Flughafen Stuttgart - Ihre Fluggastrechte

Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Stuttgart.

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Fakten Flughafen Stuttgart

Einige Fakten über den Flughafen Stuttgart zusammengefasst: 

  • Offizieller Name: Flughafen Stuttgart GmbH, seit 2014 auch Manfred Rommel Flughafen 
  • 1925 wurde der Stuttgarter Flughafen eröffnet
  • Es gibt täglich bis zu 400 Starts und Landungen
  • Der Flughafen ist das Drehkreuz für Eurowings 
  • In 2023 gab es am Flughafen Stuttgart 8.4 Mio Fluggäste 

 


Waren Sie von einer Flugverspätung am Flughafen Stuttgart betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug. 


 

Fluggastrechte am Flughafen Stuttgart  

Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die von Stuttgart Flughafen abfliegen, sowie für alle Flüge, die am Stuttgart Flughafen landen, vorausgesetzt, es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug von oder zum Stuttgart Flughafen  mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.

Flughafen Stuttgart

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Stuttgart?

 

Weitere wichtige Informationen 

Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit

Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit. 

Hier sind Ihre wichtigsten Fluggastrechte bei Flugverspätungen auf einen Blick:

  • Ab 2 Stunden Verspätung Recht auf Betreuungsleistungen
  • Ab 3 Stunden Verspätung Recht auf Entschädigung
  • Ab 5 Stunden Verspätung Recht auf Rücktritt vom Flug und Erstattung der Ticketkosten

Flughafen Stuttgart

Außergewöhnliche Umstände 

Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:

  • Schlechtes Wetter
  • Vogelschlag
  • Sicherheitsrisiken
  • Unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • Sperre des Luftraums

Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.  

 

Streik am Flughafen Stuttgart

Generell gelten Streiks am Stuttgarter Flughafen  als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.  

Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch am Flughafen Stuttgart zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu. 

 


 

Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung am Flughafen Stuttgart betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.

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