Flug annulliert Entschädigung beantragen

Fordern Sie jetzt Ihre Flug annulliert Entschädigung. Erhalten Sie bis zu 600 € pro Passagier (abzgl. Erfolgsprovision), wenn Ihr Flug annulliert wurde.

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Ihr Flug wurde annulliert und Sie wurden weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflug darüber informiert? Dann fordern Sie jetzt Ihre Flugausfall Entschädigung. Ihre Fluggastrechte sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt und definieren, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Anspruch auf eine Flug annulliert Entschädigung haben und wann Ihnen Betreuungsleistungen der Fluggesellschaften zustehen.

Was sind meine Fluggastrechte, wenn mein Flug annulliert wird? 

Folgende Ansprüche stehen Ihnen zu, wenn Ihr Flug annulliert wird:

✅ Ein Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises

✅ Eine Entschädigung für Ihren Flugausfall

✅ Verpflegung am Flughafen

 

Voraussetzungen für eine Flug annulliert Entschädigung

Wenn Ihr Flug gecancelt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft haben. 

Die Frist, in der Ihr Flug annulliert wurde, ist entscheidend. Zudem muss der Ersatzflug, der Ihnen von der Airline angeboten wird, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie eine Flugausfall Entschädigung geltend machen können.

Ihr Flug wurde weniger als 7 Tage vor Abflug annulliert:

✅ Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher gestartet oder mehr als 2 Stunden verspätet am Zielort gelandet ist.

Ihr Flug wurde 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert:

✅ Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher gestartet oder mehr als 4 Stunden verspätet gelandet ist.

Ihr Flug wurde mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert:

❌ Sie haben keinen Anspruch auf eine Flug gecancelt Entschädigung

 

Damit Sie Ihre Fluggastrechte der EU-Verordnung 261/2004 geltend machen können, wenn Ihr Flug gecancelt wird, müssen zudem folgende Voraussetzungen zutreffen:

✅ Wenn der Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU einfliegt, muss der Hauptsitz der durchführenden Airline in der EU liegen

✅ Der Flug startet oder landet in einem EU-Land

✅ Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor (u.a. extremes Wetter, Terrorgefahr, Notlandung)

 

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Oft lehnen Fluggesellschaften Entschädigungsforderungen privater Verbraucher ab und verweisen dabei auf außergewöhnliche Umstände als Ursache für die Annullierungen. In vielen Fällen sind diese Aussagen jedoch unbegründet, und Sie haben Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung.

Doch was genau ist ein außergewöhnlicher Umstand? Ab wann gelten starke Gewitter oder kräftige Winde tatsächlich als legitimer Grund für eine Flugverspätung oder Flugausfälle? Die nationalen Aufsichtsbehörden, die den Flugverkehr regulieren, spielen eine entscheidende Rolle bei der korrekten Anwendung der Fluggastrechteverordnung.

Grundsätzlich sind außergewöhnliche Umstände von drei Faktoren gekennzeichnet: Sie sind zum einen unverhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.

Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Krieg oder politische Instabilität, Terrorismus, Bombenwarnung, Sicherheitsrisiken, Streik des Flughafenpersonals, Bird Strike und schlechte Wetterbedingungen.

Erfahren Sie hier mehr über die außergewöhnlichen Umstände und Ihre Auswirkungen.   


 Ihre Flugannullierung erfüllt diese Voraussetzungen? Prüfen Sie jetzt Ihre Entschädigung für Ihren Flugausfall.  


 

Was soll ich tun, wenn mein Flug annulliert wird? 

Ihre Reise ist geplant, dringende Termine erledigt und Ihre Koffer sind gepackt. Sie freuen Sich auf Ihre Reise, und erhalten dann am Flughafen die Nachricht, dass Ihr Flug annulliert ist. Dank der Fluggastrechteverordnung 261/2004 der Europäischen Union stehen Ihnen jedoch Entschädigungsansprüche zu.  Daher sollten Sie in einem solchen Fall folgendes beachten: 

  • Informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Airline nach den Hintergründen und lassen Sie sich die Flugannullierung bestätigen. 
  • Fordern Sie einen Alternativflug von der Airline, wenn Sie Ihre Reise weiterhin antreten möchten.  
  • Bewahren Sie alle Belege für zusätzliche Ausgaben auf (z.B. für Mahlzeiten und Getränke), wenn Sie auf Ihren Alternativflug warten müssen. Es muss deutlich zu erkennen sein, was gekauft wurde. Bankauszüge werden oft nicht akzeptiert.
  • Kontaktieren Sie außerdem Ihren Reiseveranstalter, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben 

Flug annulliert

Entschädigung Flugausfall: Betreuungsleistungen am Flughafen

Am Flughafen haben Sie grundsätzlich und unabhängig vom Grund für den Flugausfall Anspruch auf verschiedene Versorgungsleistungen von der Fluggesellschaft:

  • Anspruch auf eine alternative Beförderung
  • Erstattung des Ticketpreises

Ab einer Wartezeit von 2 Stunden am Flughafen

  • Verpflegung: Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke (keine alkoholischen Getränke) 
  • Zwei Telefongespräche oder E-Mails

Bei längeren Wartezeiten über Nacht haben Sie zudem ein Recht auf:

  • Unterkunft in einem Hotel
  • Transport zwischen Flughafen und Hotel

flug annulliert

Sollten Ihnen diese Rechte nicht gewährt werden, bewahren Sie unbedingt alle Belege auf. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie sich diese Kosten von der Airline erstatten lassen. Banktransaktionen werden jedoch nicht akzeptiert. 

 

Ersatzflug oder Erstattung der Ticketkosten

Wenn Ihr Flug gecancelt wird, stehen Ihnen folgende Rechte zu:

✅ Sie können eine Ersatzbeförderung von der Airline fordern. 

✅ Sollte die Airline Ihnen keinen Ersatzflug anbieten, können Sie eigenständig einen neuen Flug buchen und die Ticketkosten zurückfordern 

✅ Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bezüglich einer Ersatzbeförderung, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben

 

Sie möchten Ihre Reise nach Ihrer Flugannullierung nicht mehr antreten?

✅ Sie haben ein Recht auf die Erstattung der Ticketkosten

 

Höhe der Flug gecancelt Entschädigung 

Die Höhe für eine Entschädigung, wenn Ihr Flug gecancelt wird, richtet sich nach der Distanz der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung. Bei einer Flugdistanz von bis zu 1500 km haben Sie Anspruch auf 250 € pro Passagier. Beträgt die Flugstrecke bis zu 3500 km, steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € zu. Für Flüge über 3500 km haben Sie Anspruch auf 600 € pro Passagier.

Entschädigung wenn Flug annulliert

Entschädigungsanspruch

Erfahren Sie hier, wie hoch Ihre Entschädigung für Ihren Flugausfall abzüglich unserer Provision (35 % inklusive Mehrwertsteuer) ist:

Entschädigung per Entfernung 1 Passagier 2 Passagiere 3 Passagiere 4 Passagiere
Kurzstrecke bis 1500 km 162,50 € 325 € 487,50 € 650 €
Mittelstrecke bis 3500 km 260 € 520 € 780 € 1040 €
Langstrecke >3500 km 390 € 780 € 1170 € 1560 €

 

 

Warum sollte ich meine Flugausfall Entschädigung mit Aviclaim fordern?

Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit dem Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände" auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Flugausfall Entschädigung schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre Rechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern. 

Aviclaim hat sich auf den Bereich Fluggastrecht spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, wenn Sie bei Ihrer Flugreise Probleme hatten. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu Ihrem Recht auf Entschädigung für einen Flugausfall verhelfen.

Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Airlines. Wir wissen genau, wie sie arbeiten und kennen die juristischen Taktiken der Fluggesellschaften. Wir prüfen jede Forderung sorgfältig und helfen Ihnen, Ihre zustehende Entschädigung und Erstattung für Ihre Flugannullierung zu erhalten. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Flugproblemen. 

Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welche Probleme bei Ihrer Flugreise auftreten, ob bei einer Flugannullierung, Flugverspätung oder Überbuchung und egal um welche Fluglinie es sich handelt - Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.


 


 

Häufige Fragen 

Wenn Ihr Flug annulliert wird, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden, damit Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben:

- Ihr Flug muss weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflug annulliert worden sein.

- Ihr Flug muss innerhalb der EU starten.

- Ihr Flug muss außerhalb der EU starten, in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt worden sein.

Sie sind bereits am Flughafen und bereit, Ihren Flug anzutreten, doch dann wird Ihr Flug gecancelt? In einem solchen Fall stehen Ihnen folgende Rechte zu:

- Sie haben am Flughafen das Recht auf Essen und Trinken im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.

- Wenn Ihr Flug annulliert wird, und Ihr Ersatzflug erst am folgenden Tag stattfindet, haben Sie Anspruch auf eine Unterkunft sowie eine Transfer zur Unterkunft. 

Oftmals lehnen Fluggesellschaften Entschädigungsforderungen von privaten Verbrauchern ab und verweisen dabei auf außergewöhnliche Umstände als Ursache für die Annullierungen. In vielen Fällen sind diese Aussagen jedoch unbegründet, und Sie haben Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung. 

Wenn jedoch tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, kann die Airline nicht haftbar gemacht werden. Außergewöhnliche Umstände sind generell von drei Faktoren gekennzeichnet. Sie sind zum einen unvorhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt. 

Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Krieg oder politische Instabilität, Terrorismus, Bombenwarnung, Sicherheitsrisiken, Streik des Flughafenpersonals, Bird Strike und schlechte Wetterbedingungen

Die Flugausfall Entschädigung richtet sich nach der geflogenen Distanz:

Kurzstrecke (< 1.500km): 250 € pro Passagier

Mittelstrecke (< 3.500km): 400 € pro Passagier

Langstrecke (> 3.500km): 600 € pro Passagier

Für Sie ist die Beauftragung völlig risikofrei. Wir arbeiten auf einer No Cure - No Pay Basis. Das bedeutet, dass Sie nur im Erfolgsfall 35 % Provision zahlen. Auch im Falle eines Gerichtsverfahrens entstehen keine Gerichtskosten für Sie, auch nicht bei Nichterfolg. Diese tragen wir. 

Obwohl in der EU-Verordnung keine Verjährungsfrist definiert ist, richtet sich diese in Deutschland nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Daher gilt, dass Passagiere drei Jahre Zeit haben, um Ihre Fluggastrechte geltend zu machen. Die Frist bezieht sich dabei auf das Jahresende. Danach ist es nicht mehr möglich, eine Flug gecancelt Entschädigung einzureichen.

Beispiel: Ihr Flug sollte am 25.10.2021 stattfinden, wurde aber annulliert? Dann können Sie Ihre Rechte bis zum 31.12.2024 geltend machen. Wichtig: In anderen Ländern gelten andere Regelungen. Sind Sie beispielsweise von Amsterdam geflogen? So gelten die Fristen der Niederlande (zwei Jahre).

Sie sind von einer Flugannullierung betroffen und möchten Ihre Forderung einreichen? Wir helfen Ihnen gerne. In wenigen Sekunden können alle Dokumente online unterschrieben und eingereicht werden. Wir halten Sie mit unserer transparenten Kommunikation auf dem Laufenden. Für Sie bedeutet das keine lästige Bürokratie oder Nachfragen!

Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, können Sie Ihre Fluggastrechte geltend machen. 

Ihnen stehen folgende Rechte zu: 

  • Ein Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises
  • Eine Entschädigung für Ihre Flugannullierung 
  • Verpflegung am Flughafen

 
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Warum Aviclaim?

Expertenwissen

Unsere kompetenten Anwälte sind bestens mit dem Fluggastrecht vertraut und kennen die Tricks der Airlines. Die Erfolgsquote von über 97% spricht für sich.

Kein Kostenrisiko

Wir erhalten nur im Erfolgsfall eine Provision von Ihnen. Geht das Verfahren wider Erwarten nicht zu Ihren Gunsten aus, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Starke Bewertungen

Unsere Mandanten geben uns im Durchschnitt 9,3 von 10 möglichen Sternen. Dieses herausragende Ergebnis macht uns sehr stolz und unterstreicht die hervorragende Arbeit, die wir leisten.

Erfahrungen

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