Flughafen Amsterdam - Informationen zu Ihren Fluggastrechten
Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Amsterdam.

Fakten Flughafen Amsterdam
Einige Fakten über den Flughafen Amsterdam zusammengefasst:
- Offizieller Name: Amsterdam Airport Schiphol
- Der Flughafen diente zuerst als Militärflughafen
- Es ist der viertgrößte Flughafen in Europa
- Insgesamt gab es 2023 am Amsterdamer Flughafen Schiphol 61,9 Millionen Passagiere
- Schiphol liegt 4 m unter dem Meeresspiegel
Waren Sie von einer Flugverspätung am Flughafen Amsterdam betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug.
Fluggastrechte am Flughafen Amsterdam
Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die vom Flughafen Amsterdam abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Flughafen Amsterdam landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug vom oder zum Flughafen Amsterdam mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Amsterdam?
- Flugverspätung Entschädigung: Ihr Flug vom Flughafen Amsterdam hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden
- Flug annulliert Entschädigung: Ihr Flug vom oder zum Flughafen Amsterdam wurde weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert
- Flug überbucht Entschädigung: Ihnen wurde Ihre Flugbeförderung vom oder zum Flughafen Amsterdam verweigert
- Anschlussflug verpasst Entschädigung: Aufgrund eines verpassten Anschlussflugs sind Sie mit mehr als drei Stunden später an Ihrem Zielort angekommen.
Weitere wichtige Informationen
Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit
Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit.
Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:
- Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
- Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
- Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Außergewöhnliche Umstände
Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:
- Schlechtes Wetter
- Vogelschlag
- Sicherheitsrisiken
- Unerwartete Flugsicherheitsmängel
- Sperre des Luftraums
Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.
Streik am Flughafen Amsterdam
Generell gelten Streiks am Amsterdamer Flughafen Schiphol als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges. Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Flughafen Amsterdam zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu.
Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Flughafen Amsterdam betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.