Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ProBe-ASP B.V. mit dem Handelsnamen AVICLAIM

(Stand 02.01.2023)

ProBe-ASP B.V.: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, handelnd auch unter dem Namen Aviclaim (im Folgenden als Aviclaim bezeichnet), eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 01169860, Sitz in Waterhuizen.

Hier geht es zur Widerrufsbelehrung.

 

I) Definitionen:

Anspruch: Anspruch des Kunden nach EU Verordnung Nr. 261/2004 gegen die Airline.

Airline: ein Unternehmen, das den Lufttransport angeboten hat

Auftraggeber: der Kunde von Aviclaim, auch die Person, die einen Anspruch gegen die Airline hat

Kunde: Dies können auch mehrere Personen sein, die Aviclaim beauftragen.

Vertrag: der Vertrag zwischen Aviclaim und dem Kunden, mit welchem der Kunde Aviclaim den Auftrag erteilt, den Anspruch gegen die Airline durchzusetzen.

Außergerichtliche Regulierung: Außergerichtlich bedeutet, dass Aviclaim nach eigenem Ermessen den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft prüft, Informationen auch von der Fluggesellschaft einholt und durch Schriftsätze und Kontakt zur jeweiligen Fluggesellschaft die Forderung vorbereitet und geltend macht und dass Aviclaim durch diese außergerichtlichen Maßnahmen erreicht, dass die Fluggesellschaft die Entschädigung leistet.

Gerichtsverfahren: der Prozess vor einem (deutschen) Gericht, der mit Klageerhebung beginnt, um die Forderung des Auftraggebers und der Kunden auf Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 durchzusetzen.

 

II) Allgemein:

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Aviclaim. Sie gelten auch für rechtliche Kooperationspartner Aviclaims. Der Auftraggeber ermächtigt Aviclaim personenbezogene Daten rechtlichen Kooperationspartner zur Verfügung zu stellen, wenn nötig.
  2. Zusätzlich gelten die Datenschutzbestimmungen von Aviclaim, die vom Auftraggeber vor Vertragsschluss eingesehen werden können und ebenfalls auf der Internetseite von Aviclaim enthalten sind (https://www.aviclaim.de/datenschutzerklaerung/). 
  3. Der Auftraggeber erteilt Vollmacht und bestätigt mit seiner Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben.
  4. Mit dem Angebot zur Auftragsübernahme erklärt der Auftraggeber gleichzeitig, dass er keine Dritten mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt hat und für die Dauer des Vertrages mit Aviclaim auch nicht beauftragen wird.
  5. Der Auftraggeber erklärt, keine separaten Verhandlungen nach Abgabe des Angebotes an Aviclaim mit der Fluggesellschaft zu führen sowie keine Gutscheine oder andere (Teil)Leistungen ohne Abstimmung mit Aviclaim entgegen zu nehmen, keinen Prozess wegen des Anspruches zu führen oder geführt zu haben.
  6. Sollten während der Vertragsdauer Zahlungen dem Auftraggeber oder Kunden zugehen, wird dieser Aviclaim unverzüglich informieren und erhält für die Tätigkeit Aviclaims eine Rechnung über 35% (inkl. niederländischer USt.) der Entschädigungsforderung.

 

III) Vertragsinhalt:

  1. Die Inhalte auf den Internetseiten Aviclaims stellen ein Angebot zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar und sind selbst kein verbindliches Vertragsangebot.
  2. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Aviclaim, der auf die Durchsetzung der Ansprüche des Auftraggebers auf Erstattungsleistungen nach EU-Verordnung 261/2004 gerichtet ist, kommt erst mit der Vertragsannahme durch Aviclaim zustande.
  3. Aviclaim nimmt den Auftrag entweder durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber oder durch Geltendmachung der Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft an. Die Anforderung weiterer Informationen oder Unterlagen zur Prüfung des Anspruchs stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
  4. Der Auftraggeber erklärt, dass er geschäftsfähig ist und über die abzutretende Forderung verfügen darf. Falls der Auftraggeber im Namen weiterer Personen Forderungen geltend macht, so garantiert er auch bezüglich dieser weiteren Forderungen verfügungsberechtigt zu sein.
  5. Aviclaim kann die Übernahme der Entschädigungsforderung ablehnen, wenn nach der Prüfung durch Aviclaim die Forderung nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist oder die Beitreibung der Forderung einen nicht zu rechtfertigenden, wirtschaftlichen und/oder zeitlichen Aufwand für Aviclaim nach sich ziehen würde. Bei einer Ablehnung wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Auf eine Begründung der Ablehnung hat der Auftraggeber keinen Anspruch.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den zu Grunde liegenden Sachverhalt nach seinem vollständigen  Kenntnisstand mitzuteilen. Er stellt Aviclaim sämtliche zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen/Informationen (insbesondere Bordkarten, sonstige Flugnachweise sowie eigene Korrespondenz mit der Fluggesellschaft) zur Verfügung und reicht neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen/Informationen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftraggeber ist verpflichtet gegebenenfalls erforderliche ergänzende Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  7. Aviclaim leistet eine rein erfolgsbasierte Durchsetzung der Ansprüche der Kunden auf Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gegen Fluggesellschaften.
  8. Zu diesem Zweck wird die Forderung zunächst treuhänderisch unwiderruflich abgetreten und falls notwendig für die gerichtliche Geltendmachung Aviclaim von den Kunden bevollmächtigt, die Forderung in ihrem Namen durchzusetzen.

 

IV) Außergerichtliche Tätigkeit:

  1. Nach Vertragsschluss wird Aviclaim in der Regel zunächst damit beginnen die Forderung gegen die Fluggesellschaft außergerichtlich durchzusetzen und dafür die hierfür erforderlichen Informationen (auch bei der Fluggesellschaft) einholen.
  2. Sollte auf diesem außergerichtlichen Weg die Forderung nicht durchgesetzt werden können, kann Aviclaim bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt zur möglichen anwaltlichen weiteren außergerichtlichen Durchsetzung der Forderung beauftragen.
  3. Dazu wird Aviclaim dem Vertragsanwalt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen. Für die Tätigkeit des von Aviclaim beauftragten Vertragsanwalts wird Aviclaim die Kosten übernehmen.

 

V) Gerichtsverfahren:

  1. Sollten auch diese außergerichtlichen Bemühungen nicht zur Durchsetzung der Forderung führen, kann Aviclaim selbst eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung veranlassen oder aber einen Vertragsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung zu beauftragen.
  2. Aviclaim ist mit dem Vertrag berechtigt, die vom Kunden bevollmächtigten direkt bei Aviclaim angestellten Anwälte oder Vertragsanwälte mit der Durchführung außergerichtlicher und gerichtlicher Maßnahmen im Kundennamen zu beauftragen. Auch nach Anwaltsbeauftragung wird Aviclaim einem Vertragsanwalt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen und für die anwaltliche Tätigkeit eine Kostenfreistellung übernehmen und über den weiteren Verlauf der anwaltlichen Durchsetzung  den Kunden umfangreich informieren.
  3. Sollten in einem gerichtlichen Verfahren Gutachten erforderlich werden, ist Aviclaim nicht verpflichtet, zur Durchsetzung der Forderungen Gutachten auf seine Kosten einzuholen. Sofern die Einholung eines Gutachtens erforderlich ist, erfolgt dies aufgrund gesonderter Vereinbarung erst nach vorheriger Zustimmung des Kunden.

 

VI) Vergleich:

  1. Der Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs kann aufgrund prozessökonomischer Gründe zur Vermeidung von Kostenrisiken auch durch alleinige Zustimmung von Aviclaim erfolgen, dem Kunden werden die Gründe dargelegt. Nur dann, wenn ein außergerichtlicher oder ein gerichtlicher Vergleichsschluss zudem auch mit Zustimmung von Aviclaim erfolgt, werden auch die weiteren Kosten, die durch den Abschluss des Vergleichs entstehen, von Aviclaim übernommen.
  2. Bei bzw. nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens ist der Auftraggeber zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleiches, zum Widerruf eines mit Zustimmung Aviclaims geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf den Anspruch, zu einer Klagerücknahme oder zu einer sonstigen Verfügung über die Forderung nur mit Zustimmung Aviclaims berechtigt. Aviclaim behält sich ausdrücklich vor, jeden Vergleichsvorschlag unbegründet abzulehnen.
  3. Schließt der Kunde ohne Zustimmung von Aviclaim einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich über den Ausgleichsanspruch, der zudem zu einer teilweisen oder vollständigen Übernahme des Kunden von gerichtlichen Kosten oder Kosten der beauftragten Anwälte führt, so hat der Kunde diese Kosten selbst zu tragen, da der Kunde ohne Abstimmung mit Aviclaim gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt. Die Vergütung Aviclaims, die sich auf 35% (inkl. niederländischer USt.) der gesamten Entschädigungssumme zzgl. niederländischer USt. beläuft, ist unabhängig von der tatsächlichen Zahlung an den Kunden vom Kunden geschuldet und fällig.

 

VII) Vergütung:

  1. Aviclaim berechnet keine Gebühren im Voraus.
  2. Sobald der Vertrag geschlossen ist, besteht bei Zahlung der Fluggesellschaft an den Kunden der Anspruch Aviclaims auf 35% (inkl. niederländischer USt.) der Entschädigungsleistung, welche der Kunde nach Vertragsschluss erhält. Dieser Anspruch entsteht unabhängig davon, ob die Zahlung aufgrund der Bemühungen Aviclaim oder des Kunden in Zusammenarbeit mit Aviclaim erfolgt.
  3. Nach der erfolgreichen Beitreibung der Forderung erhält Aviclaim einen Betrag in Höhe von 35% (inkl. niederländischer USt.) der Entschädigungszahlung der Fluggesellschaft. Für den Fall, dass dieser Betrag direkt auf das Konto des Kunden von der Fluggesellschaft gezahlt wird, hat der Kunde die Pflicht Aviclaim innerhalb von 7 Tagen über den Zahlungseingang zu informieren.
  4. Aviclaim erstellt dem Kunden sodann die Rechnung, auf welche der Kunde nach Erhalt innerhalb von 7 Tagen die Zahlung zu leisten hat.
  5. Sollten die Einziehungsbemühungen Aviclaims nach erfolgtem Vertragsschluss nicht erfolgreich sein, entstehen für den Kunden keine Kosten. Wenn zur Durchsetzung des Anspruchs die Leistungen der Vertragsanwälte in Anspruch genommen werden, stellt Aviclaim den Kunden von den Kosten frei.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, die Forderung, mit deren Einziehung Aviclaim beauftragt wurde, nur mit Einwilligung von Aviclaim an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

 

VIII) Zahlungen:

  1. Die Auszahlung des Erstattungsbetrages erfolgt ausschließlich an diejenige Person, welche die Abtretungsvereinbarung/Vollmacht unterschrieben hat. Dabei haftet der Auftraggeber für alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Ausbezahlung der Flug-Entschädigung entstehen können. Mit der Auszahlung des Kundenanteils der Forderung, demnach mit Auszahlung von 65 % abzgl. niederländischer USt. der jeweiligen Ausgleichszahlung gemäß EU-VO Nr. 261/2004, sind sodann alle Ansprüche des Kunden gegenüber Aviclaim aus dem Vertrag endgültig abgegolten.
  2. Sollte der Kunde falsche oder unvollständige Bankdaten angegeben haben, so dass eine leistungsbefreiende Auszahlung der Entschädigungssumme durch Aviclaim nicht möglich ist, trägt der Kunde die zur Ermittlung der korrekten oder vollständigen Bankdaten anfallenden Aufwendungen.
  3. Eventuell anfallende Zinsen werden von Aviclaim nicht an den Kunden ausgezahlt. Es gibt keine Zinszahlungen für die Zeit zwischen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen. Aviclaim ist berechtigt ggf. von den Fluggesellschaften erhaltene Zinszahlungen für Aviclaim zu beanspruchen. Der Kunde hat zudem keinen Anspruch auf eine Auszahlung sonstiger von der Airline zu erstattender Gebühren, Kosten, Zinsen, die Aviclaim verauslagt bzw. berechtigt von der Airline eingefordert hat.
  4. Aviclaim haftet nicht für Schäden jeglicher Art und jeglicher Höhe, die daraus entstehen, dass eine Auszahlung an den Kunden durch ein Vorkommnis verhindert oder verzögert worden ist, welches nicht der angemessenen Kontrolle Aviclaims sondern Höherer Gewalt unterliegt. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, höhere Gewalt, Krieg, Tumulte, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Unwetter und Einhaltung von gesetzlichen Richtlinien.

 

IX) Vertragsbeendigung:

  1. Der Vertrag findet sein Ende, wenn
  1. a) die eingeforderte Entschädigungsleistung von der Fluggesellschaft geleistet und anschließend dem Kunden abzüglich der Gebühren überwiesen wurde, oder
  2. b) Aviclaim nach pflichtgemäßem Ermessen unabhängig vom Bearbeitungsstand der Angelegenheit die Aussichtslosigkeit der Durchsetzung der Forderung feststellt und den Kunden hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzt, eine Begründung ist nicht erforderlich. Damit endet jegliche weitere Verpflichtung Aviclaims aus dem Vertrag.
  3. c) Zudem kann das Vertragsverhältnis darüber hinaus sowohl durch den Kunden als auch durch Aviclaim jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Aviclaim behält sich insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn der Kunde seine ihm obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt. In diesen Fällen der Vertragsbeendigung durch den Kunden oder durch Aviclaim im Falle der Pflichtverletzung durch den Kunden, behält Aviclaim den Anspruch auf die 35 % (inkl. MwSt.) der Ausgleichszahlung.
  1. Unabhängig von obigen Beendigungen des Vertrages steht dem Auftraggeber für den Fall, dass er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Aviclaim den Auftraggeber hiermit ausdrücklich belehrt:

 

 X) Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, beginnt jedoch spätestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.

Um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben, ist es erforderlich Aviclaim mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Fallnummer) über den Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren.

Zu diesem Zweck kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular (s.u.) verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet und den Zugang nachweist.

Folgen des Widerrufs

Wird der Vertrag widerrufen, hat Aviclaim alle Zahlungen, die Aviclaim vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Aviclaim eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Aviclaim dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er Aviclaim einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil entspricht, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Aviclaim von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von Aviclaim vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers begonnen wurde und er vor Ausführung der Dienstleistung seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Aviclaim verliert.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen:

Muster-Widerrufsformular

An:

AVICLAIM

Leidse Rijn 49A

3454 PZ De Meern 

Niederlande

info@aviclaim.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Vertrag vom:

Name des/der Verbraucher(s):

Fallnummer/Forderungsnummer:

Unterschrift des/der Verbraucher(s):

Datum:

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 

XI) Gewährleistung / Haftung

  1. Aviclaim übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Kunden überlassenen Daten und Informationen. Im Übrigen gelten bezüglich der Gewährleistung Aviclaims die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Aviclaim als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Aviclaim die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
  3. Aviclaim kann nicht für Schäden durch Verjährung oder entgangene Zahlungen haftbar gemacht werden, sofern der Kunde über die Nutzlosigkeit der Weiterverfolgung des Falles informiert oder wenn der Vertrag beendet worden ist.

XII) Alternative Forderungsmöglichkeiten

Sie haben folgende weitere Möglichkeiten neben Aviclaim Ihre Forderung durchzusetzen: Sie können selber gegen die Fluggesellschaft vorgehen, einen Rechtsanwalt beauftragen oder eine deutsche Schlichtungsstelle nutzen. In Deutschland können Sie das Angebot der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. („söp“), das Online-Formular des Luftfahrtbundesamtes und die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz nutzen. Weitere Moeglichkeiten bieten Ihnen V., das Online-Formular des Luftfahrtbundesamtes und die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.

XIII) Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Aviclaim und dem Kunden sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist dabei jedoch ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.
  2. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Essen.
  3. Die Europäische Kommission hat eine Online-Streitbeilegungs-Plattform für Verbraucher eingerichtet. Sie erreichen diese Plattform online unter http://ec.europa.eu/odr. 

 

Copyright: Rüdiger Wittkop & Aviclaim, Essen, 02.01.2023