Der Streik bei Ryanair am Freitag, den 28. September 2018 trifft die deutschen Flughäfen und damit die Passagiere härter als gedacht. Eine Vielzahl an gestrichenen Flügen lässt eine Menge an Passagieren an ihren derzeitigen Orten festhängen.
Wir haben eine Liste mit allen ausgefallenen Flügen:
Ryanair muss Sie rechtzeitig darüber informieren, wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiksverspätet oderstorniertist. Wenn Sie noch nichts von Ryanair gehört haben, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Flug vorerst fortgesetzt wird. Sollte der Flug storniert werden, haben Sie Anspruch auf einen alternativen Flug. Wenn dies für Sie nicht gewünscht ist, können Sie eine Erstattung der Ticketkosten verlangen.
Der Zeitpunkt der Ankündigung des Streiks macht es für Ryanair nicht möglich, Ihren Flug rechtzeitig zu annullieren und sie darüber zu informieren, sodass Sie einen Anspruch aufEntschädigunghaben.
Zusätzlich zum Umbuchungs- oder Rückerstattungsrecht haben Sie, als betroffener Passagier, Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantrittstorniertwird. Basierend auf der Flugstrecke ergeben sich folgende Entschädigungen:
250,00 € pro Passagierfür Flüge bis 1.500 Kilometer
400,00 € pro Passagierbei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
600,00 € pro Passagierfür Flüge von mehr als 3.500 Kilometern (außerhalb der EU)
Denn Recht zu haben und esdurchzusetzensind leider zwei verschiedene Dinge - Vorläufig lehnt Ryanair alle Ansprüche wegen Streiks ab, weil sie der Ansicht sind, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt und kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Wir werden dafür ein Gerichtsverfahren einleiten, um die Entschädigung durchzusetzen.
Verläuft die Forderung erfolgreich behalten wir 25% der Entschädigungssumme für unsere Arbeit ein. Wird die Zahlung wider Erwarten nicht gewährt, bezahlen Sie nichts, gemäß unserem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten".