Iberia Verspätung

Iberia Verspätung Entschädigung

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Iberia Verspätung Entschädigung erhalten können, sollte diese mehr als drei Stunden bei Ankunft am Zielflughafen betragen. Schon am Flughafen haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft. 

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Finnair Verspätung Entschädigung zu haben:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung 

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden:

✅ Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit 

✅ Zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails

✅ Für Flüge am nächsten Tag muss Ihnen ein Hotel angeboten werden, sowie der Transport zwischen Unterkunft und Flughafen. 

 

Ab einer Verspätung ab 5 Stunden haben Sie zudem folgende Rechte:

✅ Stornierung des Tickets und Rückerstattung der Kosten

✅ Bei verpasstem Anschlussflug Rücktransport zum ersten Abflugort

 

Wichtig: Sollte die Airline Ihnen hiervon etwas nicht anbieten und Sie kommen selbst für die Kosten von Verpflegung, Hotel, etc. auf, ist es wichtig, dass Sie alle Belege aufbewahren. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie diese Kosten von Iberia erstatten lassen. Reine Banktransaktionen werden oftmals jedoch nicht akzeptiert.

 

Warum Aviclaim?

Prüfen Sie Ihren Flug kostenlos

... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bei allen Airlines & bis zu 3 Jahre rückwirkend!

Risikofreie Forderung

Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.

Auch vor Gericht

Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.