Was sind außergewöhnliche Umstände?

Wenn Sie Ihre Entschädigung mit Aviclaim einfordern, stehen Ihre Chancen darauf, Ihre rechtmäßige Entschädigung zu erhalten in der Regel sehr gut. Nur in einigen wenigen Fällen können wir keine Entschädigung für Sie einfordern, Beispiele hierfür sind, dass Ihr Flug eine zu kurze Verspätung hatte, Ihr Flug von einer nicht-europäischen Airline durchgeführt wurde oder dass Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht wie geplant durchgeführt werden konnte.

Aber was genau sind außergewöhnliche Umstände? Ab wann gelten ein großes Gewitter oder starke Winde tatsächlich als Grund, einen Flug zu verzögern? Die nationalen Aufsichtsbehörden, welche den Flugverkehr überwachen, sind ein wichtiger Faktor bei der rechtmäßigen Anwendung der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Im Jahr 2013 wurde eine gemeinsame Liste mit den häufigsten Notfallsituationen erarbeitet.

Allerdings muss nach wie vor für jede einzelne Situation eine individuelle Einschätzung erfolgen. Es muss separat bewertet werden, ob eine Ablehnung der Haftbarkeit der Airlines gerechtfertigt ist oder nicht. Nehmen Sie zum Beispiel einen Vogelschlag: Sie können sich vorstellen, dass zwischen einer Kollision mit einer Amsel und einer Kollision mit einem Schwan ein Unterschied besteht.

Außergewöhnliche Umstände. Wann muss die Airline nicht zahlen. Unwetter. Streik. Vogelschlag

Außergewöhnlicher Umstand: unvorhersehbar, unvermeidlich, von externen Faktoren verursacht

Außergewöhnliche Umstände sind generell von drei Faktoren gekennzeichnet. Sie sind zum einen unverhersehbar, treten also unerwartet auf, sie können trotz jeglicher Bemühungen der Airline nicht abgewendet werden, sind also unvermeidlich und sie wurden nicht von der Airline selbst verschuldet, sondern durch externe Faktoren herbeigeführt.
Ein Beispiel: Der Putschversuch/Coup in der Türkei am 15. Juli hat 2016 viele Verzögerungen und Annullierungen im Flugverkehr verursacht. Können wir sagen, dass dies ein außergewöhnlicher Umstand war? Dieses Ereignis war unvorhersehbar, unvermeidlich und wurde von externen Faktoren verursacht. Demnach lautet die Antwort: Ja, es ist ein außergewöhnlicher Umstand und die Fluggesellschaften trifft hier keine Schuld für die Verspätung. Ein Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen der Flüge in jenen Tagen, welche sehr unruhig waren und in welchen die Türkei als politisch instabil galt, besteht deshalb nicht.

 

Außergewöhnliche Umstände laut EU-Fluggastrechteverordnung

Umstand   Entschädigung

Extreme Wetterbdingungen 

Politische Instabilität ⛔

Naturkatastrophen 

Terrorgefahr 

Streiks einzelfallabhängig



Extreme Wetterbedingungen als häufigster Vorwand

Für schlechtes Wetter kann niemand verantwortlich gemacht werden, auch nicht die Airlines. Extreme Wetterbedingungen, wie kräftige Schneefälle oder ungewöhnlich starke Winde, können den Flugverkehr durchaus lahm legen und die Airlines müssen in erster Linie die Sicherheit ihrer Passagiere gewährleisten. Aus diesem Grund ist es in solchen Fällen aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig Flüge zu annullieren oder einer späteren, sicheren Zeitpunkt abzuwarten. Aviclaim prüft auch die jeweiligen Wetterbedingungen am Tag Ihres Fluges. Anhand dieser Daten können wir feststellen, ob die Annullierung bzw. Die Verspätung Ihres Fluges gerechtfertigt war.

In vielen Fällen verweisen die Airlines schnell auf schlechte Wetterbedingungen, um sich den Entschädigungszahlungen zu entziehen. Ein Anzeichen dafür, dass die Verspätung bzw. die Annullierung nicht wetterbedingt aufgetreten ist, ist es, wenn andere Flüge an diesem Tag planmäßig stattfinden konnten. Sollten Sie sich unsicher sein, prüfen Sie Ihren Flug wir werden für Sie in Erfahrung bringen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.


außergewöhnliche Umstände wetter 

 

Kein Anspruch bei Naturkatastrophen

Im Falle von Naturkatastrophen, wie einer Aschewolke oder Erdbeben ist der Fall eindeutig; hierbei handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, die weder von den Airlines herbeigeführt, noch beeinflusst werden können und solche Katastrophen sind natürlich unvorhersehbar. Aus diesen Gründen, haben Sie im Falle einer Naturkatastrophe keinen Anspruch auf Entschädigung. Große Naturkatastrophen können außerdem auch Einfluss auf den allgemeinen globalen Flugverkehr haben und verursachen nicht nur in den entsprechenden Regionen Schaden. Ein Beispiel dafür ist der Ausbruch des Vulkans Eyjafjöll in Island im Jahre 2010. Durch die entstandene Aschewolke wurde der komplette Flugverkehr Europas lahmgelegt.

Entschädigung im Falle von Streiks sind einzelfallabhängig

Auch wenn Streiks generell als außergewöhnlicher Umstand gelten, kann das jedoch nicht ganz verallgemeinert werden. Es lässt sich sagen, dass im Falle von Streiks des Flughafenpersonals, sprich Gepäckabfertigung, Sicherheitspersonal o. Ä. die Streiks als außergewöhnlicher Umstand gelten, da das Bodenpersonal nicht von den Airlines beeinflusst werden kann und gemeinsam mit allen Airlines arbeitet. Sollten jedoch beispielsweise die Piloten einer speziellen Airline streiken, bestehen durchaus Chancen auf eine Entschädigungszahlung, jedoch ist jeder Fall hier speziell und muss einzeln verhandelt werden. 
Sollte aufgrund eines Streiks Ihr Flug verspätet oder annulliert worden sein und Sie möchten hierfür Entschädigung von der entsprechenden Airline fordern, ist dies ohne gerichtlichen Prozess in den allermeisten Fällen nicht möglich. Da Streiks in der EU-Fluggastrechteverordnung als außergewöhnlicher Umstand aufgelistet wird, verweigern die Airlines jede Entschädigungszahlung auf dem außergerichtlichen Wege. Reichen Sie Ihre Entschädigung mit Aviclaim ein und wir wickeln auch den gerichtlichen Prozess ohne weitere Zusatzkosten für Sie ab.

 

Beweispflicht bei der Airline

Sollten außergewöhnliche Umstände vorliegen, ist die Fluggesellschaft nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet. Jedoch liegt die Beweispflicht bei der Airline. Das bedeutet, dass die Airline selbst zum einen nachweisen muss, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen und außerdem belegen müssen, inwiefern diese Umstände Ihren speziellen Flug beeinflusst haben. Dazu muss die Fluggesellschaft erklären, welche Vorsichtsmaßnahmen unternommen wurden, um die Verzögerung zu verhindern. Kann die Airline dies nicht, so gibt es realistische Chancen darauf, dass ein Richter den außergewöhnlichen Umstand nicht anerkennt und Sie Ihre Entschädigung nichtsdestotrotz erhalten. 
Aviclaim beobachtet und analysiert den Flugverkehr jeden Tag genau, sollte ein außergewöhnliches Ereignis stattfinden, sind wir darüber informiert. Gerne beraten wir Sie auch bezüglich Ihres individuellen Falles.

Die gesamte Liste der Bedingungen, unter denen Sie (in der Regel) keinen Anspruch auf Entschädigung haben, finden Sie hier.

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