TUI Fluggastrechte

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie eine TUI Entschädigung.

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Wurden Ihre TUIfly Flüge annulliert, waren Sie von einer Verspätung betroffen oder durften gar nicht erst mitfliegen? Laut EU Fluggastrechteverordnung kann Ihnen in solchen Fällen eine Entschädigung bis zu 600 € pro Person zustehen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ihr Anspruch bei TUIfly Flügen 

Laut Fluggastrechteverordnung haben Passagiere seit dem Jahr 2004 das Recht auf eine Entschädigungszahlung, wenn Sie von Flugunregelmäßigkeiten betroffen sind. Prüfen Sie hier, welche Entschädigung Ihnen zusteht, wenn Ihre TUIfly Flüge abgesagt wurden, verspätet waren, Sie nicht befördert wurden oder Ihren Anschlussflug verpasst haben.

Ihr Anspruch ist dabei unabhängig vom Ticketpreis und abhängig von der Flugentfernung:

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie einen Anspruch auf  Entschädigung haben:

✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate 

✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union

✅ Das Verschulden liegt bei TUIfly. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Airline nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung  

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen  

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

TUIfly Streik 

Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.

Ausnahmen gibt es dennoch für einen TUIfly Streik, der durch das Airline-Personal verursacht wird (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und die Fluggesellschaft nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann Anspruch auf eine Entschädigung. 

Wenn Ihre TUIfly Flüge also aufgrund eines Streiks annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.

Alle wichtigen Informationen zu einem TUIfly Streik finden Sie hier.

 

Wissenswertes über TUIfly

Mit einem breiten Angebot an Pauschalreisen und Flügen zu sonnigen Urlaubszielen gilt die deutsche Airline TUIfly seit Jahren als sehr beliebt. TUIfly entstand 2007 durch die Fusion von Hapag-Lloyd Flug (gegründet 1972) und Hapag-Lloyd Express. Der Hauptsitz von TUIfly befindet sich in Langenhagen, Niedersachsen, in der Nähe des Flughafens Hannover. Von 5 deutschen Basen fliegt TUIfly hauptsächlich touristische Ziele rund um das Mittelmeer und auf den Kanarischen Inseln an.

 

TUIfly Flugverspätung und Annullierung Aviclaim

TUIfly Handgepäck

Ihr TUIfly Gepäck ist davon abhängig, ob Sie Ihren Flug über TUI oder einen Reiseveranstalter gebucht haben. Lesen Sie hier mehr zu den Bestimmungen des TUIfly Handgepäcks:

Pure-Tarif

  • 1x Handgepäckstück, max. 6 kg, 55 x 40 x 20 cm
  • 1x kleine Tasche
  • Duty Free Einkäufe erlaubt

Perfect Tarif

  • 1x Handgepäckstück, max. 6 kg, 55 x 40 x 20 cm
  • 1x kleine Tasche
  • 1x Koffer max. 20 kg, 80 x 65 x 45 cm
  • Duty Free Einkäufe erlaubt

Prüfen Sie kostenlos Ihren Flug

... und erfahren Sie sofort die Höhe Ihrer Entschädigung. Unabhängig davon, ob Ihr Flug verspätet, ausgefallen, überbucht war oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Bis zu 3 Jahre rückwirkend!

Risikofreie Forderung

Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.

Auch vor Gericht

Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Erfahrungen

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