen Anspruch auf Betreuungsleistungen haben. Unabhängig vom Grund für die Annullierung oder Verspätung muss die Airline Ihnen kostenlose Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen.

Findet Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, haben Sie zusätzlich ein Recht auf:

  • Unterbringung in einem Hotel
  • Transport zwischen Unterkunft und Flughafen  

Vorsicht: Werden Ihnen die Betreuungsleistungen nicht zur Verfügung gestellt und Sie müssen in Vorkasse treten, bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Diese Kosten können Sie zusätzlich zu Ihrer Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern.


Ihre Entschädigung beim Reiseveranstalter

Bei Beeinträchtigungen, wie Flugverspätungen oder Ausfällen während Ihrer Pauschalreise haben Sie auf jeden Fall einen Anspruch auf Preisminderung bei Ihrem Reiseveranstalter. Die Entschädigung fällt jedoch geringer aus, da sich die Reiseveranstalter auf ein anderes Gesetz berufen können. Die “Veranstaltungsgewährleistung” richtet sich nach der “Frankfurter Tabelle”, in dieser sind verschiedene Rechtsprechungen zusammengefasst. Es ist eine Übersicht der unterschiedlichen Preisminderungen im Rahmen des Reisegesetzes §§651 a-m im BGB.

Wir empfehlen deswegen unbedingt die Airline direkt zu kontaktieren. Für die Flugverspätung auf Ihrer Pauschalreise sollten Sie die Entschädigung über die Airline einfordern, da sich diese nach der EU-Fluggastrechteverordnung richten muss. Die Verordnung setzt jedoch eine maximale Entschädigungssumme von entweder 250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier fest. Somit könnten Airlines die Entschädigung um die bereits vom Reiseveranstalter erhaltene Summe verringern. 


Spezieller Schutz für Pauschalreisende

Nach den großen Pleiten von Germania und Flybmi im Jahr 2019 ist es gut zu wissen, dass Passagiere, deren Flug Teil einer Pauschalreise ist, durch den Reiseveranstalter besser geschützt sind. Die Veranstalter sind durch §651 BGB zu einer Insolvenz-Versicherung verpflichtet. Der gezahlte Reisepreis für ausgefallene Reiseleistungen muss demnach erstattet werden.


Nützliche Hinweise für alle Pauschalreisenden

Leider gibt es keine Möglichkeit Flugverspätungen oder Flugausfälle permanent zu vermeiden. Flugprobleme sind leider aus dem modernen Luftreiseverkehr nicht mehr weg zu denken. Grund hierfür ist natürlich auch, dass das Reisen immer beliebter und das Fliegen immer günstiger werden. Das führt zu mehreren zehntausend Flugverbindungen pro Tag und zwar nur in Europa. Sollte jedoch der eigene Flug betroffen sein, interessieren Statistiken oder Reisetrends natürlich nicht, was jedoch das Interesse wecken sollte, sind die bis zu 600 € Entschädigung, die Sie bei Flugproblemen erhalten können.

Damit sich die Airline nicht aus der Verantwortung ziehen kann und Sie Ihre Entschädigung auch erhalten, gibt es einige Tipps, die die Wahrscheinlichkeit hierfür erhöhen und die bei allen Flügen eingehalten werden sollten.

  • Achten Sie unbedingt darauf, pünktlich am Gate zu erscheinen
  • Sammeln Sie Nachweise für Flugprobleme (Fotos, Belege, usw.)
  • Lassen Sie sich einen Ausfall oder eine Flugverspätung von der Airline bescheinigen
  • Bewahren Sie einen kühlen Kopf und fordern Ihre Entschädigung mit Aviclaim


Was versteht man unter außergewöhnliche Umstände?

Sollte die Flugverspätung oder Annullierung trotz aller Bemühungen seitens der Airline nicht zu verhindern gewesen sein, spricht man von außergewöhnlichen Umständen. In diesen Fällen sind die Fluggesellschaften nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel:

  • Extreme Wetterbedingungen
  • Sicherheitsrisiken
  • Terrorgefahr
  • Streiks sind einzelfallabhängig

Achtung: Lassen Sie sich nicht von den Airlines verunsichern. Die Airlines beruft sich äußerst schnell auf außergewöhnliche Umstände, um sich von Entschädigungszahlungen zu entziehen. Wir kennen diese Tricks genau, verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Aviclaim prüft Ihren Fall genau. Wir geben uns nicht mit Ausreden zufrieden.

 

Flugverspätung? Entschädigung auch bei Pauschalreisen!

In den mehr als drei Jahren, in denen Aviclaim nun schon erfolgreich agiert, war es uns möglich bereits tausende unserer Mandanten zu ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu verhelfen. So können auch Sie von unserem Service profitieren:

Check:
Prüfen Sie kostenlos mit unserem Flugchecker Ihren Anspruch auf Entschädigung.

Auftrag:
Laden Sie Ihre Reiseunterlagen, Ausweiskopie und eine Vollmacht hoch, damit wir Ihre Entschädigung für Sie fordern dürfen.

Fordern:
Wir setzen uns mit der Airline in Verbindung und fordern in Ihrem Namen die fällige Entschädigung ein. Wenn nötig auch vor Gericht! Natürlich ohne Zusatzkosten.

Zahlen:
Sobald die Airline die Entschädigung an uns überweist, zahlen wir Ihnen Ihre Summe aus. 35% des erhaltenen Geldes (inkl. niederländischer USt.) erhalten wir als Erfolgsprämie.


Mein Flug liegt schon einige Zeit zurück, was nun?

Solange Ihr Flug nicht länger als 3 Jahre in der Vergangenheit liegt, ist das überhaupt kein Problem. Aviclaim kann Ihnen als kompetenter Partner helfen, Ihre Rechte trotzdem einzufordern.
Aviclaim kann Ihnen helfen stressfrei und mühelos Ihre Entschädigungssumme zu erhalten. 

Warum Aviclaim?

Kein Kostenrisiko

Wir arbeiten nach dem Null-Risiko-Prinzip. Das bedeutet für Sie: Kein Erfolg ▶ keine Kosten. Überlassen Sie uns die Arbeit und wir klagen, wenn nötig vor Gericht Ihre Rechte ein. Mit einer Erfolgsquote von über 97% können Sie auf unsere mehrjährige Erfahrung vertrauen. 

Mehr als 25 Jahre Erfahrung

Mit Aviclaim engagieren Sie unter anderem ein Team von Rechtsanwälten, die sich seit über 25 Jahren mit dem Reiserecht und dessen Tücken beschäftigen. Reichen Sie Ihre Forderung ein und erhalten Sie erstklassigen Service von unserem Expertenteam.

Ausgezeichnete Bewertungen

Sehen Sie sich gerne unsere Kundenmeinungen auf einer unabhängigen Bewertungsplattform an. Mit druchschnittlich 9.3 von 10 Punkten bewerten uns dort Mandanten, die bereits unseren effektiven Service genutzt haben. Machen Sie sich selbst ein Bild und fordern Sie Ihre Rechte mit Aviclaim.

Erfahrungen

Unsere Kunden geben uns eine durchschnittliche Bewertung von 9,3 !