Condor Streik - In Anspruch auf Entschädigung

Erfahren Sie hier, welche Bedeutung ein Condor Streik für Sie hat und wie Sie eine Condor Entschädigung erhalten.

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In wenigen Minuten erledigt Kein Kostenrisiko Erfolgsquote über 97 %

Die deutsche Fluggesellschaft Condor bringt seit 1956 ihre Passagiere an die schönsten Urlaubsziele weltweit. Als beliebte Ferienfluggesellschaft fliegt sie jährlich rund 9 Millionen Gäste an über 90 Destinationen. 

Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen dazu, wie Sie Entschädigung wegen eines Condor Streik erhalten und erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einem Condor Streik haben.

Ihre Fluggastrechte bei einem Condor Streik

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie nicht nur Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten, sondern auch auf ein Recht auf Kompensation. Lassen Sie sich nicht auf Vouchers oder unzureichende Angebote ein und überprüfen Sie Ihre Rechte mithilfe unseres Flugrechners.

Fluggesellschaften können dazu neigen, kleinere Entschädigungsbeträge anzubieten, ohne Sie ausführlich über Ihre Rechte zu informieren. Überprüfen Sie jetzt Ihren Flug und starten Sie Ihre Forderung mit Aviclaim.

Ihr Condor Streik Anspruch

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Entschädigung wegen eines Condor Streik zu haben:

 

✅ Sie fliegen aus der EU in ein nicht EU land oder fliegen außerhalb der EU in ein EU Land mit einer europäischen Airline

✅Sie haben eine bestätigte Buchung

✅ Zum selben Zeitpunkt findet kein anderer Streik statt (z.B. Sicherheitspersonal Streik)

 

Ihr Anspruch wird nach der Flugentfernung Ihrer gesamten Buchung berechnet. Lesen Sie hier Ihren Anspruch pro Passagier:

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

Fallbeispiele

Nachdem Jenny und ihre Begleitperson bereits für ihren Flug eingecheckt hatten und das Boarding durchgeführt wurde, wurde ihr Condor Flug gestrichen. Sie wurden weder über die Gründe der Annullierung informiert, noch wie es weitergehen sollte. Nach einer langen Wartezeit wurden sie schließlich auf einen alternativen Flug umgebucht und kamen mit erheblicher Verspätung in Kroatien an. Nach dieser stressigen Anreise beschloss Jenny, ihre Forderung bei Aviclaim einzureichen. Mithilfe von Aviclaim konnte eine Condor Entschädigung durchgesetzt werden, ohne dass sie sich weiter darum kümmern musste.

Nachdem Lisas Flug von Hurghada nicht wie geplant in Düsseldorf, sondern in Köln-Bonn gelandet war und sich um fünf Stunden verspätete, reichte sie sofort eine Beschwerde bei Condor ein. Trotz erheblichem Zeitaufwand und zahlreichen Bemühungen hat sie bisher keine Entschädigung erhalten, obwohl die Airline für die Verspätung verantwortlich war.

 

 


Häufige Fragen

Nein, die Airline kann für einen Streik ihres eigenen Personals belangt werden und Ihnen steht eine Entschädigung zu.

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keinen Ersatzflug angeboten hat, können Sie Ihre Ticketkosten erhalten.

Sofern ein Flug von Condor selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.

Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir übernehmen Ihren Fall, egal um welche Airline es sich handelt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.

Buchen Sie noch keinen Flug selbst, sondern wenden Sie sich immer zuerst an die Airline. Die Airline muss Ihnen eine passende zumutbare Alternative anbieten, erst wenn es keine verfügbaren Flüge bei Ihrer Airline gibt, sollten Sie einen eigenen Flug buchen. Sie erhalten die Kosten des ungenutzten Tickets zurück.

Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:

Streik (einzelfallabhängig, kein Airline Streik)

Extreme Wetterbedingungen

Politische Instabilität

Vogelschlag

Sicherheitsrisiken am Flughafen


Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.

Weitere Informationen

Über Aviclaim

Wir helfen Passagieren seit 8 Jahren zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte haben über 25 Jahre Erfahrung im Fluggastrecht und gewinnen 97 % aller Rechtsfälle.

So funktioniert’s

Geben Sie Ihren Flug in unseren Flugchecker ein und erfahren Sie sofort, ob und wieviel Ihnen zusteht! Wir prüfen Ihren Fall und gehen gegen die Airline vor. Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung und wir eine Provision.

Ihre Fluggastrechte

Neben Ticketerstattungen kann Ihnen bei Annullierungen, Überbuchungen und Verspätungen auch eine Entschädigung zustehen. Erfahren Sie hier mehr.