Tailwind Airlines Fluggastrechte
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie eine Tailwind Airlines Entschädigung.

Waren Sie von einer Tailwind Airlines Verspätung oder Annullierung betroffen? Kurzfristige Flugausfälle, lange Wartezeiten am Flughafen oder ein verpasster Anschlussflug können den Urlaub erheblich beeinträchtigen. Prüfen Sie jetzt Ihre Flugdaten und erfahren Sie, ob Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Ihr Anspruch bei Tailwind Airlines Flügen
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Flugpassagiere seit 2004 Anspruch auf eine festgelegte Entschädigung. Bei Flugverspätungen ab drei Stunden, kurzfristigen Annullierungen oder Überbuchungen könnte Ihnen eine Entschädigung zustehen. Die Höhe der Entschädigung ist laut EU-Recht unabhängig vom Ticketpreis und richtet sich nach der gesamten Flugstrecke, sofern Sie Teil einer Buchung sind.
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Bei einer gesamten Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Fluggast. Bei einer Distanz von bis zu 3.500 km steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch von 400 € pro Fluggast zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Fluggast.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Entschädigungsanspruch einer Tailwind Airlines Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpasstem Anschlussflug zu haben:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich und flugtauglich am Gate
✅ Abflug innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei Tailwind Airlines. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Tailwind Airlines Streik
Streiks, die nicht von der Airline beeinflusst werden können, wie z.B. ein Streik der Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungszahlungen entfallen.
Es gibt jedoch Ausnahmen für Streiks, die durch das Tailwind Airlines Personal verursacht werden, wie beispielsweise von Piloten oder vom Bordpersonal, und die Airline nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Passagiere zu reduzieren. In solchen Fällen haben Sie gemäß Ihrer Fluggastrechte Anspruch auf Entschädigung.
Wenn Ihr Tailwind Airline Flug aufgrund von einem Streik annulliert wird, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.
Wissenswertes über Tailwind Airlines
Tailwind Airlines ist eine türkische Charterfluggesellschaft mit Sitz in Istanbul. Die Airline wurde 2006 gegründet und führt seit 2009 vor allem saisonale Flüge im Auftrag internationaler Reiseveranstalter durch. Ihr Hauptdrehkreuz befindet sich am Flughafen Antalya. Tailwind Airlines bietet keine eigenen Linienverbindungen an, sondern fliegt vor allem Ferienziele rund ums Mittelmeer, insbesondere von und nach Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Fluggesellschaft ist besonders in der Sommersaison aktiv und bringt jährlich tausende Urlauber aus Europa an die türkische Riviera.
Tailwind Airlines Gepäck
Tailwind Airlines fliegt als türkische Charterfluggesellschaft hauptsächlich im Auftrag von Reiseveranstaltern, daher können die genauen Gepäckregelungen je nach Veranstalter leicht variieren. In der Regel gelten jedoch folgende Standardbestimmungen für das Handgepäck:
Economy Class (Standard bei Charterflügen):
-
1 Handgepäckstück: max. 8 kg, Maße 55 x 40 x 20 cm
-
1 persönlicher Gegenstand (z. B. Handtasche, kleine Umhängetasche oder Laptoptasche): max. 40 x 30 x 15 cm
Warum Aviclaim?
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Risikofreie Forderung
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
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