Drohnen an Flughäfen - das sind Ihre Fluggastrechte

Drohnen sind in den letzten Jahren immer häufiger rund um Flughafengebiete zu sehen. Dies sorgt nicht nur für Sicherheitsbedenken, sondern beeinflusst auch den Flugverkehr erheblich. Was bedeutet das für Fluggäste und welche Rechte haben Sie bei Störungen durch Drohnen? 

 

Was sind die Auswirkungen von Drohnen am Flughäfen?

Drohnen, die unerlaubt in die Lufträume von Flughäfen eindringen, können zu erheblichen Betriebsstörungen führen. Oft müssen Starts und Landungen verschoben oder ganz abgesagt werden, um die Sicherheit von Passagieren und Crew zu gewährleisten. Solche Einschränkungen können zu Verspätungen und Flugausfällen führen.

 

Welche Rechte haben Fluggäste bei Drohnenstörungen?

Drohnenvorfälle gelten als außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Airline liegen. Daher besteht kein Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Informieren Sie sich bei Flugverspätungen oder Annullierungen durch Drohnen umgehend bei der Fluggesellschaft. Dokumentieren Sie Vorfälle möglichst genau, vor allem wenn Sie Zusatzkosten haben.

Wichtig: Auch bei Drohnenstörungen muss die Airline weiterhin die Grundversorgung sicherstellen, also Betreuung, Umbuchung oder Erstattung des Ticketpreises. Daher empfiehlt es sich, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren.

 

Fazit

Drohnenvorfälle an Flughäfen können den Flugverkehr stark beeinträchtigen und zu erheblichen Verspätungen sowie Ausfällen führen. Als Fluggast haben Sie weiterhin Anspruch auf Betreuungsleistungen. Eine gute Dokumentation trägt dazu bei, Ihre Rechte durchzusetzen und Unannehmlichkeiten zu minimieren.