Häufig gestellte Fragen

Aviclaim hilft Ihnen als Fluggast Ihre Entschädigung nach einer Flugverspätung, einer Annullierung, einer Nichtbeförderung durch Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug gegenüber Fluggesellschaften einzufordern.

Aviclaim existiert, da die Fluggesellschaften aus Kostendruck nur sehr selten ohne Probleme eine Entschädigung auszahlen. Private Verbraucher werden oft unrechtmäßig auf außergewöhnliche Umstände oder andere Gründe für die Verspätung verwiesen. Mit uns sparen Sie sich aufwendige Rechtsverfahren. 

Wir fordern die Entschädigung für Sie bei der Fluggesellschaft ein und gehen dabei, wenn nötig, auch für Sie vor Gericht. Für Sie ist die Zusammenarbeit mit Aviclaim vollkommen risikofrei, da wir auf der Basis von 'Kein Erfolg, keine Kosten' arbeiten. Im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision in Höhe von 35% der Entschädigungssumme (inkl. niederländischer USt.). Es gibt keine versteckten Kosten.

Hier können Sie Ihren Flug überprüfen.

Sie haben eine Frage und können die Antwort nicht auf unserer Seite 'Fragen und Antworten' finden? Wir freuen uns, wenn Sie persönlich mit uns Kontakt aufnehmen und helfen Ihnen gerne weiter.

Sie können uns auf den folgenden Kanälen erreichen:

- per E-Mail unter info@aviclaim.de

 

Dafür sind wir für Sie da.

Private Verbraucher werden von Airlines meist standardmäßig mit dem Verweis auf außergewöhnliche Umstände oder andere Gründe abgewiesen.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung in unserem Flugchecker oder schreiben Sie uns per Email.

Der Service von Aviclaim ist für Sie vollkommen risikofrei. Wir tragen das finanzielle Risiko für Sie - auch wenn unsere Anwälte für Sie vor Gericht gehen, fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an.

Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision in Höhe von 35% (inkl. niederländischer USt.) der Entschädigungssumme. Es gibt keine versteckten Kosten.

Prüfen Sie Ihren Anspruch kostenfrei und unverbindlich

Beispiele:

  • Entschädigungssumme: 250,00€ - Provision bei Erfolg: 87,50€   = Auszahlung an Sie: 162,50€ - Kosten bei Misserfolg: 0€
  • Entschädigungssumme: 400,00€ - Provision bei Erfolg: 140,00€ = Auszahlung an Sie: 260,00€ - Kosten bei Misserfolg: 0€
  • Entschädigungssumme: 600,00€ - Provision bei Erfolg: 210,00€ = Auszahlung an Sie: 390,00€ - Kosten bei Misserfolg: 0€
  • Entschädigungssumme: 300,00€ - Provision bei Erfolg: 105,00€ = Auszahlung an Sie: 195,00€ - Kosten bei Misserfolg: 0€

25 Jahre Erfahrung im Reiserecht

Unsere Anwälte arbeiten seit 25 Jahren im Reiserecht und wissen genau, worauf es in der Reisebranche ankommt. Unsere Rechtsanwälte sind seit 25 Jahren im Reiserecht tätig.

Wenn nötig, gehen wir für Sie auch vor Gericht. Die Erfolgsquote unserer Anwälte liegt dort bei über 97%. Unabhängig von der Intensität des juristischen Prozesses fallen dabei keine zusätzlichen Kosten für Sie an.

Risikofreie Forderung

Ohne Erfolg entstehen keine Kosten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Im Erfolgsfall behalten wir 35% (inkl. niederländischer USt.) der Entschädigungssumme für unsere Arbeit ein. Sollte kein Anspruch auf Entschädigung bestehen, so zahlen Sie nicht einen einzigen Cent.

Alle Airlines

Wir nehmen Forderungen gegen alle Airlines an. Unabhängig des für uns anfallenden Aufwandes werden wir Ihr Recht gegen alle Fluggesellschaften einfordern.

 

Aviclaim fordert Ihre Flugverspätung im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004 für Sie ein.


Folgende Situationen bestehen, in denen Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben:

  • Ihr Flug war mindestens drei Stunden verspätet.
  • Ihr Flug wurde abgesagt/ annulliert.
  • Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst.
  • Sie wurden wegen Überbuchung nicht befördert.

 

Damit Ihre Fluggastrechte durch die EU-Verordnung geschützt sind, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Flug ist aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union gestartet, oder
  • Die Fluggesellschaft hat Ihren Sitz in der EU und fliegt aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union. 

Die Flugprobleme sollten zudem durch einen Fehler der Fluggesellschaft verursacht worden sein und nicht durch außergewöhnliche Umstände.  

Gut zu wissen

  • Die endgültige Dauer der Verspätung eines Ersatzfluges wird durch die Differenz zwischen der tatsächlichen Ankunftszeit und der geplanten Ankunftszeit bestimmt.
  • Die offizielle Ankunftszeit bestimmt sich durch den Moment, in welchem sich die Tür des Flugzeugs öffnet.

Airlines verweisen private Verbraucher oft zunächst auf solche, um sich von einer Entschädigungszahlung zu schützen. Wir prüfen die Gegebenheiten individuell für Ihren Flug und können die Fluggesellschaft dann zu einer Zahlung der Entschädigung auffordern, wenn sie sich zu Unrecht auf solche bezogen hat.

 

Prüfen Sie hier Ihren Flug in nur wenigen Minuten oder schreiben Sie uns per E-Mail - wir prüfen Ihren Flug gerne persönlich für Sie.

Es gibt Situationen, in welchen die Fluggesellschaft nicht für die Flugabsage verantwortlich gemacht werden kann und somit nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.

Solche Situationen werden als außergewöhnliche Umstände bezeichnet. Airlines haben die Flugprobleme dann nicht selbst verschuldet.

Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind:

  • Extreme Wetterbedingungen
  • Streik externer, für die Durchführung des Fluges nötiger, Parteien 
  • Terror/-gefahr, politische Instabilität
  • Notlandungen
  • Wir haben für Sie eine Liste der außergewöhnlichen Umstände zusammengestellt.

 

 

Es kann vorkommen, dass unsere Software Ihnen anzeigt, dass Sie kein Recht auf Entschädigung haben, auch wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Fluggesellschaft nicht für die Umstände verantwortlich gemacht werden kann. Im Zweifel kontaktieren Sie uns gern und wir überprüfen Ihren Fall individuell. 

Wir haben hier einige zusätzliche Informationen zum Thema 'außergewöhnliche Umstände' für Sie zusammengestellt.

Ihr erster Flug war (weniger als 3 Stunden) verspätet, und Sie haben dadurch Ihren Anschlussflug verpasst?

Grundsätzlich haben Sie in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich Ihre Ankunft an Ihrem endgültigen Ziel um mehr als drei Stunden verspätet hat.

Es ist jedoch wichtig, dass der Anschlussflug Teil der gesamten Buchung war. 

 

Wir haben für Sie ausführliche Informationen zum Theme 'Anschlussflug verpasst' für Sie zusammengestellt. 

Mit unserem Flugchecker können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung in nur wenigen Minuten prüfen. Schreiben Sie uns per E-Mail - wir prüfen Ihren Flug gerne auch persönlich für Sie.

Die Mindestumsteigezeit oder auch Minimum Connecting Time (MCT) gibt die Mindestzeit zwischen Landung und Abflug zweier Flüge an. Sie ist aufgrund der Größe und den Sicherheitskontrollen von Flughafen zu Flughafen, manchmal auch von Terminal zu Terminal eines Flughafens, unterschiedlich. Die MCT ist wichtig bei verpassten Anschlussflügen, da Sie nicht überschritten werden darf, um einen Ausgleichsanspruch zu rechtfertigen.

Am Flughafen Frankfurt beträgt die Mindestumsteigezeit beispielsweise 45 Minuten. In München variiert sie je nach Terminal zwischen 30 bis 45 Minuten. 

Airlines verkaufen oft mehr Tickets als sie Sitze haben. Sie tun dies, weil sie davon ausgehen, dass es immer Leute gibt, die den Flug in der letzten Minute stornieren werden oder nicht zum Flug erscheinen. Manchmal kommt es deshalb vor, dass nicht genug Plätze vorhanden sind. In diesem Fall müssen die Airlines einigen Passagieren den Mitflug verweigern.

Bei einer Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchungen können Sie Anspruch auf Entschädigung erheben.

Prüfen Sie Ihr Recht auf Entschädigung in unserem Flugchecker oder schreiben Sie uns im Live-Chat.

 

Verlorenes oder verspätetes Gepäck fällt nicht unter die Entschädigungsregelungen der EU-Verordnung 261/2004. Verspätete Koffer fallen daher nicht in unseren Tätigkeitsbereich. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihre Airline und fragen Sie nach Ausgleichsleistungen. 

Die Höhe der Entschädigung wird durch die Länge der Flugstrecke bestimmt.

Der Anspruch auf Entschädigung beträgt pro Passagier:

Kurzstrecke         bis 1.500 km        250 €

Mittelstrecke       bis 3.500 km        400 €

Langstrecke        über 3.500 km      600 €

Die Entschädigungshöhe ist unabhängig vom Preis, den Sie für das Ticket bezahlt haben. 

 

Sie können die Höhe Ihrer Entschädigung in unserem Flugchecker in nur wenigen Minuten überprüfen oder uns im Live-Chat schreiben - wir prüfen Ihren Flug gerne persönlich für Sie.

Die Bearbeitungszeit hängt vor allem von der Fluggesellschaft ab und kann daher variieren. Wir tun unser Bestes, um Ihre Entschädigung so bald wie möglich zu erhalten. Die Dauer hängt aber schlussendlich von der Reaktion der Fluggesellschaften ab. Oft sind viele Briefwechsel nötig, um die letztendliche Bestätigung der Entschädigung zu erhalten. In der Regel sollten Sie mit einigen Monaten rechnen. Sollte sich Ihre Fluggesellschaft querstellen, kann es auch zwischen einem halben Jahr bis zu einem Jahr dauern. Sicher ist aber, dass Sie von unserer spezialisierten Vorgehensweise auch durch zeitliche Effizienz profitieren werden.  

Schauen Sie sich den Forderungsprozess hier an.

Ja, zusätzlich angefallene Kosten können Sie ebenfalls durch uns einfordern lassen.

Zusätzlich haben Sie während der Wartezeit einen Anspruch auf Versorgung mit Erfrischungen und Snacks in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.

Bei längeren Verspätungen über Nacht haben Sie ein Recht auf:

  • eine Unterbringung im Hotel sowie
  • Transporte zwischen Flughafen und dem Hotel.

Bewahren Sie Belege/ Quittungen für zusätzlich angefallene Ausgaben (z.B. für Mahlzeiten, Getränke, Hotels und Transporte) auf. Sie können diese Ausgaben ebenfalls durch uns einfordern lassen. 

Mehr zum Thema zusätzlich angefallene Kosten können Sie hier lesen.

Ja, das ist möglich.

Bei der Registrierung ist es möglich mehrere Passagiere hinzuzufügen. Im Registrierungsprozess werden Sie darum gebeten einige Dokumente hochzuladen, welche zur Einforderung der Entschädigung benötigt werden. Diese Dokumente benötigen wir von jedem Passagier. 

Probleme beim Hochladen von Dokumenten?

Senden Sie Ihre Dokumente gern auch an info@aviclaim.de. Wir fügen die Dokumente dann Ihrer Akte hinzu.

Bei Problemen schreiben Sie uns gerne auch im Live-Chat und wir helfen Ihnen persönlich weiter.

 

Ist es ein Problem, dass ich nicht mehr alle Reisedokumente habe?

Wenn Sie die Reisedokumente (E-Ticket oder Buchungsbestätigung) nicht mehr zur Hand haben, ist es manchmal möglich sie bei der Fluggesellschaft zu erfragen.

Manchmal ist es auch möglich die Forderung auf Grundlage eines Zahlungsnachweises einzureichen. Allerdings empfehlen wir Ihnen, immer alle Reisedokumente zu verwahren.

 

Unterzeichnete Vollmacht 

Eine Vollmacht ist ein Formular, welches nachweist, dass Aviclaim von Ihnen dazu berechtigt ist, Sie juristisch bei der Einforderung Ihrer Entschädigung zu vertreten.

Airlines fragen Dritte in der Regel stets nach dieser Vollmacht. Sie können das Formular für die Vollmacht in Ihrem Kundencenter herunterladen. 

 

Kopie eines Identitätsnachweises

Die Fluggesellschaften prüfen bei der Bewertung Ihrer Ansprüche Ihre Daten und schauen, ob diese den Daten aus ihren eigenen Systemen entsprechen. Sie machen dies, um zu überprüfen, ob die von uns genannte Person tatsächlich auf dem betreffenden Flug gebucht war und geflogen ist.

Wir werden Ihre Daten vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, ohne dass uns die Erlaubnis erteilt wurde.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

 

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns an info@aviclaim.de

Wenn Sie eine Anspruchsforderung bei uns einreichen, erstellen Sie automatisch einen Account. Mit den Anmeldeinformationen ist es möglich, den Status Ihres Antrags einzusehen. Darüber hinaus werden wir Sie stets über alle Entwicklungen per E-Mail informieren.

Die Entschädigung wird in den meisten Fällen von der Airline auf unser Konto gezahlt, sodass wir bestätigen können, dass die Fluggesellschaft unseren Forderungen nachgekommen ist. Wir werden dann 35% (inkl. niederländischer USt.) des Betrages als Provision einbehalten und die Differenz so schnell wie möglich auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

In einigen Fällen kommt es vor, dass die Entschädigung der Fluggesellschaft direkt auf Ihr Konto übertragen wird. Wir werden Ihnen in diesem Fall eine Rechnung in Höhe von 35% (inkl. niederländischer USt.) des geforderten Betrages senden.

Wenn nötig, fordern wir Ihre Entschädigung auch vor Gericht für Sie ein.

Das Kostenrisiko tragen wir dabei für Sie - an den Kosten für Sie ändert sich nichts. Unabhängig davon, ob wir eine Klage einreichen müssen oder nicht, fällt lediglich bei erfolgreicher Forderung eine Gebühr von 35% (inkl. niederländischer USt.) der Entschädigungssumme an.

Kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00€ für unseren Service. 

Ja, das ist möglich. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie weniger Fragen beantworten müssen und Ihre Entschädigung noch einfacher erhalten.

Es ist jederzeit möglich, eine E-Mail an info@aviclaim.de zu senden, und sich über aktuelle Informationen zu offenen Positionen zu erkundigen.

 

 

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Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden? Wir helfen Ihnen gern persönlich über diese Kanäle.

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