Flughafen Düsseldorf (DUS) - Informationen zu Ihren Fluggastrechten
Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Düsseldorf (DUS).

Fakten Flughafen Düsseldorf
Einige Fakten über den Flughafen Düsseldorf zusammengefasst:
- Offizieller Name: Düsseldorf Airport (DUS)
- 1927 wurde der Flughafen eröffnet
- Ca. 80 Airlines fliegen vom Flughafen Düsseldorf rund 180 Destinationen in 50 Länder an
- Die deutsche Fluggesellschaft Eurowings hat seinen Sitz in Düsseldorf
- Düsseldorf Flughafen bietet Arbeitsplätze für über 20.000 Menschen und ist somit ein wichtiger Arbeitgeber in der Region
Waren Sie von einer Flugverspätung am Flughafen Düsseldorf betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug.
Fluggastrechte am Flughafen Düsseldorf
Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die vom Flughafen Düsseldorf abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Flughafen Düsseldorf landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug vom oder zum Flughafen Düsseldorf mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Düsseldorf?
- Flugverspätung Entschädigung: Ihr Flug vom Flughafen Düsseldorf hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden
- Flug annulliert Entschädigung: Ihr Flug vom oder zum Flughafen Düsseldorf wurde weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert
- Flug überbucht Entschädigung: Ihnen wurde Ihre Flugbeförderung vom oder zum Flughafen Düsseldorf verweigert
- Anschlussflug verpasst Entschädigung: Aufgrund eines verpassten Anschlussflugs sind Sie mit mehr als drei Stunden später an Ihrem Zielort angekommen.
Weitere wichtige Informationen
Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit
Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit.
Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:
- Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
- Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
- Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten
Außergewöhnliche Umstände
Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:
- Schlechtes Wetter
- Vogelschlag
- Sicherheitsrisiken
- Unerwartete Flugsicherheitsmängel
- Sperre des Luftraums
Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.
Streik am Flughafen Düsseldorf
Generell gelten Streiks am Düsseldorf Flughafen als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.
Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Flughafen Düsseldorf zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu.
Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Düsseldorf Flughafen betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.