SAS Verspätung

SAS Verspätung Entschädigung

Planen Sie einen Urlaub in Skandinavien? Sowohl SAS als auch Finnair sind die führenden Fluggesellschaften in Skandinavien und bieten zahlreiche Flugziele in Nordeuropa an. Sollten Sie während Ihrer Reise jedoch von einer Flugverspätung betroffen sein, sichert die Fluggastrechteverordnung Passagieren bei einer Flugverspätung ab drei Stunden Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Bereits am Flughafen stehen Ihnen zudem Betreuungsleistungen von SAS zu.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine SAS Entschädigung bei einer Verspätung zu haben:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung 

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden:

✅ Ihnen stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu

✅ Bis zu zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails

✅ Für Flüge, die erst am nächsten Tag stattfinden, muss Ihnen ein Hotel oder Ähnliches angeboten werden, sowie der Transport zwischen Unterkunft und Flughafen. 

 

Bei einer Verspätung ab 5 Stunden haben Sie zudem folgende Rechte:

✅ Stornierung des Tickets und Rückerstattung der Kosten

✅ Bei verpasstem Anschlussflug Rücktransport zum ersten Abflugort

 

Wichtig: Wenn die Airline Ihnen hiervon etwas nicht anbietet und Sie eigenständig ein Hotel oder Transport buchen, sollten Sie alle Belege aufbewahren, da Fluggesellschaften reine Banktransaktionen nicht als Beleg akzeptieren. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten von der Airline im Nachhinein erstatten lassen.

 

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Risikofreie Forderung

Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.

Auch vor Gericht

Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.