Das Bodenpersonal von KLM hat für Mittwoch, den 10. September 2025, einen Streik am Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS) angekündigt. Dies kann zu Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen führen. Betroffene Passagiere haben in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung.
Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass Sie als Passagier bis zu 600 € Entschädigung pro Passagier erhalten können, wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Ziel ankommt.
KLM ist zudem verpflichtet, der Betreuungsverpflichtung nachzukommen. Dazu gehören Mahlzeiten und Getränke sowie, falls erforderlich, eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.
Fluggesellschaften versuchen oft, eine Entschädigung zu umgehen, indem sie sich auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass Streiks des eigenen Airline-Personals keine außergewöhnlichen Umstände darstellen. Das bedeutet: Bei Annullierungen oder Verspätungen durch einen KLM-Streik haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Nur bei externen Streiks (z. B. der Flugsicherung) kann die Airline auf höhere Gewalt verweisen.
Fliegen Sie am 10. September von, nach oder über Amsterdam? Dann ist AVICLAIM Ihr idealer Ansprechpartner. Dank unserer erfahrenen Juristen in Deutschland und den Niederlanden können wir Forderungen besonders effektiv bearbeiten. Wir kennen die deutsche und niederländische Rechtslage und wissen, wie wir Ihre Rechte durchsetzen – selbst wenn KLM oder andere Airlines Probleme machen.
Der KLM Streik fällt genau in den Zeitraum, in dem zahlreiche Reisende die IFA in Berlin besuchen. Die IFA ist Europas größte Technologiemesse, auf der Hersteller aus aller Welt die neuesten Innovationen in Elektronik und Konsumtechnologie vorstellen. Viele Besucher reisen direkt nach Ende der Messe ab – genau am oder um den Streiktag.
Reisen Sie beispielsweise von Berlin (BER) nach Amsterdam (AMS)? Die folgenden Flüge sind bereits betroffen: KL1770, KL1772, KL1774 (bereits annulliert), KL1776 (bereits annulliert), KL1780 und KL1782.
Sind Sie vom Streik am 10. September betroffen, können Sie neben Betreuungsleistungen und Umbuchungen auch eine finanzielle Entschädigung beantragen. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:
Prüfen Sie jetzt Ihre Flugdaten und erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.