Anschlussflug verpasst wegen Verspätung?

Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst wegen Verspätung? Prüfen Sie jetzt Ihre Flugdaten und sichern Sie sich Ihre Entschädigung mit Aviclaim.

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Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst wegen Verspätung? Das ist das Horrorszenario auf einer langen Reise. Oft wissen Passagiere nicht, wie sie sich verhalten sollen und welche Fluggastrechte ihnen zustehen. Fordern Sie bis zu 600 € pro Passagier (abzgl. Provision).

Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Erfüllt Ihr Fall diese Punkte, ist die Chance groß:

✓ Die Verspätung am Zielflughafen beträgt mehr als 3 Stunden
✓ Alle Flüge sind Teil einer Buchung
✓ Der erste Flug startet in der EU – oder startet außerhalb der EU, landet in der EU und wird von einer europäischen Airline ausgeführt
✓ Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor

Wichtig: Es spielt keine Rolle, wie kurz die Verspätung des ersten Flugs war. Auch bei nur einer Stunde haben Sie Anspruch – entscheidend ist, dass die Verspätung oder Annullierung es unmöglich gemacht hat, die Mindestumsteigezeit einzuhalten, und Sie mehr als drei Stunden später am Ziel ankommen.

Wie hoch ist Ihre Entschädigung?

Die Höhe richtet sich nach der Gesamtstrecke aller Flüge Ihrer Buchung – unabhängig davon, mit welcher Airline Sie fliegen.

Gesamtstrecke Beispiel Entschädigung
bis 1.500 km München – Berlin 250 € pro Person
1.500 – 3.500 km Hamburg – Madrid 400 € pro Person
über 3.500 km Frankfurt – Shanghai 600 € pro Person

Rechenbeispiel

Sie verpassen Ihren Anschlussflug von Frankfurt nach New York, weil der Zubringerflug von Hamburg nach Frankfurt (unter 1.500 km) Verspätung hatte.

Gezählt wird die Gesamtstrecke Hamburg – New York: über 3.500 km. Das ergibt 600 € pro Passagier – nicht die 250 €, die der kurze Zubringerflug allein wert wäre.

Ob Sie mit einer Linienfluggesellschaft wie KLM oder TAP Portugal fliegen, mit einer Ferienfluggesellschaft wie TUIfly oder SunExpress, oder mit einer Billigfluggesellschaft wie Ryanair oder Wizz Air: die Ansprüche gelten für alle Airlines, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Alle Flüge müssen Teil einer Buchung sein

Damit Sie Anspruch haben, müssen alle Flüge Teil einer zusammenhängenden Buchung sein. Sie müssen dabei nicht von derselben Airline durchgeführt werden – oft gibt es Codesharing-Verbindungen zwischen verschiedenen Gesellschaften, etwa Brussels Airlines und SWISS, Finnair und Iberia, oder British Airways und Aer Lingus.

Sie erkennen eine zusammenhängende Buchung daran, dass Ihnen nur eine Buchungsbestätigung für alle Flüge vorliegt. Haben Sie die Flüge getrennt gebucht, ist die Airline nicht für Ihren Anschluss verantwortlich.

Betroffen sind besonders große Umsteigeverbindungen, etwa bei Lufthansa, Air France, SAS, Eurowings oder Austrian Airlines – und ebenso bei weltweit operierenden Airlines wie Emirates, Qatar Airways oder Turkish Airlines.

Mindestumsteigezeit an Flughäfen

Die Mindestumsteigezeit – als Minimum Connecting Time (MCT) bezeichnet – ist von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich und hängt mit den Gegebenheiten des Flughafens und den Flugverbindungen zusammen. Sie ist in den Buchungssystemen berücksichtigt: es werden nur Verbindungen angeboten, die innerhalb der MCT liegen, sodass Sie ausreichend Zeit haben, das Gate zu wechseln.

Beeinflusst wird die MCT von diesen Faktoren:

  • Größe und Layout des Flughafens
  • Verfügbarkeit der Transportsysteme innerhalb des Flughafens (Shuttles, Züge, Laufbänder)
  • Art des Anschlusses und die damit verbundenen Pass- und Sicherheitskontrollen:
    • domestic – domestic
    • domestic – international
    • international – international
  • Sicherheits- und Zollkontrollen
  • erneutes Einchecken von Gepäck – müssen Passagiere ihr Gepäck abholen und neu einchecken, dauert es länger
  • Codesharing und Allianzen zwischen Fluggesellschaften – oder das Fehlen einer Kooperation

Flughäfen und Fluggesellschaften legen diese Zeiten individuell fest, damit Fluggäste ihren Anschluss erreichen können. Klappt das durch eine Verspätung trotzdem nicht, ist das genau der Fall, in dem Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Ihre Ansprüche am Flughafen

Beträgt die Verspätung mindestens 2 Stunden, haben Sie bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Unabhängig vom Grund für die Verspätung oder Annullierung muss die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen.

Situation Ihr Anspruch
Ab 2 Stunden Kostenlose Mahlzeiten und Getränke, plus zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe
Ab 5 Stunden Stornierung des Fluges und Erstattung der Ticketkosten, plus Rücktransport zum ersten Abflugort
Ersatzflug erst am nächsten Tag Unterbringung in einem Hotel, plus Transport zwischen Unterkunft und Flughafen

Wichtig: Werden Ihnen die Betreuungsleistungen nicht geboten und treten Sie in Vorkasse, bewahren Sie unbedingt alle Belege auf. Diese Kosten können Sie zurückfordern – reine Banktransaktionen werden von den Airlines nicht akzeptiert.

Wer stellt den Ersatzflug?

Verantwortlich ist die Airline, die den vorangegangenen Flug durchgeführt hat. Kontaktieren Sie diese zuerst, damit sie Sie umbucht. Wird Ihnen keine Alternative angeboten, können Sie sich die Ticketkosten des verpassten Anschlussfluges erstatten lassen und selbstständig einen Ersatzflug buchen – aber erst nachdem Sie bei der Airline gefragt haben.

Wann haftet die Airline nicht?

Ist im vorangegangenen Flug ein außergewöhnlicher Umstand aufgetreten, haftet die Airline nicht für die verpasste Verbindung. Solche Umstände sind unvorhersehbar, trotz jeglicher Bemühungen der Airline unvermeidlich und nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.

Krieg oder politische Instabilität
Terrorismus
Bombenwarnung
Sicherheitsrisiken am Flughafen
Vogelschlag
Extreme Wetterbedingungen und Naturkatastrophen
Streiks (je nach Art)

Warum mit Aviclaim fordern?

Fluggesellschaften reagieren selten – oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände – auf Anfragen von Flugreisenden. Das kostet viel Zeit und Nerven. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer.

Mit Aviclaim haben Sie Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug schnell und unbürokratisch einreichen. So fordern Sie bis zu 600 € pro Passagier (abzgl. Erfolgsprovision) ein.

In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu ihrem Recht verhelfen. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Fluggesellschaften: wir wissen genau, wie sie arbeiten, und kennen ihre juristischen Taktiken. Wir prüfen jede Forderung sorgfältig.

Für Sie ist die Forderung zu 100 % risikolos: nur im Erfolgsfall behalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.) ein. Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein. Mehr dazu in unserem Kostenmodell.

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Häufige Fragen

 Damit Sie ein Recht auf eine Entschädigung haben, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, ist es wichtig, dass alle Flüge Teil einer zusammenhängenden Buchung sind. Die Flüge müssen dabei nicht von derselben Airline durchgeführt werden. Sie erkennen zusammenhängende Buchungen daran, dass Ihnen nur eine Buchungsbestätigung für alle Flüge vorliegt. Die Mindestumsteigezeit wird bei diesen Flügen eingehalten. Das bedeutet, dass Sie ausreichend Zeit haben, um das Gate zu wechseln. Außerdem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

✅ Die Verspätung am Zielflughafen beträgt mehr als 3 Stunden

✅ Der erste Flug startet in der EU oder

✅ Der erste Flug startet außerhalb der EU und landet in der EU und wird durch eine europäische Airline ausgeführt.

✅ Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor

 

Die Höhe der Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug ist abhängig von der Gesamtstrecke der Flüge. Bei einer Flugdistanz von bis zu 1500 km haben Sie Anspruch auf 250 € pro Passagier. Für eine Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.

Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst wegen Verspätung und diese beträgt mindestens 2 Stunden? Dann haben Sie bereits am Flughafen einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Unabhängig vom Grund für Verspätung oder Annullierung muss die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen.

Fragen Sie die Ansprüche zuerst bei der Airline an, bevor Sie eigenständig etwas buchen und bewahren Sie alle Belege auf.

Kontaktieren Sie zuerst die Airline des vorangegangenen Fluges, damit diese Sie auf einen neuen Flug umbucht. Sollte Ihnen keine Alternative angeboten werden, können Sie sich die Ticketkosten des verpassten Anschlussfluges erstatten lassen und selbstständig einen Ersatzflug buchen.

Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst wegen Verspätung? Dokumentieren Sie alle Beweise und fragen die Airline nach Bestätigungen. Bewahren Sie außerdem alle Belege für Unkosten auf.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Fluggastrechte geltend zu machen. Prüfen Sie Ihren Flug mit uns. In wenigen Sekunden können alle Dokumente online unterschrieben und eingereicht werden. Wir halten Sie mit unserer transparenten Kommunikation auf dem Laufenden. Für Sie bedeutet das keine lästige Bürokratie oder Nachfragen.

 

 

Ist im vorangegangenen Flug ein außergewöhnlicher Umstand aufgetreten, haftet die Airline nicht für die verpasste Verbindung.

Grundsätzlich sind außergewöhnliche Umstände von drei Faktoren gekennzeichnet: Sie sind zum einen unvorhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.

 

In diesen Fällen darf die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigern:

❌ Krieg oder politische Instabilität

❌ Terrorismus 

❌ Bombenwarnung 

❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

❌ Vogelschlag

❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

❌ Streiks (je nach Art) 

Bewahren Sie alle Belege von Ihren Ausgaben auf, die aufgrund von einem verpassten Anschlussflug anfallen, z.B. für Verpflegung, Unterkunft und Transport. Nur mit den Belegen können Ihre Ausgaben erstattet werden. Reine Banktransaktionen werden nicht von den Airlines akzeptiert.

Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, ist die Airline, die den vorherigen Flug betrieben hat, dafür verantwortlich, Ihnen einen Ersatzflug bereitzustellen.   

Kontaktieren Sie zuerst die Airline, um auf einen Ersatzflug umgebucht zu werden. Sollte Ihnen kein Alternativflug angeboten werden, können Sie einen alternativen Flug selber buchen und diesen im Nachhinein erstatten lassen.

Warum Aviclaim?

25 Jahre Erfahrung im Reiserecht

Mit uns sind Sie auf Augenhöhe mit den Airlines. Im Reiserecht ist Erfahrung essenziell. Die Branche hat eigene juristische Dynamiken - so zum Beispiel die Fluggesellschaften, welche sich trotz klarer Rechtsprechung oft ungerechtfertigt auf außergewöhnliche Umstände beziehen. Unsere Anwälte sind erfahren und haben vor Gericht eine Erfolgsquote von über 97 %.  

 

Risikofreie Forderung

"Kein Erfolg, keine Kosten." Wir prüfen Ihren Anspruch vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Im Erfolgsfall behalten wir 35 % der Entschädigung als Provision (inkl. niederländischer USt.) ein. Sollte die Airline nachweisen können, dass kein Recht auf Entschädigung besteht, gilt unser Service für Sie trotzdem als kostenlos.

Starke Bewertungen

Täglich helfen wir Passagieren dabei, Ihr Recht gegen Fluggesellschaften durchzusetzen. Seit Beginn unserer Tätigkeit bitten wir alle unsere Mandanten, uns transparent auf einer unabhängigen Bewertungsplattform ein Feedback zu geben und unsere Leistung zu bewerten. Auf das Ergebnis sind wir stolz - im Durchschnitt geben uns unsere Mandanten 9,3 von 10 Punkten!

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