Ihr Flug muss weniger als 14 Tage vorher annulliert worden sein und innerhalb der EU starten oder außerhalb der EU starten und in der EU landend mit einer europäischen Airline durchgeführt worden sein.
Flug annulliert Entschädigung beantragen
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Fordern Sie Ihre Flug annulliert Entschädigung, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug, oder schlimmer noch, während Sie schon am Flughafen waren von der Annullierung erfahren haben. Ihre Fluggastrechte sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgehalten und definieren, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben bei Annullierung.
Voraussetzungen für Ihre Flug annulliert Entschädigung
Sie haben bei einem Flugausfall folgende Rechte:
✅ Anspruch auf einen Ersatzflug oder Rückerstattung des Ticketpreises
✅ Anspruch auf Entschädigung
✅ Anspruch auf Verpflegungsleistungen am Flughafen
Inwiefern Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft haben, hängt von der Frist ab, mit der Ihr Flug annulliert wurde. Zudem muss der angebotene Ersatzflug bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie eine Entschädigung geltend machen können:
Weniger als 7 Tage vor Abflug:
✅ Der Ersatzflug muss mehr als 1 Stunde früher gestartet oder mehr als 2 Stunden verspätet am Zielort gelandet sein.
✅ 7 – 14 Tage vor Abflug: Der Ersatzflug muss mehr als 2 Stunden früher gestartet oder mehr als 4 Stunden verspätet gelandet sein.
Mehr als 14 Tage vor Abflug:
❌ Kein Anspruch auf Entschädigung.
Damit Sie Ihre in der EU-Verordnung 261/2004 verankerten Fluggastrechte bei einer Annullierung Ihres Fluges geltend machen können, müssen zudem folgende Voraussetzungen zutreffen:
✅ Sofern der Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU einfliegt, muss der Hauptsitz der durchführenden Airline in der EU liegen
✅ Der Flug startet oder landet in einem EU-Land
✅ Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor (u.a. extremes Wetter, Terrorgefahr, Notlandung)
Höhe der Entschädigung bei Flugannullierung
Die Höhe der Entschädigung für die Annullierung Ihres Flugs richtet sich nach der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung. Bei einem Kurzstreckenflug (bis 1500 km) stehen Ihnen 250 € pro Passagier zu. Für eine Entfernung von bis zu 3500 km stehen Ihnen 400 € zu und bei einer Langstrecke länger als 3,500 km 600 € pro Passagier.
Entschädigungstabelle
Lesen Sie hier ab, wieviel Sie abzüglich unserer Provision (35 % inklusive Mehrwertsteuer) erhalten würden.
Entschädigung per Entfernung | 1 Passagier | 2 Passagiere | 3 Passagiere | 4 Passagiere |
---|---|---|---|---|
Kurzstrecke bis 1500 km | 162,50 € | 325 € | 487,50 € | 650 € |
Mittelstrecke bis 3500 km | 260 € | 520 € | 780 € | 1040 € |
Langstrecke >3500 km | 390 € | 780 € | 1170 € | 1560 € |
Ansprüche am Flughafen bei Flugannullierung
Am Flughafen haben Sie grundsätzlich und unabhängig vom Grund für den Flugausfall Anspruch auf verschiedene Versorgungsleistungen. Hierzu zählen Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Ab einer Flugverspätung von fünf Stunden haben Sie zusätzlich die folgenden Rechte:
- Anspruch auf alternative Beförderung
- Rücktritt vom kompletten Flug bei voller Erstattung des Ticketpreises
Bei längeren Verspätungen über Nacht haben Sie zudem ein Recht auf:
- Unterbringung in einem Hotel
- Transport zwischen Flughafen und Hotel
Sollten Ihnen diese Ansprüche nicht gewährt werden, behalten Sie unbedingt alle Belege, da die Airline reine Banktransaktionen nicht für die Erstattung akzeptiert.
Warum mit Aviclaim fordern?
Airlines antworten kaum oder mit “außergewöhnlichen Umständen” an Anfragen von Passagieren. Das raubt Ihnen viel Zeit und Nerven. Einen Rechtsanwalt zu beantragen, dauert lange und ist sehr teuer. Mit Aviclaim haben Sie Flugrechtexperten an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung schnell und unbürokratisch für Sie fordern können. So können Sie bis zu 600 € Kompensation pro Person fordern (abzgl. Erfolgsprovision).
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Häufige Fragen
Sie haben am Flughafen das Recht auf angemessene Verpflegung, dazu zählen Unterkunft, Transfer zur Unterkunft, Essen und Trinken im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Sogenannte außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Krieg, Bird Strike, Streik von nicht-Airline Personals, schlechte Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken
Die Entschädigung richtet sich nach der geflogenen Distanz. Kurzstrecke (< 1.500km): 250 € pro Passagier, Mittelstrecke (< 3.500km): 400 € pro Passagier, Langstrecke (> 3.500km): 600 € pro Passagier.
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