Ihr Flug ist verspätet und Sie sind mehr als drei Stunden später an Ihrem Zielflughafen angekommen? Überprüfen Sie jetzt Ihren Flug und finden Sie heraus, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt!
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Sind Sie von einer Flugverspätung betroffen? Dann haben Sie laut der EU-Verordnung (EG) 261/2004 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier – unabhängig davon, ob Sie mit Lufthansa, Eurowings, Ryanair, easyJet oder einer anderen Fluggesellschaft geflogen sind.
Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Erfüllt Ihr Fall diese Punkte, ist die Chance groß:
✓
Ihr Flug hat bei Ankunft mehr als 3 Stunden Verspätung
✓
Der Start oder die Landung findet in einem EU-Land statt
✓
Flüge von außerhalb der EU in die EU werden von einer europäischen Airline durchgeführt
Die Höhe der Kompensation ist durch Ihre Fluggastrechte geregelt und unabhängig vom gezahlten Ticketpreis. Sie richtet sich nach der gesamten Flugstrecke Ihrer Buchung, also vom Abflughafen bis zum Zielflughafen.
250 €
pro Passagier bis 1.500 km z. B. München – Berlin
400 €
pro Passagier bis 3.500 km z. B. Hamburg – Madrid
600 €
pro Passagier mehr als 3.500 km z. B. Frankfurt – Shanghai
Kommen Sie bei einem Flug von mehr als 3.500 km mit einer Verspätung von unter 4 Stunden am Zielflughafen an, kann die Airline den Entschädigungsbetrag um 50 % auf 300 € kürzen.
Flugverspätung Entschädigung: Ihre Auszahlung
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel bei Ihnen ankommt – also die Entschädigung nach Abzug unserer Erfolgsprovision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Im Erfolgsfall, versteht sich: bleibt die Forderung erfolglos, zahlen Sie nichts.
Flugdistanz
1 Passagier
2 Passagiere
3 Passagiere
4 Passagiere
Kurzstrecke bis 1.500 km
162,50 €
325 €
487,50 €
650 €
Mittelstrecke bis 3.500 km
260 €
520 €
780 €
1.040 €
Langstrecke über 3.500 km
390 €
780 €
1.170 €
1.560 €
Flugverspätung: Ihre Rechte im Überblick
Ab 2 Stunden Verspätung: Betreuungsleistungen am Flughafen
Beträgt Ihre Verspätung mindestens 2 Stunden, haben Sie bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuung. Unabhängig vom Grund der Verspätung muss die Fluggesellschaft Ihnen Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen.
Ab 3 Stunden Verspätung: Anspruch auf Entschädigung
Kommen Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen an, haben Sie Recht auf Kompensation – sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Ab 5 Stunden Verspätung: Erstattung der Ticketkosten und Rücktritt
Hat Ihr Flug mehr als 5 Stunden Verspätung, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises, wenn Sie den Flug nicht antreten möchten. Haben Sie bereits einen Teil Ihrer Reise angetreten, haben Sie Recht auf einen Rücktransport zum ursprünglichen Abflugort – oder können sich, falls möglich, für eine Ersatzbeförderung zum Zielort entscheiden.
Serviceleistungen bei Flugverspätungen
Anspruch
Flugdistanz
ab Wartezeit von
Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
bis 3.500 km
2 h
ab 3.500 km
4 h
2 Telefonate, E-Mails oder Faxe
alle Distanzen
2 h
Alternative Beförderung oder Ticketkostenersatz
alle Distanzen
5 h
Hotelübernachtung
alle Distanzen
Abflug am nächsten Tag
Wichtig: Werden Ihnen die Betreuungsleistungen nicht geboten und Sie treten in Vorkasse, bewahren Sie unbedingt alle Belege auf. Diese Kosten können Sie zurückfordern.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Fluggesellschaften lehnen Entschädigungsforderungen oft ab und verweisen dabei auf außergewöhnliche Umstände als Ursache. In vielen Fällen sind diese Aussagen jedoch unbegründet, und Sie können Ihre Rechte trotzdem geltend machen.
Grundsätzlich sind außergewöhnliche Umstände von drei Faktoren gekennzeichnet: sie sind unvorhersehbar, sie sind trotz jeglicher Bemühungen der Airline unvermeidlich, und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
In diesen Fällen darf die Fluggesellschaft die Kompensation verweigern:
Krieg oder politische Instabilität
Terrorismus
Bombenwarnung
Sicherheitsrisiken am Flughafen
Vogelschlag
Extreme Wetterbedingungen und Naturkatastrophen
Streiks (je nach Art)
Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?
Die Fristen für Entschädigungsansprüche variieren innerhalb der EU je nach Land. Für Flüge, die in Deutschland abfliegen oder landen, verjährt der Anspruch erst nach drei Jahren zum Jahresende. Sie können Ihre Entschädigung also bis zu drei Jahre nach Ihrem Flug noch einfordern.
Land
Verjährungsfrist
Deutschland
3 Jahre (bis Jahresende)
Belgien
1 Jahr
Niederlande
2 Jahre
Österreich
3 Jahre
Spanien
5 Jahre
Pauschalreisen
Viele Reisende entscheiden sich für All-Inclusive-Angebote in Form von Pauschalreisen. Dabei werden Flüge, Unterkunft, Verpflegung und Transfers zu einem Gesamtpreis gebucht, und der Reiseveranstalter oder das Reisebüro gilt als Vertragspartner. Klassische Ferienfluggesellschaften sind zum Beispiel Condor, TUIfly, SunExpress und Tailwind Airlines.
Wird Ihr Flug annulliert, können Sie die Erstattung Ihres Flugtickets beim Reiseveranstalter einfordern. Wird Ihre Reise durch eine Verspätung oder Annullierung erheblich beeinträchtigt – etwa wenn Sie Ihre Kreuzfahrt verpassen – ist auch ein Rücktritt von der Pauschalreise möglich.
Wichtig: Verpasste Urlaubstage oder gebuchte Aktivitäten, die Sie wegen der Annullierung oder Verspätung nicht in Anspruch nehmen können, werden nicht erstattet. Genau deshalb haben Sie in solchen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe kann jedoch geringer ausfallen, da sich Reiseveranstalter auf die sogenannte Veranstaltungsgewährleistung berufen können. Diese richtet sich nach der Frankfurter Tabelle, einer Sammlung gerichtlicher Entscheidungen mit einer Übersicht der Preisminderungen im Rahmen des Reiserechts (§§ 651 a–m BGB).
Die Fluggesellschaften müssen sich an die EU-Verordnung 261/2004 halten, die je nach Flugdistanz eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier vorschreibt. Airlines können die Entschädigung allerdings um die bereits vom Reiseveranstalter erhaltene Summe verringern.
Geschäftsreisen
Auch auf Geschäftsreisen treten Flugverspätungen auf, wodurch wichtige Termine platzen. Beliebte Airlines für Business-Reisende sind KLM, Scandinavian Airlines, Brussels Airlines und British Airways – sie bieten zahlreiche Verbindungen zwischen Geschäftsmetropolen, Vielfliegerprogramme, Business-Class-Angebote und Lounge-Zugang.
Geschäftsreisende fragen sich häufig, ob sie persönlich Anspruch auf Entschädigung haben. In der Regel werden Flugkosten vom Arbeitgeber übernommen und über das Unternehmen abgerechnet. Dennoch steht die Entschädigungszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 dem Fluggast zu – unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt hat. Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich geregelt, dass die Zahlung dem Unternehmen zusteht, entfällt Ihr individueller Anspruch.
Fernreisen
Bei Fernreisen sind Verspätungen besonders belastend: lange Umsteigeverbindungen, Zeitverschiebungen und gebuchte Rundreisen oder Aktivitäten vor Ort, die davon betroffen sind. Fluggesellschaften wie Emirates, Qatar Airways und Turkish Airlines sind für interkontinentale Reisen besonders beliebt.
Laut EU-Verordnung 261/2004 haben Sie in vielen Fällen auch hier einen Anspruch auf Entschädigung. Voraussetzung ist, dass der Abflug innerhalb der EU erfolgte, sofern der Flug von einer nicht-europäischen Airline durchgeführt wurde.
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Fluggesellschaften reagieren selten – oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände – auf Anfragen von Flugreisenden. Das kostet viel Zeit und Nerven. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer.
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Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab.
Bei einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 € pro Passagier. Für Strecken bis 3.500 km steht Ihnen eine Zahlung von 400 € pro Passagier zu. Bei Langstreckenflügen, die über 3.500 km betragen, können Sie eine Entschädigung von 600 € pro Passagier erhalten.
Kommt Ihr Flug bei einer Strecke von mehr als 3.500 km jedoch mit weniger als 4 Stunden Verspätung am Zielflughafen an, kann die Airline den Entschädigungsbetrag auf 300 € reduzieren.
Um eine Entschädigung für eine Flugverspätung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihr Flug hat bei Ankunft mehr als 3 Stunden Verspätung
Start oder Landung in einem EU-Land
Flüge, die von außerhalb der EU in die EU fliegen, werden von einer europäischen Airline durchgeführt
Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, kann die Airline nicht haftbar gemacht werden. Außergewöhnliche Umstände sind generell von drei Faktoren gekennzeichnet. Sie sind zum einen unvorhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel: Krieg oder politische Instabilität, Terrorismus, Bombenwarnung, Sicherheitsrisiken, Streik des Flughafenpersonals, Bird Strike und schlechte Wetterbedingungen
Sie sind bereits am Flughafen, Ihr Flug hat aber eine Verspätung? In einem solchen Fall stehen Ihnen folgende Fluggastrechte zu:
Ab einer Verspätung von über 2 Stunden haben Sie das Recht auf Verpflegungsleistungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Bei mehr als 5 Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung und das Recht auf Rücktritt vom Flug mit Erstattung des Ticketpreises.
Ja, auch Geschäftsreisende haben Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004, unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat. Allerdings sollten vertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Fluggesellschaften reagieren selten oder nur mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände auf Anfragen von Flugreisenden, was viel Zeit und Nerven kostet. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist zudem langwierig und teuer. Mit Aviclaim haben Sie jedoch Spezialisten im Reiserecht an Ihrer Seite, die Ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Überbuchung schnell und unbürokratisch für Sie einreichen. So können Sie Ihre EU Fluggastrechte geltend machen und bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Kompensation pro Passagier einfordern.
Für Sie ist die Forderung mit Aviclaim zu 100 % risikolos - Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 35 % (inkl. niederländischer USt.). Egal welche Probleme bei Ihrer Flugreise auftreten, ob bei einer Flugannullierung, Flugverspätung oder Überbuchung und egal um welche Fluglinie es sich handelt - Wir setzen Ihre Rechte durch und fordern auch Ihre Extrakosten ein.
In Ihren Fluggastrechten sind auch Entschädigungsansprüche für Flugverspätungen festgelegt. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden an Ihrem Zielort ankommt.
Folgende Ansprüche stehen Ihnen zu:
Ab 2 Stunden Verspätung: Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen
Ab 3 Stunden Verspätung: Anspruch auf Entschädigung
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Die Höhe der Entschädigungsforderung richtet sich nach der Flugdistanz. Je länger der Flug, desto höher Ihre Entschädigung.