Abschiebungen per Linienflug nach Afghanistan starten 2026

Die Bundesregierung hat angekündigt, ab 2026 vermehrt Abschiebungen nach Afghanistan auch per zivilen Linienflügen durchzuführen. Diese neue Praxis betrifft vor allem Reisende und Flugpersonal, da sie Auswirkungen auf den Flugverkehr und die Sicherheit an Bord haben kann.

Was ist passiert?

  • Ein 28-jähriger Intensivtäter aus Afghanistan wurde Mitte Dezember 2025 per Linienflug aus Bayern abgeschoben.
  • Die Rückführung erfolgte nach Verbüßung einer eineinhalbjährigen Haftstrafe.
  • Bundespolizisten begleiteten den Mann auf dem Flug, der über Istanbul nach Kabul führte.
  • Die Bundesregierung plant, Abschiebungen nach Afghanistan künftig regelmäßig per Linienflug durchzuführen.
  • Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo kritisiert diese Praxis als erhebliche Belastung für das Kabinenpersonal und warnt vor Sicherheitsrisiken.
  • Bayerns Innenminister sieht in der Nutzung von Linienflügen einen Fortschritt, der Zeit und Kosten spart.

Auswirkungen für Reisende

Die neue Abschiebepraxis kann zu veränderten Abläufen an Flughäfen und in Flugzeugen führen. Für Reisende bedeutet das:

  • Mögliche zusätzliche Sicherheitskontrollen und Begleitung durch Bundespolizisten an Bord.
  • Erhöhte Aufmerksamkeit und mögliche Verzögerungen beim Boarding oder während des Fluges.
  • Für das Kabinenpersonal kann die Situation zu Stress und Belastungen führen, was sich indirekt auf den Service auswirken könnte.
  • In seltenen Fällen könnten sich durch die Begleitung von Abschiebungen auch Anschlussflüge verzögern.

Wann besteht Anspruch auf Entschaedigung?

Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt, denn außergewöhnliche Umstände, wie etwa Sicherheitsmaßnahmen oder behördliche Anordnungen, können den Anspruch ausschließen. Abschiebungen per Linienflug können solche besonderen Umstände darstellen, weshalb eine Entschädigung nicht automatisch garantiert ist.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Flugnummer und Flugdatum genau prüfen, um den betroffenen Flug zu identifizieren.
  2. Alle relevanten Nachweise sammeln, etwa Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Informationen zur Verspätung oder Annullierung.
  3. Die eigenen Rechte als Fluggast kennen und sich über die EU-Fluggastrechte informieren.
  4. Bei Problemen oder Unklarheiten die Airline kontaktieren und eine offizielle Stellungnahme einholen.
  5. Optional: Unterstützung bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen durch spezialisierte Dienste wie Aviclaim nutzen.

Die Bundesregierung will die neue Abschiebepraxis trotz Kritik durchsetzen. Für Reisende und Flugpersonal bedeutet das, sich auf veränderte Abläufe einzustellen und die eigenen Rechte gut zu kennen.