Iberia Entschädigung

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und sichern Sie sich Ihre Austrian Airlines Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung!

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Eine Iberia Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung ist sehr ärgerlich, besonders wenn Ihnen dadurch wertvolle Zeit verloren geht - egal, ob auf einer Geschäftsreise, bei einem kurzen Städtetrip oder im Urlaub. Doch dank der EU Fluggastrechteverordnung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Iberia Entschädigung. Prüfen Sie hier, wann Sie Ihre Rechte gegenüber Iberia geltend machen können, wenn Sie von Flugunregelmäßigkeiten betroffen sind. 

 

Ihr Anspruch bei Iberia Flügen 

Nach der EU Fluggastrechteverordnung haben Passagiere seit dem Jahr 2004 das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Prüfen Sie hier, welche Iberia Entschädigung Ihnen zusteht, wenn Sie von einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug betroffen sind. Nach geltendem EU-Recht ist die Entschädigungssumme unabhängig vom Ticket und berechnet sich nach der Flugdistanz:

Flugentfernung Entschädigung
Bis 1,500 km
z.B. München - Berlin
250 € pro Person
Bis 3,500 km
z.B. Hamburg - Madrid
400 € pro Person
Weiter als 3,500 km
z.B. Frankfurt - Shanghai
600 € pro Person

Bei einer gesamten Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Fluggast. Bei einer Distanz von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Fluggast zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Fluggast. 

 

Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen gelten sowohl für Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen:    

✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich und flugtauglich am Gate

✅ Abflug- und / oder Zielflughafen liegen in der EU 

✅ Die Verspätung am Zielflughafen beträgt mindesten drei Stunden

✅ Das Verschulden liegt bei Iberia. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden: 

     ❌ Krieg oder politische Instabilität

     ❌ Terrorismus 

     ❌ Bombenwarnung 

     ❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen 

     ❌ Vogelschlag

     ❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen

     ❌ Streiks (je nach Art) 

 

Iberia Streik 

Streiks, die nicht von Austrian Airlines beeinflusst werden können, wie z.B. ein Streik der Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungszahlungen entfallen.

Es gibt jedoch Ausnahmen für Iberia Streiks, die durch das Airline-Personal verursacht werden, wie beispielsweise von Piloten oder vom Bordpersonal, und die Airline nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Passagiere zu reduzieren. In solchen Fällen haben Sie gemäß der Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung. 

Wenn Ihre Iberia Flüge aufgrund von einem Streik annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.

Hier finden Sie alle Informationen zu einem Iberia Streik.

 

Iberia Verspätung Entschädigung

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Passagiere im Falle einer Iberia Verspätung Entschädigung erhalten können, sollte diese mehr als drei Stunden bei Ankunft am Zielflughafen betragen. Schon am Flughafen haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft. 

Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden:

✅ Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit 

✅ Zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails

✅ Für Flüge am nächsten Tag muss Ihnen ein Hotel angeboten werden, sowie der Transport zwischen Unterkunft und Flughafen. 

Ab einer Verspätung ab 5 Stunden haben Sie zudem folgende Rechte:

✅ Stornierung des Tickets und Rückerstattung der Kosten

✅ Bei verpasstem Anschlussflug Rücktransport zum ersten Abflugort

Wichtig: Sollte die Airline Ihnen hiervon etwas nicht anbieten und Sie kommen selbst für die Kosten von Verpflegung, Hotel, etc. auf, ist es wichtig, dass Sie alle Belege aufbewahren. Gemäß Ihrer Fluggastrechte können Sie diese Kosten von Iberia erstatten lassen. Reine Banktransaktionen werden oftmals jedoch nicht akzeptiert.

 

 

Iberia Entschädigung bei Annullierung

Da Iberia ihren Sitz in der EU hat, gelten auch hier die Fluggastrechte aus der EU-Verordnung 261/2004. Wenn Ihr Iberia Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde oder schlimmer noch, als Sie bereits am Flughafen waren, dann sollten Sie direkt prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. 

Bei einer Iberia Flugstornierung muss die Airline Ihnen den Ticketpreis erstatten, wenn Ihnen kein Ersatzflug angeboten wurde. Wenn Ihnen eine alternative Beförderung angeboten wird, spielen auch die Zeiten Ihres Ersatzfluges im Falle einer Flugannullierung eine entscheidende Rolle. Auch dann haben Sie ggf. weiterhin Recht auf eine Iberia Entschädigung.

Zudem haben Sie bereits am Flughafen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Gründe für den Flugausfall sind dabei nicht wichtig. Somit ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten.

Wenn Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden, sind sie zusätzlich berechtigt zu:

✅ Einer Unterbringung in einem Hotel

✅ Transport zwischen der Unterkunft und dem Flughafen

Wurden Ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verwehrt? Keine Sorge, Sie können die Kosten auch im Nachhinein als Unkosten mit Aviclaim geltend machen. Wichtig ist nur, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihre Iberia Flüge gestrichen wurden:

✅ Sie waren pünktlich am Gate

✅ Ihr Flug wurde 7 bis 14 Tage vor Abflug annulliert, der Abflug verfrüht sich um mehr als 2 Stunden oder die Landung verspätet sich mehr als 4 Stunden

✅ Sie wurden weniger als 7 Tage vor Abflug informiert und der Abflug verfrüht sich mehr als 1 Stunde oder die Landung verspätet sich mehr als 2 Stunden 

Iberia Entschädigung bei Überbuchung

Wurden Sie trotz gültigem Ticket nicht von Iberia befördert, weil Ihr Flug überbucht war? Wenn Iberia Ihnen das Boarding verweigert, wird von einer Nichtbeförderung gesprochen. Wichtig ist, dass Sie pünktlich am Gate waren und flugtauglich erschienen sind. Trifft dies zu, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung für die Nichtbeförderung. Lassen Sie sich unbedingt ein Dokument ausstellen, das belegt, dass Sie überbucht wurden und nicht befördert werden können.

 

Iberia Entschädigung Anschlussflug verpasst

Das Reisen mit Anschlussflügen erfordert oft eine gute Koordination und ist für viele Fluggäste mit Zeitdruck verbunden. Sollten Sie Ihren Anschlussflug verpassen aufgrund von einer Verspätung oder Annullierung, dann stehen Ihnen folgende Rechte zu:

✅ Umbuchung auf einen alternativen Flug

✅ Betreuungsleistungen am Flughafen (Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten)

Ab einer Verspätung von 5 Stunden:

✅ Stornierung des Fluges und Erstattung der Ticketkosten

✅ Rücktransport zum ersten Abflugort

Findet Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, haben Sie Anspruch auf:

✅ Unterbringung in einem Hotel

✅ Transport zwischen Unterkunft und Flughafen

Dabei ist es wichtig, dass alle Ihre Flüge Teil einer Buchung sind. Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, haben Sie außerdem Anspruch auf Entschädigung. 

 

Wissenswertes über Iberia

Beheimatet in Madrid-Barajas ist Iberia Líneas Aéreas de España S. A. die größte Fluggesellschaft Spaniens. Die Fluggesellschaft ist Mitglied der Oneworld Alliance und besitzt 160 Flugzeuge. Damit fliegt Iberia an 137 Destinationen, unter anderem Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Wien oder Zürich. Außerdem ist Iberia Muttergesellschaft des spanischen Billigfliegers Vueling.

Iberia Flugverspätung und Annullierung Aviclaim

Iberia Gepäck

Economy

  • 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 15 cm
  • 1x Handgepäckstück max. 10 kg 56 x 40 x 25 cm

Business

  • 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 15 cm
  • 1x Handgepäckstück max. 14 kg 56 x 40 x 25 cm

Business Plus

  • 1x persönlicher Gegenstand 40 x 30 x 15 cm
  • 2x Handgepäckstücke max. 14 kg 56 x 40 x 25 cm



Häufige Fragen

 

Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden haftet die ausführende Iberia Ihrer Pauschalreise. Fällt der Flug aus, muss im Falle einer Pauschalreise der Reiseveranstalter für eine Rückerstattung der ursprünglichen Ticketkosten aufkommen. Bei individuell gebuchten Reisen kann die Erstattung des Tickets zusammen mit der Forderung bei Iberia eingereicht werden.

Der Europäische Gerichtshof hat festgesetzt, dass der Zeitpunkt der Öffnung der ersten Flugzeugtür als Messzeit für die Ankunftszeit gilt.

 

Sie können Ihren Flug mit Iberia einfach in unserem Flugentschädigungsrechner eingeben und unser System prüft, ob eine Verspätung vorlag.

 

Lassen Sie sich ggf. die Flugverspätung durch Iberia bescheinigen. Sollten Sie Ihren Anschlussflug aufgrund der Verspätung verpassen, fragen Sie Iberia, Sie auf den nächst möglichen Flug umzubuchen, bevor Sie dies selbst erledigen. Sollten Sie Ausgaben für Verpflegung während der Wartezeit haben, bewahren Sie alle Belege auf.  

 

Sofern ein Flug von der Iberia selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.

 

Bei einer Überbuchung, auch Nichtbeförderung genannt, erhalten Sie pro Passagier für Flüge bis 1500 km 250 €, bei Mittelstreckenflügen bis 3500 km 400 € und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 €. Fragen Sie die Iberia unbedingt nach einem Dokument, das die Überbuchung beweist.

 

Bei einer Iberia Flugverspätung von mehr als 3 Stunden steht Ihnen pro Passagier für Flüge bis 1500 km 250 €, bei Mittelstreckenflügen bis 3500 km 400 € und bei Langstreckenflügen ab 3500 km 600 € zu. Unkosten wie Essensausgaben, Taxis oder Hotelübernachtungen können ebenfalls zurückgefordert werden.

 

Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir übernehmen Ihren Fall, egal um welche Iberia es sich handelt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.

 

Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:

  • Streik (einzelfallabhängig)
  • Extreme Wetterbedingungen
  • Politische Instabilität
  • Vogelschlag
  • Sicherheitsrisiken am Flughafen

Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.

Probleme mit Iberia?

Iberia Verspätung

Je nach zurückgelegter Flugdistanz steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier zu, wenn Sie von einer Austrian Airlines Verspätung betroffen waren. Finden Sie jetzt heraus, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie hoch sie ausfällt.

Iberia Flugannullierung

Prüfen Sie jetzt, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht, wenn Ihre Austrian Airlines Flüge gestrichen wurde. Je nach Flugdistanz können es bis zu 600 € pro Person sein.

Iberia Überbuchung

Durften Sie aufgrund einer Überbuchung trotz gültigem Ticket nicht mitfliegen? Überprüfen Sie jetzt Ihre Flugdaten in unseren Flugchecker und sichern Sie sich Ihren Anspruch.

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