24.06.2025
Wegen eines angekündigten Streiks des Bodenpersonals von KLM am Samstag, den 28. Juni 2025, drohen zahlreiche Flugannullierungen und Verspätungen am Flughafen Amsterdam Schiphol.
In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Laut EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Annullierungen oder langen Verspätungen Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.
Dies gilt bei Verspätungen ab 3 Stunden oder Annullierungen ohne rechtzeitige Umbuchung.
In den Niederlanden gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren für Ansprüche auf Entschädigung. Die Frist beginnt ab dem Flugdatum. Für den Streik am 28. Juni 2025 bedeutet das: Spätestens bis zum 28. Juni 2027 muss Ihr Antrag gestellt sein – danach verfällt der Anspruch.
Sind Sie von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihre Flugdaten und erfahren direkt, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.