Gemäß der EU Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 steht Ihnen bei Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden und unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu.
Flugverspätung Entschädigung fordern
Sie können bis zu 3 Jahre rückwirkend eine Entschädigung bis zu 600 € erhalten. Prüfen Sie jetzt Ihren Flug und erfahren Sie, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt!
Flugverspätungen, Flugannullierungen und Überbuchungen sind ärgerlich. Laut der EU Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 stehen Ihnen als Fluggast jedoch bis zu 600 € Entschädigung zu. Lesen Sie hier, was Ihnen bei einer Flugverspätung zusteht und wie Pauschalreisen und Geschäftsreisen geregelt werden.
Voraussetzungen für Flugverspätung Entschädigung
Bei einer Flugverspätung müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein, um ein Recht auf Entschädigung zu haben.
✅ mehr als 3 Stunden Verspätung
✅ Start oder Landung in einem EU-Land
✅ Bei Flügen außerhalb der EU in die EU fliegend durch eine europäische Airline durchgeführt.
✅ Sie waren pünktlich am Flughafen
✅ Keine außergewöhnlichen Umständen liegen vor
Flugverspätung Entschädigung Höhe
Die Höhe der Entschädigungen richtet sich nach der Distanz der Flugstrecke. Bei kurzen Flügen bis 1500 km stehen Ihnen 250 € Entschädigung zu. Bei einer Mittelstrecke bis 3500 km stehen Ihnen 400 € zu und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 € pro Person.
Entschädigungstabelle
Lesen Sie hier ab, wieviel Sie abzüglich unserer Provision (35 % inklusive Mehrwertsteuer) erhalten würden.
Entschädigung per Entfernung | 1 Passagier | 2 Passagiere | 3 Passagiere | 4 Passagiere |
---|---|---|---|---|
Kurzstrecke bis 1500 km | 162,50 € | 325 € | 487,50 € | 650 € |
Mittelstrecke bis 3500 km | 260 € | 520 € | 780 € | 1040 € |
Langstrecke >3500 km | 390 € | 780 € | 1170 € | 1560 € |
Außergewöhnliche Umstände
Außergewöhnliche Umstände beschreiben Situationen, in denen die Airline eine Verspätung nicht selbst verschuldet hat. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Darunter fallen beispielsweise folgende Situationen:
- Extreme Wetterbedingungen
- Terrorgefahr
- Notlandungen
- Streik von nicht Airline Personals (Einzelfallentscheidung)
Flugverspätung Entschädigung: Ansprüche am Flughafen
Beträgt die Flugverspätung mindestens 2 Stunden, haben Sie bereits am Flughafen einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Unabhängig vom Grund für die Verspätung muss die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen.
Ab einer Verspätung von 5 Stunden haben Sie außerdem Anspruch auf:
✅ Stornierung des Fluges und Erstattung der Ticketkosten
✅ Rücktransport zum ersten Abflugort
Vorsicht: Werden Ihnen die Betreuungsleistungen nicht geboten und Sie treten in Vorkasse, bewahren Sie alle Belege auf. Diese Kosten können Sie zurückfordern.
Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise
Viele Menschen genießen das Reisen als Komplett-Wohlfühl-Paket. Bei Pauschalreisen werden nämlich mehrere Reiseleistungen wie Flüge, Unterbringungen, Verpflegung und Ähnliches zu einem Gesamtpreis gebucht. Da bei Pauschalreisen nur der Reiseveranstalter oder das Reisebüro als Vertragspartner zu. Sollte Ihr Flug gestrichen worden sein, können Sie die Erstattung für das Flugticket beim Reiseveranstalter fordern, bei dem Sie Ihre Pauschalreise gebucht haben. Bei starker Beeinträchtigung der Reiseleistung durch Flugausfall oder Verspätung ist auch ein Rücktritt von der Pauschalreise möglich. Zum Beispiel, wenn Sie durch einen verspäteten Flug Ihren Anschluss auf ein Kreuzfahrtschiff verpassen. Die Kosten für verpasste Tage in der Unterkunft oder verpasste bereits gebuchte Aktivitäten können leider nicht eingefordert werden. Die Entschädigung fällt jedoch geringer aus, da sich die Reiseveranstalter auf ein anderes Gesetz berufen können. Die “Veranstaltungsgewährleistung” richtet sich nach der “Frankfurter Tabelle”, in der sind verschiedene Rechtsprechungen zusammengefasst. Es ist eine Übersicht der unterschiedlichen Preisminderungen im Rahmen des Reisegesetzes §§651 a-m im BGB. Wir empfehlen deswegen unbedingt die Airline direkt zu kontaktieren. Für die Flugverspätung auf Ihrer Pauschalreise sollten Sie die Entschädigung über die Airline einfordern, da sich diese nach der Fluggastrechteverordnung richten muss. Die Verordnung setzt jedoch eine maximale Entschädigungssumme von entweder 250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier fest. Somit könnten Airlines die Entschädigung um die bereits vom Reiseveranstalter erhaltene Summe verringern.
Flugverspätung Entschädigung Geschäftsreise
Geschäftsreisende stellen sich häufig die Frage, ob sie persönlich einen Anspruch auf Entschädigung haben. In der Regel ist es so, dass die Flüge und restliche Aufwendungen über das Unternehmen abgerechnet werden. Gemäß der EU Fluggastrechteverordnung steht dem Fluggast die Entschädigungszahlung zu. Dabei ist es egal, wer das Flugticket bezahlt hat. Immerhin haben Sie persönlich durch die Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges Schaden genommen. Allerdings gilt zu beachten, dass Ihnen selbstverständlich keine Entschädigung zusteht, sofern Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich so festgehalten haben sollten.
Flugverspätung Entschädigung Musterbrief
Gerne können Sie den Musterbrief ausfüllen, ausdrucken und per Post der Fluggesellschaft zukommen lassen. Der Musterbrief wurde auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erstellt und dient dazu, Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Auch wenn die Fluggesellschaft Ihren Brief ignoriert oder Ihre Anspruch ablehnt, sollten Sie nicht aufgeben, sondern sich an Aviclaim wenden. Wir kümmern uns gerne um Ihren Fall und helfen Ihnen dabei, die Entschädigung einzufordern.
Warum mit Aviclaim fordern?
Airlines antworten kaum oder mit “außergewöhnlichen Umständen” an Anfragen von Passagieren. Das raubt Ihnen viel Zeit und Nerven. Einen Rechtsanwalt zu beantragen, dauert lange und ist sehr teuer. Mit Aviclaim haben Sie Flugrechtexperten an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung schnell und unbürokratisch für Sie fordern können. So können Sie bis zu 600 € Kompensation pro Person fordern (abzgl. Erfolgsprovision).
Aviclaim hat sich auf den Bereich Fluggastrecht spezialisiert und steht Ihnen bei Flugproblemen zur Seite. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits mehreren tausend Mandanten zu ihrem Recht auf Entschädigung verhelfen.
Mit über 25 Jahren Erfahrung im Reiserecht sind unsere Anwälte auf Augenhöhe mit den Airlines. Wir wissen genau, wie diese arbeiten und kennen die juristische Taktik der Fluggesellschaften. Wir prüfen jeden Fall genau und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung, wenn Ihr Flug annulliert wurde oder verspätet ist, erhalten.
Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welches Flugproblem, egal welche Airline: Wir setzen Ihre Ansprüche durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.
Häufige Fragen
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mehr als 3 Stunden Verspätung
- Start oder Landung in einem EU-Land
- Flug durch eine europäische Airline bei Flügen außerhalb der EU
- Pünktliches Erscheinen am Flughafen
- Kein Auftreten außergewöhnlicher Umstände
Die Höhe der Entschädigung variiert je nach der Distanz der Flugstrecke. Bei kurzen Flügen bis 1500 km stehen Ihnen 250 €, bei Mittelstrecken bis 3500 km 400 € und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 € pro Person zu.
"Außergewöhnliche Umstände" sind Situationen, in denen die Airline die Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Dazu gehören extreme Wetterbedingungen, Terrorgefahr, Notlandungen und Streiks (Einzelfallentscheidung).
Bei einer Flugverspätung ist die Airline dazu verpflichtet, Sie vor Ort über Ihre Fluggastrechte aufzuklären. Ab einer Verspätung von über 2 Stunden haben Sie das Recht auf Verpflegungsleistungen, bei mehr als 5 Stunden Verspätung auf eine alternative Beförderung und das Recht auf Rücktritt vom Flug mit Erstattung des Ticketpreises.
Bei Pauschalreisen kann die Erstattung für das Flugticket beim Reiseveranstalter gefordert werden. Die Entschädigung fällt jedoch geringer aus, und verpasste Tage in der Unterkunft oder Aktivitäten können nicht eingefordert werden.
Ja, auch Geschäftsreisende haben Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004, unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Allerdings sollten vertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Airlines antworten oft unzureichend auf Anfragen von Passagieren. Aviclaim bietet schnelle und unkomplizierte Unterstützung durch Flugrechtexperten, die sich um Entschädigungen kümmern. Die Forderung ist zu 100 % risikolos, und im Erfolgsfall wird eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.) erhoben.
Warum Aviclaim?
25 Jahre Erfahrung im Reiserecht
Mit uns sind Sie auf Augenhöhe mit den Airlines. Im Reiserecht ist Erfahrung essenziell. Die Branche hat eigene juristische Dynamiken - so zum Beispiel die Fluggesellschaften, welche sich trotz klarer Rechtsprechung oft ungerechtfertigt auf außergewöhnliche Umstände beziehen. Unsere Anwälte sind erfahren und haben vor Gericht eine Erfolgsquote von über 97 %.
Risikofreie Forderung
"Kein Erfolg, keine Kosten." Wir prüfen Ihren Anspruch vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Im Erfolgsfall behalten wir 35 % der Entschädigung als Provision (inkl. niederländischer USt.) ein. Sollte die Airline nachweisen können, dass kein Recht auf Entschädigung besteht, gilt unser Service für Sie trotzdem als kostenlos.
Starke Bewertungen
Täglich helfen wir Passagieren dabei, Ihr Recht gegen Fluggesellschaften durchzusetzen. Seit Beginn unserer Tätigkeit bitten wir alle unsere Mandanten, uns transparent auf einer unabhängigen Bewertungsplattform ein Feedback zu geben und unsere Leistung zu bewerten. Auf das Ergebnis sind wir stolz - im Durchschnitt geben uns unsere Mandanten 9,3 von 10 Punkten!
Die Höhe der Entschädigungsforderung richtet sich nach der Flugdistanz. Je länger der Flug, desto höher Ihre Entschädigung.
250€
Kurzstrecke bis 1.500 km
400€
Mittelstrecke bis 3.500 km
600€
Langstrecke ab 3.500 km