London Flughafen - Informationen zu Ihren Fluggastrechten
Erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen am London Flughafen. Die Fluggastrechte beziehen sich auf alle sechs Flughäfen der Stadt.

Fakten London Flughafen
Einige Fakten über die Flughäfen London zusammengefasst:
- In London gibt es insgesamt 6 Flughäfen
- Flughafen London Heathrow (LHR) ist der größte Flughafen in London und einer der verkehrsreichsten Flughäfen weltweit
- Flughafen London Gatwick (LGW) ist der zweitgrößte Flughafen in London und bekannt für seine internationalen Verbindungen
- Flughafen London City (LCY) ist auf Geschäftsreisen spezialisiert und befindet sich in der Nähe des Finanzdistrikts
- Flughafen London Stansted (STN), Luton Airport (LTN) und London Southend Airport (SEN) sind bedeutende Flughäfen für Billigfluggesellschaften.
Waren Sie von einer Flugverspätung am London Flughafen betroffen? Prüfen Sie jetzt Ihren Flug.
Fluggastrechte London Flughafen
Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die von den Flughäfen in London in ein EU Land fliegen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden, sowie für alle Flüge, die aus der EU an einem der Flughäfen London landen. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist.
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung am London Flughafen?
- Flugverspätung Entschädigung: Ihr Flug vom Flughafen London hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden
- Flug annulliert Entschädigung: Ihr Flug vom oder zum Flughafen London wurde weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert
- Flug überbucht Entschädigung: Ihnen wurde Ihre Flugbeförderung vom oder zum Flughafen London verweigert
- Anschlussflug verpasst Entschädigung: Aufgrund eines verpassten Anschlussflugs sind Sie mit mehr als drei Stunden später an Ihrem Zielort angekommen.
Weitere wichtige Informationen
Serviceleistungen während Ihrer Wartezeit
Als Passagier stehen Ihnen bei Flugverspätungen bestimmte Serviceleistungen zu. Diese variieren je nach Distanz und Wartezeit.
Außergewöhnliche Umstände
Bei außergewöhnlichen Umständen im Flugrecht handelt es sich um Ereignisse, die von der Fluggesellschaft nicht vermieden werden können, wie z.B.:
- Schlechtes Wetter
- Vogelschlag
- Sicherheitsrisiken
- Unerwartete Flugsicherheitsmängel
- Sperre des Luftraums
Eine ausführliche Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände im Flugrecht finden Sie hier.
Streik an einem London Flughafen
Generell gelten Streiks an einem London Flughafen als außergewöhnlicher Umstand, wenn sie vom Flughafenpersonal verursacht werden (z.B. Sicherheitspersonal, Gepäckabfertigung, etc.). Sollte es in einem solchen Fall zu einer Flugannullierung oder -verspätung kommen, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Prüfen Sie dennoch Ihre Rechte auf Serviceleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls zutreffend und abhängig von der Wartezeit und Distanz des Fluges.
Wenn jedoch das Airline-Personal streikt, und es dadurch an einem London Flughafen zu Flugannullierungen oder Flugverspätungen kommt, haben Sie Recht auf Entschädigung. In solchen Fällen steht Ihnen außerdem die Erstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder alternative Beförderung sowie Serviceleistungen zu.
Waren Sie von einer Flugverspätung oder Flugannullierung an einem London Flughafen betroffen? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung oder Erstattung.