Neue Fluggastrechte in 2026?
Die EU befindet sich mitten in intensiven Verhandlungen über die künftigen Rechte von Flugreisenden. Im Fokus stehen dabei Entschädigungen bei Flugverspätungen, der kostenfreie Transport von Handgepäck sowie digitale und papierbasierte Boardingpässe. Während sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf zentrale Punkte noch nicht einigen konnten, drängt die Zeit: Bis Mitte Juni 2026 soll eine Einigung erzielt werden.
Entschädigung bei Flugverspätung: Streit um die Drei-Stunden-Regel
Aktuell haben Passagiere nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug mindestens drei Stunden verspätet ankommt – vorausgesetzt, die Airline ist verantwortlich. Die Mitgliedstaaten möchten diese Grenze künftig auf vier Stunden, bei Langstrecken sogar auf sechs Stunden anheben. Deutschland lehnt das ab und will den bestehenden Anspruch ab drei Stunden beibehalten.
Das Europäische Parlament spricht sich ebenfalls für den Schutz der Verbraucher aus. Es plant, die Entschädigungsbeträge leicht zu erhöhen:
- 300 € ab drei Stunden bei Flügen bis 1.500 km
- 400 € bei Flügen bis 3.500 km
- 600 € bei über 3.500 km
Ausgenommen von der Pflicht zur Zahlung wären weiterhin außergewöhnliche Umstände wie Krieg, extreme Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen – ein Grundsatz, der bereits in der geltenden Rechtslage verankert ist.
Mehr Transparenz bei Ansprüchen und Formularen
Das Europäische Parlament möchte Airlines verpflichten, betroffenen Kunden vorausgefüllte Entschädigungsformulare bereitzustellen. Damit soll der Prozess einfacher werden, da laut Studien viele Passagiere keinen Anspruch geltend machen, obwohl sie dazu berechtigt sind. Dies könnte die Durchsetzung von Ansprüchen deutlich stärken und die Rechte von EU-Fluggästen spürbar verbessern.
Handgepäck und Boardingpässe: Einheitliche Standards geplant
Ein weiterer Streitpunkt betrifft das Thema Handgepäck. Das Parlament möchte klare Regeln festschreiben: Ein persönlicher Gegenstand und ein kleines Handgepäckstück bis sieben Kilogramm sollen kostenlos bleiben. Die Gesamtgröße darf 100 cm nicht überschreiten. Airlines wie Ryanair und Lufthansa, die unterschiedliche Gepäckrichtlinien nutzen, müssten sich an einheitliche europäische Standards halten.
Auch beim Boardingpass soll den Passagieren Wahlfreiheit eingeräumt werden. Künftig könnten Reisende frei entscheiden, ob sie eine digitale oder eine gedruckte Bordkarte verwenden – eine Reaktion auf die jüngste Praxis einiger Billigflieger, Papierkarten abzuschaffen.
Zusätzliche Verbraucherrechte im Fokus
Das Parlament fordert außerdem, dass Passagiere künftig keine zusätzlichen Gebühren für das Einchecken oder das Korrigieren von Schreibfehlern zahlen müssen. Familien und Personen mit eingeschränkter Mobilität sollen Anspruch auf kostenfreie Sitzplatzreservierung neben ihren Begleitpersonen haben. Diese Maßnahmen würden die Verbraucherschutzstandards des Luftverkehrs weiter angleichen.
Fazit: Stärkere Rechte – aber noch keine Einigung
Bleibt es bei den Verhandlungen ohne Einigung, gilt weiterhin die aktuelle Verordnung (EU 261/2004). Dennoch ist die Richtung klar: Die EU will klarere und gerechtere Regeln für Fluggäste schaffen. Damit wird es für Reisende einfacher, ihre Ansprüche geltend zu machen – etwa bei Annulierung oder Verspätung.
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