Fordern Sie jetzt Ihre Flug annulliert Entschädigung. Erhalten Sie bis zu 600 € pro Passagier (abzgl. Erfolgsprovision), wenn Ihr Flug annulliert wurde.
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Ihr Flug wurde annulliert und Sie wurden weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug darüber informiert? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier. Ihre Fluggastrechte sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt.
Wird Ihr Flug gecancelt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Entscheidend ist die Frist, in der Ihr Flug annulliert wurde – und der Ersatzflug, den die Airline Ihnen angeboten hat.
Annulliert
Der Ersatzflug
Entschädigung?
Weniger als 7 Tage vor Abflug
startete mehr als 1 Stunde früher oder landete mehr als 2 Stunden später
✓ Ja
7 bis 14 Tage vor Abflug
startete mehr als 2 Stunden früher oder landete mehr als 4 Stunden später
✓ Ja
Mehr als 14 Tage vor Abflug
nicht relevant
× Nein
Zusätzlich muss gelten
✓
Der Flug startet oder landet in einem EU-Land
✓
Fliegt der Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU ein, muss der Hauptsitz der durchführenden Airline in der EU liegen
Die Höhe richtet sich nach der Distanz der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung – unabhängig vom Ticketpreis.
250 €
pro Passagier bis 1.500 km z. B. München – Berlin
400 €
pro Passagier bis 3.500 km z. B. Hamburg – Madrid
600 €
pro Passagier über 3.500 km z. B. Frankfurt – Shanghai
Ihre Auszahlung
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel bei Ihnen ankommt – die Entschädigung für Ihren Flugausfall abzüglich unserer Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Bleibt die Forderung erfolglos, zahlen Sie nichts.
Flugdistanz
1 Passagier
2 Passagiere
3 Passagiere
4 Passagiere
Kurzstrecke bis 1.500 km
162,50 €
325 €
487,50 €
650 €
Mittelstrecke bis 3.500 km
260 €
520 €
780 €
1.040 €
Langstrecke über 3.500 km
390 €
780 €
1.170 €
1.560 €
Was sind meine Fluggastrechte, wenn mein Flug annulliert wird?
Wird Ihr Flug annulliert, stehen Ihnen drei Dinge zu:
Ersatzflug oder Geld zurück
Sie entscheiden: weiterreisen oder Erstattung des Ticketpreises.
Entschädigung
250 € bis 600 € pro Passagier für Ihren Flugausfall.
Betreuung am Flughafen
Verpflegung, Kommunikation und bei Bedarf ein Hotel.
Ersatzflug oder Erstattung der Ticketkosten
Wird Ihr Flug gecancelt, haben Sie die Wahl:
Sie können eine Ersatzbeförderung von der Airline fordern.
Bietet die Airline keinen Ersatzflug an, können Sie eigenständig einen neuen Flug buchen und die Ticketkosten zurückfordern.
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bezüglich der Ersatzbeförderung.
Möchten Sie Ihre Reise gar nicht mehr antreten, haben Sie Recht auf Erstattung der Ticketkosten.
Betreuungsleistungen am Flughafen
Am Flughafen haben Sie – unabhängig vom Grund für den Flugausfall – Anspruch auf Versorgung durch die Fluggesellschaft:
Anspruch
ab Wartezeit von
Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke (kein Alkohol)
2 h
2 Telefonate, E-Mails oder Faxe
2 h
Alternative Beförderung oder Ticketerstattung, plus Kostendifferenz des Ersatzflugs
sofort
Hotelübernachtung und Transport zwischen Flughafen und Hotel
Abflug am nächsten Tag
Bewahren Sie alle Belege auf. Werden Ihnen diese Rechte nicht gewährt und treten Sie in Vorkasse, können Sie sich die Kosten von der Airline erstatten lassen. Es muss deutlich erkennbar sein, was gekauft wurde – Bankauszüge werden in der Regel nicht akzeptiert.
Was soll ich tun, wenn mein Flug annulliert wird?
Ihre Reise ist geplant, dringende Termine sind erledigt und die Koffer sind gepackt – und dann erhalten Sie am Flughafen die Nachricht, dass Ihr Flug annulliert ist. Dank der Fluggastrechteverordnung 261/2004 stehen Ihnen Entschädigungsansprüche zu. Beachten Sie in einem solchen Fall Folgendes:
1
Fragen Sie nach dem Grund
Informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Airline nach den Hintergründen und lassen Sie sich die Flugannullierung bestätigen.
2
Fordern Sie einen Alternativflug
Wenn Sie Ihre Reise weiterhin antreten möchten, verlangen Sie direkt eine Ersatzbeförderung.
3
Sammeln Sie alle Belege
Bewahren Sie Belege für zusätzliche Ausgaben auf, etwa für Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit. Es muss deutlich zu erkennen sein, was gekauft wurde.
4
Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter
Das gilt, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Oft lehnen Fluggesellschaften Entschädigungsforderungen ab und verweisen dabei auf außergewöhnliche Umstände als Ursache für die Annullierung. In vielen Fällen sind diese Aussagen jedoch unbegründet, und Sie haben trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung.
Doch was genau ist ein außergewöhnlicher Umstand? Ab wann gelten starke Gewitter oder kräftige Winde tatsächlich als legitimer Grund für eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Die nationalen Aufsichtsbehörden, die den Flugverkehr regulieren, spielen eine entscheidende Rolle bei der korrekten Anwendung der Fluggastrechteverordnung.
Grundsätzlich sind außergewöhnliche Umstände von drei Faktoren gekennzeichnet: sie sind unvorhersehbar, treten also unerwartet auf; sie sind trotz jeglicher Bemühungen der Airline unvermeidlich; und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Krieg oder politische Instabilität, Terrorismus, Bombenwarnung, Sicherheitsrisiken, Streik des Flughafenpersonals, Vogelschlag und schlechte Wetterbedingungen.
Viele Reisende entscheiden sich bei der Urlaubsbuchung für Pauschalreisen. Oft wählen die Veranstalter dafür Ferienfluggesellschaften wie Condor, SunExpress, Tailwind Airlines und TUIfly. Bei Fernreisen setzen die Veranstalter oft auf internationale Airlines wie Emirates, Turkish Airlines oder Qatar Airways.
Was geschieht, wenn Ihr Flug annulliert wird? Dann können Sie die Erstattung Ihres Flugtickets beim Reiseveranstalter einfordern. Wird Ihre Reise durch die Annullierung erheblich beeinträchtigt – etwa wenn Sie eine Kreuzfahrt verpassen – ist auch ein Rücktritt von der Pauschalreise möglich. Beachten Sie: verpasste Urlaubstage oder bereits gebuchte Aktivitäten sind nicht erstattungsfähig. Genau deshalb haben Sie bei Flugannullierungen Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe kann jedoch geringer ausfallen, da sich Reiseveranstalter auf die sogenannte Veranstaltungsgewährleistung berufen können. Diese richtet sich nach der Frankfurter Tabelle, einer Sammlung gerichtlicher Entscheidungen mit einer Übersicht der Preisminderungen im Rahmen des Reiserechts (§§ 651 a–m BGB).
Die Fluggesellschaften müssen sich an die EU-Verordnung 261/2004 halten, die je nach Flugdistanz eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier vorschreibt. Airlines können die Entschädigung allerdings um die bereits vom Reiseveranstalter erhaltene Summe verringern.
Warum sollte ich meine Entschädigung mit Aviclaim fordern?
Fluggesellschaften reagieren selten – oder nur mit dem Hinweis auf außergewöhnliche Umstände – auf Anfragen von Flugreisenden. Das kostet viel Zeit und Nerven. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer.
Mit Aviclaim haben Sie Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Forderung schnell und unbürokratisch einreichen. So machen Sie Ihre Rechte geltend und fordern bis zu 600 € pro Passagier (abzgl. Erfolgsprovision) ein.
Aviclaim hat sich auf Fluggastrecht spezialisiert. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu ihrem Recht auf Entschädigung verhelfen. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Airlines: wir wissen genau, wie sie arbeiten, und kennen ihre juristischen Taktiken. Wir prüfen jede Forderung sorgfältig.
Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos: nur im Erfolgsfall behalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.) ein. Egal ob Flugannullierung, Flugverspätung, Überbuchung oder verpasster Anschlussflug – wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein. Mehr dazu in unserem Kostenmodell.
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Wenn Ihr Flug annulliert wird, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden, damit Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben:
- Ihr Flug muss weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflug annulliert worden sein.
- Ihr Flug muss innerhalb der EU starten.
- Ihr Flug muss außerhalb der EU starten, in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt worden sein.
Sie sind bereits am Flughafen und bereit, Ihren Flug anzutreten, doch dann wird Ihr Flug gecancelt? In einem solchen Fall stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Sie haben am Flughafen das Recht auf Essen und Trinken im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
- Wenn Ihr Flug annulliert wird, und Ihr Ersatzflug erst am folgenden Tag stattfindet, haben Sie Anspruch auf eine Unterkunft sowie eine Transfer zur Unterkunft.
Oftmals lehnen Fluggesellschaften Entschädigungsforderungen von privaten Verbrauchern ab und verweisen dabei auf außergewöhnliche Umstände als Ursache für die Annullierungen. In vielen Fällen sind diese Aussagen jedoch unbegründet, und Sie haben Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung.
Wenn jedoch tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, kann die Airline nicht haftbar gemacht werden. Außergewöhnliche Umstände sind generell von drei Faktoren gekennzeichnet. Sie sind zum einen unvorhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Krieg oder politische Instabilität, Terrorismus, Bombenwarnung, Sicherheitsrisiken, Streik des Flughafenpersonals, Bird Strike und schlechte Wetterbedingungen
Die Flugausfall Entschädigung richtet sich nach der geflogenen Distanz:
Kurzstrecke (< 1.500km): 250 € pro Passagier
Mittelstrecke (< 3.500km): 400 € pro Passagier
Langstrecke (> 3.500km): 600 € pro Passagier
Für Sie ist die Beauftragung völlig risikofrei. Wir arbeiten auf einer No Cure - No Pay Basis. Das bedeutet, dass Sie nur im Erfolgsfall 35 % Provision zahlen. Auch im Falle eines Gerichtsverfahrens entstehen keine Gerichtskosten für Sie, auch nicht bei Nichterfolg. Diese tragen wir.
Obwohl in der EU-Verordnung keine Verjährungsfrist definiert ist, richtet sich diese in Deutschland nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Daher gilt, dass Passagiere drei Jahre Zeit haben, um Ihre Fluggastrechte geltend zu machen. Die Frist bezieht sich dabei auf das Jahresende. Danach ist es nicht mehr möglich, eine Flug gecancelt Entschädigung einzureichen.
Beispiel: Ihr Flug sollte am 25.10.2021 stattfinden, wurde aber annulliert? Dann können Sie Ihre Rechte bis zum 31.12.2024 geltend machen. Wichtig: In anderen Ländern gelten andere Regelungen. Sind Sie beispielsweise von Amsterdam geflogen? So gelten die Fristen der Niederlande (zwei Jahre).
Sie sind von einer Flugannullierung betroffen und möchten Ihre Forderung einreichen? Wir helfen Ihnen gerne. In wenigen Sekunden können alle Dokumente online unterschrieben und eingereicht werden. Wir halten Sie mit unserer transparenten Kommunikation auf dem Laufenden. Für Sie bedeutet das keine lästige Bürokratie oder Nachfragen!
Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, können Sie Ihre Fluggastrechte geltend machen.
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
Ein Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises
Eine Entschädigung für Ihre Flugannullierung
Verpflegung am Flughafen
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Unsere kompetenten Anwälte sind bestens mit dem Fluggastrecht vertraut und kennen die Tricks der Airlines. Die Erfolgsquote von über 97% spricht für sich.
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Wir erhalten nur im Erfolgsfall eine Provision von Ihnen. Geht das Verfahren wider Erwarten nicht zu Ihren Gunsten aus, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
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