SWISS Flug annulliert

Wurde Ihre SWISS Flug annulliert?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine SWISS Air Entschädigung bei einer Flugannullierung zu haben:

✅ Ihr Flug wurde 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert, der Abflug verfrüht sich um mehr als 2 Stunden oder die Landung verspätet sich mehr als 4 Stunden

✅ Sie wurden weniger als 7 Tage vor Abflug informiert und der Abflug verfrüht sich mehr als 1 Stunde oder die Landung verspätet sich mehr als 2 Stunden 

❌ Sie haben keinen Anspruch auf eine Flug gecancelt Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert

 

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei SWISS. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung  

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen  

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Zudem spielen auch die Zeiten Ihres Ersatzfluges im Falle einer Annullierung eine wichtige Rolle. Sollte Ihnen keine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wird, haben Sie außerdem Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten. Fluggesellschaften dürfen Ihnen lediglich einen Gutschein anbieten, wenn Sie dem zustimmen. Wenn Sie den Ticketpreis lieber erstattet haben möchten, muss die Airline dies innerhalb von sieben Tagen tun.

Außerdem haben Sie bei einer Flugannullierung von SWISS bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Ungeachtet der Gründe für den Flugausfall ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.

 

Sollte Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden sind sie zusätzlich berechtigt zu:

✅ Einer Unterbringung in einem Hotel

✅ Dem Transport zwischen der Unterkunft und dem Flughafen

 

Wichtig: Wurden Ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verwehrt? Dann können Sie die entstandenen Kosten auch im Nachhinein als Unkosten mit Aviclaim geltend machen. Wichtig ist nur, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren.

Warum Aviclaim?

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... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bis zu 3 Jahre rückwirkend!

Risikofreie Forderung

Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.

Auch vor Gericht

Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.