SWISS Fluggastrechte

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Eine Flugreise sollte idealerweise ohne Zwischenfälle verlaufen, doch es kann immer wieder zu Verspätungen oder Flugannullierungen kommen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern bringt oft auch erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich. Als Fluggast haben Sie jedoch Rechte, die Sie in solchen Fällen geltend machen können. Erfahren Sie hier, welche Ansprüche Sie bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug mit SWISS geltend machen können. 

Ihr Anspruch bei SWISS Flügen

Seit 2004 gibt es die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die besagt, dass Passagiere bei einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung haben. Prüfen Sie hier, welche SWISS Entschädigung Ihnen zusteht:  

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.

 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine SWISS Entschädigung zu haben bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpassten Anschlussflug:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate 

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann SWISS nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung  

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen  

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

SWISS Streik 

Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.

Ausnahmen gibt es dennoch für Streiks, die durch SWISS Airline-Personal verursacht werden (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und die Fluggesellschaft nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann einen Anspruch auf eine Entschädigung von SWISS. 

Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre SWISS Flüge wegen eines Streiks annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.

 

Wissenswertes über SWISS 

Swiss International Air Lines, kurz SWISS, ist die nationale Fluggesellschaft der Schweiz mit Hauptsitz in Zürich. Sie entstand 2002 nach der Insolvenz der früheren Schweizer Fluggesellschaft Swiss Air. Seit 2005 gehört die Airline zur Lufthansa Group und ist Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance. SWISS fliegt in ca. 116 Destinationen in über 48 Ländern in Europa, Nordamerika, Südamerika, Asien und Afrika.

SWISS 

SWISS Handgepäck

Economy Class & Premium Economy

  • 1x Handgepäckstück (max. 55 x 40 x 23 cm)

  • 1x persönlicher Gegenstand, z. B. Laptoptasche, Handtasche (max. 40 x 30 x 10 cm)

  • Maximales Gesamtgewicht: 8 kg

Business Class

  • 2x Handgepäckstücke (je Stück max. 55 x 40 x 23 cm)

  • 1x persönlicher Gegenstand (max. 40 x 30 x 10 cm)

  • Maximales Gesamtgewicht: 16 kg

First Class

  • 2x Handgepäckstücke (je Stück max. 55 x 40 x 23 cm)

  • 1x persönlicher Gegenstand (max. 40 x 30 x 10 cm)

  • Maximales Gesamtgewicht: 16 kg

 

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