Sollte Ihr Tailwind Airlines Flug annulliert werden, können Sie eine Entschädigung von der Airline fordern, sollte die Annullierung weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflug erfolgen. Auch die Zeiten Ihres Ersatzfluges spielen im Falle einer Annullierung eine wichtige Rolle.
Wenn Ihr Flug annulliert wird und Ihnen keine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wird, haben Sie außerdem Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten.
Bei Flugannullierungen haben Sie bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Ungeachtet der Gründe für den Flugausfall ist Tailwind Airlines dazu verpflichtet, Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.
Sollte Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden sind sie zusätzlich berechtigt zu:
✅ Einer Unterbringung in einem Hotel
✅ Dem Transport zwischen der Unterkunft und dem Flughafen
Wichtig: Wurden Ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verwehrt? Keine Sorge, Sie können die Kosten auch im Nachhinein als Unkosten mit Aviclaim geltend machen. Wichtig ist nur, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren.
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Ihr Flug ausfällt:
✅ Abflug innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei Tailwind Airlines. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden.
✅ Sie wurden weniger als 7 Tage vor Abflug informiert und der Abflug verfrüht sich mehr als 1 Stunde oder die Landung verspätet sich mehr als 2 Stunden
✅ Ihr Flug wurde 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert, der Abflug verfrüht sich um mehr als 2 Stunden oder die Landung verspätet sich mehr als 4 Stunden
⛔Es besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn Ihr Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde
... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bei allen Airlines & bis zu 3 Jahre rückwirkend!
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.