Flug überbucht? Fordern Sie Ihre Entschädigung!

Wurde Ihr Flug überbucht und Ihnen die Beförderung verweigert? Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung!

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Wurde Ihnen trotz eines gültigen Tickets das Boarding verweigert, weil Ihr Flug überbucht war? In solchen Fällen spricht man von einer sogenannten Nichtbeförderung. Laut der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Ihnen als Passagier bei einer Überbuchung eine Entschädigung zu zahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Flug überbucht Rechte

Fluggesellschaften kalkulieren bewusst mit der Wahrscheinlichkeit, dass einige Passagiere ihren Flug nicht antreten oder kurzfristig stornieren. Um Einnahmen zu maximieren, verkaufen sie daher mehr Tickets, als tatsächlich Sitzplätze auf dem Flug verfügbar sind. Dieses Vorgehen der Überbuchung ist eine gängige Praxis in der Luftfahrtindustrie. 

Die Fluggesellschaften gehen davon aus, dass auf solchen Flügen tatsächlich einige Passagiere nicht zum Boarding erscheinen. Besonders durch die günstigen Ticketpreise und Spontanbuchungen ist der Anteil der Passagiere, die ihren Flug nicht antreten in den letzten Jahren gestiegen und somit die “No-show” Quote gestiegen. 

Obwohl diese Strategie für die Airlines wirtschaftlich sinnvoll ist, führt sie oft zu Nachteilen für die Fluggäste, besonders, wenn alle Fluggaäste zum pünktlichen Check-in erscheinen. In solchen Fällen kann es zu einer Nichtbeförderung kommen, bei der Passagieren trotz gültigem Ticket der Zugang zum Flugzeug verweigert wird.

Für die betroffenen Personen ist dies besonders ärgerlich. Deshalb regelt die EU-Fluggastrechteverordnung auch Ihre Rechte bei Überbuchung. Fluggesellschaften sind daher dazu verpflichtet, eine angemessene Lösung für den Passagier anzubieten. 

 

Folgende Rechte stehen Ihnen bei Flug überbucht zu: 

✅Anspruch auf Entschädigung

✅Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises

✅Anspruch auf Betreuungsleistungen

     - Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke)

     - Zwei Telefongespräche oder E-Mails

     - Übernachtung im Hotel, sowie Transfer zwischen Hotel und Flughafen, sollte Ihr Ersatzflug erst am darauffolgenden Tag stattfinden 

Beachten Sie, dass Ihre Rechte bei einer Überbuchung davon abhängen, ob Sie sich entscheiden, freiwillig vom Flug zurückzutreten, oder ob Ihnen der Mitflug unfreiwillig verweigert wird.

 

Überbuchung Flug - Was sind die Voraussetzungen?

Wenn Ihr Flug überbucht wurde, und Ihnen der Mitflug verweigert wurde, sind Sie grundsätzlich zu einer Entschädigung berechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

✅ Sie sind pünktlich zum Check-In erschienen 

✅ Sie haben eine Buchungsbestätigung

✅ Ihr Flug startet innerhalb der EU

✅ Ihr Flug startet außerhalb der EU, landet in der EU und wird von einer europäischen Airline ausgeführt 

✅ Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor

Um welche Art von Buchung es sich bei Ihrem Flug handelt, ist nicht relevant. Sie haben ebenso Anspruch auf Entschädigung bei Einzelbuchung sowie bei Pauschalreisen oder Geschäftsreisen

 

Nur unter einigen wenigen Umständen hat die Fluggesellschaft das Recht dazu, die Beförderung zu verweigern und Sie können die Fluggastrechte nicht geltend machen. 

In folgenden Fällen darf die Airline Passagieren den Mitflug verweigern:

❌ Sicherheitsrisiken - Wenn das Verhalten eines Passagiers die Sicherheit anderer gefährdet oder wenn ein Gepäckstück ein Sicherheitsrisiko darstellt

❌ Gültige und unzureichende Dokumente - Wenn Passagiere über keine gültigen Ausweisdokumente verfügen oder gegen die Visa- oder Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes verstoßen  

❌ Nichtbeachtung von Kontrollen - Wenn Passagiere gegen die Regeln der Fluggesellschaft Verstoßen oder Sicherheitskontrollen verweigern 

❌ Gesundheitszustand - Wenn ein Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht oder der Zustand eines Passagiers die Sicherheit anderer Mitfliegenden beeintrachtigt 

❌ Alkohol und Drogen - Wenn Passagiere unter Einfluss von Drogen oder starkem Alkohleinfluss stehen 

 

Flug überbucht Entschädigung

Wenn Ihr Flug überbucht und Ihnen das Boarding verweigert wurde, richtet sich die Höhe der Entschädigung nach der zurückgelegten Strecke vom Start- bis zum Zielflughafen. Dabei ist der Ticketpreis nicht entscheidend. 

Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie somit einen Anspruch auf 250 € pro Person. Für eine gesamte Flugstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Person zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar einen Anspruch auf 600 € pro Person.

Flug überbucht Entschädigung

 

Tipps bei einer Überbuchung des Fluges 

Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet, Sie über Ihre Fluggastrechte aufzuklären, wenn Ihr Flug überbucht wurde und Ihnen somit der Mitflug verweigert wurde. Beachten Sie in einem solchen Vorfall folgende Tipps: 

  • Beantragen Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung von der Airline (Überbuchungsbeweis), im besten Fall bereits am Flughafen 
  • Fragen Sie direkt bei der Airline nach, welche Alternativen Ihnen zustehen   
  • Bewahren Sie alle Belege auf, die Sie für Ausgaben von Verpflegung, Unterkunft und/oder Transportkosten haben 

 

Warum mit Aviclaim fordern?

Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung bei einer Flugannullierung, einer Flugverspätung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre EU Fluggastrechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern. 

Aviclaim hat sich auf den Bereich Fluggastrecht spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu Ihrem Recht auf Entschädigung verhelfen.

Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Airlines. Wir wissen genau, wie sie arbeiten und kennen die juristischen Taktiken der Fluggesellschaften. Wir prüfen jede Forderung sorgfältig und helfen Ihnen, Ihre zustehende Entschädigung und Erstattung zu erhalten. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Flugproblemen. 

Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welche Probleme bei Ihrer Reise auftreten, ob bei einer Flugannullierung, Verspätung oder Überbuchung und egal um welche Fluglinie es sich handelt - Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.

 

 


Häufige Fragen

Von einer Flugüberbuchung spricht man, wenn eine Fluggesellschaft absichtlich mehr Tickets verkauft, als Sitzplätze verfügbar sind. Dieses Vorgehen wird von Airlines häufig angewandt, da in den meisten Fällen ein bestimmter Prozentsatz der Passagiere ihren Flug nicht antritt, beispielsweise aufgrund von Krankheiten, kurzfristigen Planänderungen oder Stornierungen.

Die Airlines möchten somit leere Sitzplätze vermeiden und die Auslastung der Flüge maximieren. Wenn jedoch mehr Passagiere als erwartet pünktlich am Check-in erscheinen und somit alle Sitzplätze belegt sind, muss die Airline einigen Passagieren das Mitfliegen verweigern. In solchen Fällen spricht man von einer Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung.

Folgende Rechte stehen Ihnen zu, wenn Ihr Flug überbucht ist: 

✅Anspruch auf Entschädigung

✅Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises

✅Anspruch auf Betreuungsleistungen

     - Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke)

     - Zwei Telefongespräche oder E-Mails

     - Übernachtung im Hotel, sowie Transfer zwischen Hotel und Flughafen

 

Die Höhe der Entschädigung hängt von der zurückgelegten Strecke ab. Bei Kurzstrecken bis zu 1.500 km erhalten Sie 250 € pro Passagier, bei Strecken bis zu 3.500 km 400 € pro Person, und bei Langstrecken über 3.500 km stehen Ihnen 600 € zu.

  • Sie sind pünktlich zum Check-In erschienen 
  • Sie haben eine bestätigte Buchung 
  • Ihr Flug startet innerhalb der EU
  • Ihr Flug startet außerhalb der EU, landet in der EU und wird von einer europäischen Airline ausgeführt

 

Die Entschädigung gilt für alle Arten von Buchungen, einschließlich Einzelbuchungen, Pauschalreisen und Geschäftsreisen.

 

Die Airline darf die Beförderung verweigern, wenn Passagiere ein Sicherheitsrisiko darstellen, fluguntauglich sind oder keine gültigen Reiseunterlagen vorweisen können.

Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Überbuchung schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre EU Fluggastrechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern. 

Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welche Probleme bei Ihrer Flugreise auftreten, ob bei einer Flugannullierung, Flugverspätung oder Überbuchung und egal um welche Fluglinie es sich handelt - Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.

Die Forderung mit Aviclaim ist risikolos. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inklusive niederländischer Umsatzsteuer) der eingeforderten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie nicht. 

 

Warum Aviclaim?

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