Austrian Airlines Flug annuliert

Prüfen Sie jetzt Ihre Austrian Airlines Entschädigung bei einer Flugannullierung.

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Austrian Airlines Flüge gestrichen - Ihr Anspruch 

Wurden Ihre Austrian Airlines Flüge gestrichen und dies geschah weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflug oder während Sie bereits am Flughafen waren? Dann prüfen Sie direkt, ob Ihnen eine Austrian Airlines Entschädigung zusteht. Auch die Zeiten Ihres Ersatzfluges spielen im Falle einer Flugannullierung eine entscheidende Rolle.

Wenn Ihr Flug annulliert wird und Ihnen keine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wird, haben Sie außerdem Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten.

Zudem haben Sie bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Gründe für den Flugausfall sind dabei nicht wichtig. Somit ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.

 

 

Sollte Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden sind sie zusätzlich berechtigt zu:

✅ Einer Unterbringung in einem Hotel

✅ Dem Transport zwischen der Unterkunft und dem Flughafen

Wichtig: Wurden Ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verwehrt? Keine Sorge, Sie können die Kosten auch im Nachhinein als Unkosten mit Aviclaim geltend machen. Wichtig ist nur, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren.

 

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Ihr Flug ausfällt:

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei Austrian Airlines. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden.

 

✅ Sie wurden weniger als 7 Tage vor Abflug informiert und der Abflug verfrüht sich mehr als 1 Stunde oder die Landung verspätet sich mehr als 2 Stunden 

✅ Ihr Flug wurde 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert, der Abflug verfrüht sich um mehr als 2 Stunden oder die Landung verspätet sich mehr als 4 Stunden

⛔Es besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn Ihr Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde 

 

 

Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden haftet die ausführende Airline Ihrer Pauschalreise. Fällt der Flug aus, muss im Falle einer Pauschalreise der Reiseveranstalter für eine Rückerstattung der ursprünglichen Ticketkosten aufkommen. Bei individuell gebuchten Reisen kann die Erstattung des Tickets zusammen mit der Forderung bei Austrian Airlines eingereicht werden.

Der Europäische Gerichtshof hat festgesetzt, dass der Zeitpunkt der Öffnung der ersten Flugzeugtür als Messzeit für die Ankunftszeit gilt.

 

Sie können Ihren Flug mit Austrian Airlines einfach in unserem Flugentschädigungsrechner eingeben und unser System prüft, ob eine Verspätung vorlag.

 

Lassen Sie sich ggf. die Flugverspätung durch Austrian Airlines bescheinigen. Sollten Sie Ihren Anschlussflug aufgrund der Verspätung verpassen, fragen Sie Air France, Sie auf den nächst möglichen Flug umzubuchen, bevor Sie dies selbst erledigen. Sollten Sie Ausgaben für Verpflegung während der Wartezeit haben, bewahren Sie alle Belege auf.  

Sofern ein Flug von der Airline selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.

Bei einer Überbuchung, auch Nichtbeförderung genannt, erhalten Sie pro Passagier für Flüge bis 1500 km 250 €, bei Mittelstreckenflügen bis 3500 km 400 € und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 € Entschädigung. Fragen Sie bei Austrian Airlines unbedingt nach einem Dokument, das die Überbuchung bestätigt.

 

Bei einer Austrian Airlines Flugverspätung von mehr als 3 Stunden steht Ihnen pro Passagier für Flüge bis 1500 km 250 €, bei Mittelstreckenflügen bis 3500 km 400 € und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 € zu. Unkosten wie Essensausgaben, Taxis oder Hotelübernachtungen können ebenfalls zurückgefordert werden.

Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir übernehmen Ihren Fall, egal um welche Airline es sich handelt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.

Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:

  • Streik (einzelfallabhängig)
  • Extreme Wetterbedingungen
  • Politische Instabilität
  • Vogelschlag
  • Sicherheitsrisiken am Flughafen


Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.

Probleme mit Austrian Airlines?

Austrian Airlines Flugverspätung

Je nach zurückgelegter Flugdistanz steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier zu, wenn Sie von einer Austrian Airlines Verspätung betroffen waren. Finden Sie jetzt heraus, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie hoch sie ausfällt.

Austrian Airlines Flüge gestrichen

Prüfen Sie jetzt, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht, wenn Ihre Austrian Airlines Flüge gestrichen wurde. Je nach Flugdistanz können es bis zu 600 € pro Person sein.

Austrian Airlines Überbuchung

Durften Sie aufgrund einer Überbuchung trotz gültigem Ticket nicht mitfliegen? Überprüfen Sie jetzt Ihre Flugdaten in unseren Flugchecker und sichern Sie sich Ihren Anspruch.

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