Flughafen Dortmund - Informationen zu Ihren Fluggastrechten

Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Dortmund.

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Fakten Flughafen Dortmund

Einige Fakten über den Flughafen Dortmund zusammengefasst: 

  • Offizieller Name: Dortmund Airport (DTM)
  • Er wurde 1925 eröffnet 
  • Ursprünglich war der Flughafen für Zeppeline konzipiert, entwickelte sich aber zu einem wichtigen regionalen Verkehrsflughafen in NRW
  • Ryanair und Wizz Air sind die beiden größten Fluggesellschaften am Dortmund Flughafen

 


Waren Sie von einer Flugverspätung am Dortmund Flughafen betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug. 

  


 

Fluggastrechte am Flughafen Dortmund  

Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die vom Flughafen Dortmund abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Flughafen Dortmund landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug von oder zum Flughafen Dortmund mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.

Flughafen Dortmund

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Dortmund?

 

Weitere wichtige Informationen 

Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit

Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit. 

Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:

  • Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
  • Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
  • Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten

Flughafen Dortmund

Außergewöhnliche Umstände 

Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:

  • Schlechtes Wetter
  • Vogelschlag
  • Sicherheitsrisiken
  • Unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • Sperre des Luftraums

Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.  

 

Streik am Flughafen Dortmund

Generell gelten Streiks am Flughafen Dortmund als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.  

Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Dortmund Flughafen zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu. 

 


  

Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Flughafen Dortmund betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.

 

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