SunExpress Verspätung

SunExpress Flugverspätung

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Flugverspätung ab drei Stunden ein Recht auf Kompensation haben. Schon am Flughafen haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen von SunExpress. 

 

Folgende Voraussetzungen müssen für einen Entschädigungsanspruch von SunExpress erfüllt werden:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket

✅ Abflug innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei SunExpress. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung 

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden:

✅ Ihnen stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu

✅ Bis zu zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails

✅ Für Flüge, die erst am nächsten Tag stattfinden, muss Ihnen ein Hotel oder Ähnliches angeboten werden, sowie der Transport zwischen Unterkunft und Flughafen. 

 

Bei einer SunExpress Flugverspätung ab 5 Stunden haben Sie zudem folgende Rechte:

✅ Stornierung des Tickets und Rückerstattung der Kosten

✅ Bei verpasstem Anschlussflug Rücktransport zum ersten Abflugort

 

Wichtig: Wenn die Airline Ihnen hiervon etwas nicht anbietet und Sie eigenständig ein Hotel oder Transport buchen, sollten Sie alle Belege aufbewahren, da Fluggesellschaften reine Banktransaktionen nicht als Beleg akzeptieren. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie die Kosten von SunExpress zurückfordern.

 

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Risikofreie Forderung

Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.

Auch vor Gericht

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