Flug annulliert? Bis zu 600 € Entschädigung!

Wenn Sie in den letzten 3 Jahren einen annullierten Flug hatten, können Sie bis zu 600 € pro Person von der Fluggesellschaft fordern. Jetzt schnell & unkompliziert die Höhe Ihrer Entschädigung erfahren!

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Flug annulliert wegen Corona Geld zurück

 

Aviclaim: Wir sind Ihr Experte im Bereich Fluggastrecht und sorgen dafür, dass Sie für einen ausgefallenen Flug Ihre rechtmäßige Entschädigung von der Airline erhalten.

Aviclaim hat sich auf den Bereich Fluggastrecht spezialisiert und steht Geschädigten bei Flugproblemen zur Seite. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Flugausfall bei Condor, eine Eurowings-Verspätung oder Überbuchung handelt. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu ihrem Recht auf Entschädigung verhelfen. Gerne helfen wir auch Ihnen!

Flug annulliert und Anschlussflug verpasst? Dann schauen Sie hier!

 

Was tun, wenn Ihr Flug annulliert wurde? Wir klären Sie über Ihre Fluggastrechte auf.

Wir beantworten folgende Fragen:

Wird der eigene Flug annulliert, ist der Ärger über die Airline erst einmal groß. Die Unzufriedenheit steigt, wenn sich geschädigte Passagiere nicht Ihrer Fluggastrechte bewusst sind und diese somit nicht wahrnehmen. Ihre Fluggastrechte sind in der EU-Verordnung 261/2004 festgehalten und definieren, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Flug annulliert

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug annulliert wurde?

Grundsätzlich haben Sie bei einem Flugausfall folgende Rechte:

  • Anspruch auf einen Ersatzflug oder Rückerstattung des Ticketpreises (Flug annulliert, Geld zurück)
  • Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € je Passagier
  • Anspruch auf Verpflegungsleistungen am Flughafen (Erfrischungen, Snacks, Hotel & Transport)

Wann habe ich bei einer Flugannullierung Anspruch auf Entschädigung?

Inwiefern Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft haben, hängt von der Frist ab, mit der Ihr Flug annulliert wurde. Zudem muss der angebotene Ersatzflug bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie eine Entschädigung geltend machen können:

  • Weniger als 7 Tage vor Abflug: Der Ersatzflug muss mehr als 1 Stunde früher gestartet oder mehr als 2 Stunden verspätet am Zielort gelandet sein.
  • 7 – 14 Tage vor Abflug: Der Ersatzflug muss mehr als 2 Stunden früher gestartet oder mehr als 4 Stunden verspätet gelandet sein.
  • Mehr als 14 Tage vor Abflug: Keinen Anspruch auf Entschädigung.

Damit Sie Ihre in der EU-Verordnung 261/2004 verankerten Fluggastrechte bei einer Annullierung Ihres Fluges geltend machen können, müssen zudem folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Sofern der Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU einfliegt, muss der Hauptsitz der durchführenden Airline in der EU liegen
  • Der Flug startet oder landet in einem EU-Land
  • Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor (u.a. extremes Wetter, Terrorgefahr, Notlandung)

Wurde Ihr Flug annulliert und all diese Punkte treffen zu, haben Sie das Recht auf eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft. Sie sind sich nicht sicher, inwiefern die Bedingungen erfüllt sind? Dann nutzen Sie unseren praktischen Flugchecker: Dieser zeigt an, ob Ihnen eine Entschädigung für die Flugannullierung zusteht und liefert somit Gewissheit.

Wie hoch ist die Entschädigungssumme bei einer Flugannullierung?

Die Höhe der Entschädigung für die Annullierung Ihres Flugs richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (< 1.500km): 250€
  • Mittelstrecke (< 3.500km): 400€
  • Langstrecke (> 3.500km): 600€

Entschädigung wenn Flug annulliert

 

Welche Ansprüche habe ich am Flughafen, wenn mein Flug annulliert wurde?

Am Flughafen haben Sie grundsätzlich und unabhängig vom Grund für den Flugausfall Anspruch auf verschiedene Versorgungsleistungen, etwa kostenlose Mahlzeiten und Getränke.

Ab einer Flugverspätung von fünf Stunden haben Sie zusätzlich die folgenden Rechte:

  • Anspruch auf eine alternative Beförderung
  • Rücktritt vom kompletten Flug bei voller Erstattung des Ticketpreises

Bei längeren Verspätungen über Nacht haben Sie zudem ein Recht auf:

  • Unterbringung in einem Hotel
  • Transport zwischen Flughafen und Hotel

Flug annulliert: Aviclaim setzt sich bei einer Flugannullierung für Ihre Fluggastrechte ein

Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Airlines. Wir wissen genau, wie diese arbeiten und kennen die juristische Taktik der Fluggesellschaften: Als Erklärung, warum Ihr Flug annulliert wurde, berufen die Fluggesellschaften sich beispielsweise oft auf außergewöhnliche Umstände, um die Zahlung einer Entschädigung zu umgehen. Wir prüfen jeden Fall genau und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Fluggastentschädigung für die Annullierung erhalten.

Angefangen von einer Condor-Flugverspätung über den Flugausfall bei Eurowings bis hin zu  Flugproblemen bei anderen Airlines wie Lufthansa oder Ryanair - mit Aviclaim steht Ihnen ein echter Experte zur Seite, der sich für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wie beispielsweise eine Flugverspätung Entschädigung einsetzt.

 

Warum Aviclaim?

Expertenwissen

Unsere kompetenten Anwälte sind bestens mit dem Fluggastrecht vertraut und kennen die Tricks der Airlines. Die Erfolgsquote von über 97% spricht für sich.

Kein Kostenrisiko

Wir erhalten nur im Erfolgsfall eine Provision von Ihnen. Geht das Verfahren wider Erwarten nicht zu Ihren Gunsten aus, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Starke Bewertungen

Unsere Mandanten geben uns im Durchschnitt 9,3 von 10 möglichen Sternen. Dieses herausragende Ergebnis macht uns sehr stolz und unterstreicht die hervorragende Arbeit, die wir leisten.

Auf Grundlage der Flugstrecke ergeben sich folgende Anspruchssummen

250€

Kurzstrecke bis 1.500km

400€

Mittelstrecke bis 3.500km

600€

Langstrecke ab 3.500km

Erfahrungen

Unsere Kunden geben uns eine durchschnittliche Bewertung von 9,3 !